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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Junge Frauen im Käfig gehalten

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Gast
New PostErstellt: 03.07.08, 18:14  Betreff: Junge Frauen im Käfig gehalten  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Junge Frauen im Käfig gehalten
Gericht stellt tief verankerten Sadismus fest

Verden (ddp). Die drei jungen Frauen hatten nach einem Job oder
nach einem Zimmer gesucht. Dabei gerieten sie in die Gewalt von zwei
Sexualverbrechern. Die arglosen Opfer wurden in einem Haus bei Bremen
zum Teil über Wochen gedemütigt, gequält, vergewaltigt und bedroht.
Zwei von ihnen wurden zeitweise in einem Käfig gehalten. Die 1. Große
Strafkammer des Landgerichts Verden verurteilte die beiden Peiniger
am Mittwoch wegen Geiselnahme, schweren Menschenhandels,
Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu hohen Haftstrafen. Das
Gericht folgte damit weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Die Verteidigung will Revision beantragen.

Die Zuhälter müssen ihren Opfern Schmerzensgeld in einer
Gesamthöhe von über 300 000 Euro zahlen. Das Gericht sah es als
erwiesen an, dass die Männer die Taten gemeinsam planten. Das erste
Opfer war eine 23 Jahre alte Studentin, die über das Internet Arbeit
gesucht hatte. Im August 2006 wurde sie mit einem Jobangebot von den
heute 42 und 55 Jahre alten Männern in ein Einfamilienhaus im
niedersächsischen Garlstedt gelockt. Sie wurde überwältigt, bedroht,
gefesselt und vergewaltigt und blieb drei Monate in Gefangenschaft.
Vom ursprünglichen Plan, sie Männern als Prostituierte anzubieten,
ließen die Täter ab. Die Gründe dafür blieben nach Angaben des
Gerichts unklar.

Zur Prostitution gezwungen
Das zweite Opfer kam im September 2006 dazu. Die junge Frau hatte
ebenfalls einen seriösen Job gesucht. Ebenso wie das erste Opfer
wurde sie zeitweise in einem Hundekäfig gehalten, sie wurde an einem
Hundehalsband geführt und musste aus einem Napf essen. «Die Frauen
wurden in erheblicher Weise gedemütigt», sagte eine
Gerichtssprecherin. Das zweite Opfer wurde schließlich als
Prostituierte zahlenden Freiern angeboten. Die dritte Frau stieß im
Oktober 2006 dazu, als sie auf Zimmersuche war. In einem unbewachten
Moment gelang es ihr noch am selben Tag, durch ein Dachfenster des
Hauses zu entkommen.

Der 42-jährige Stefan K. muss nun eine 14-jährige Gefängnisstrafe
verbüßen. Das Gericht ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung
an. Der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk begründete dies mit der
narzisstischen, dissozialen Persönlichkeitsstörung des Angeklagten.
Sachverständige hätten bei ihm einen tief verankerten Sadismus
festgestellt. Die Kammer schließe daher nicht aus, «dass er die
Persönlichkeitsstörung auch noch mit 70 Jahren hat».

Sein Komplize Bernd K. muss für zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Strafmildernd wirkten sich die Teilgeständnisse der Angeklagten aus.
Zudem seien die beiden nicht einschlägig vorbestraft gewesen, sagte
der Richter. Die Männer waren nach der Flucht ihres letzten Opfers
mit den beiden anderen Frauen abgehauen. Als sich der ältere Mann
wenige Tage später der Polizei stellte, war eine Frau noch bei ihm.
Stefan K. wurde erst im November 2006 festgenommen. Zunächst galt die
Studentin in seiner Begleitung als Komplizin.

Erhebliche psychische Qualen
Das Gericht stellt jedoch klar, dass sie ebenfalls Opfer gewesen
sei. Die Frau war während des gesamten 14-monatigen Prozesses nicht
vernehmungsfähig, weil sie schwer traumatisiert ist. Richter
Stronczyk betonte, die Frauen hätten «erhebliche psychische Qualen»
erlitten. Er bedankte sich speziell bei einer der Zeuginnen, die die
Urteilsverkündung als Zuschauerin verfolgte, für ihre Zusammenarbeit
mit den Ermittlungsbehörden. Er zolle ihr allen Respekt, dass sie
über die beklemmenden Taten habe reden können, sagte der Richter.

03.07.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=88895
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