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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 03.07.08, 18:14 Betreff: Junge Frauen im Käfig gehalten
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Junge Frauen im Käfig gehalten Gericht stellt tief verankerten Sadismus fest
Verden (ddp). Die drei jungen Frauen hatten nach einem Job oder nach einem Zimmer gesucht. Dabei gerieten sie in die Gewalt von zwei Sexualverbrechern. Die arglosen Opfer wurden in einem Haus bei Bremen zum Teil über Wochen gedemütigt, gequält, vergewaltigt und bedroht. Zwei von ihnen wurden zeitweise in einem Käfig gehalten. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Verden verurteilte die beiden Peiniger am Mittwoch wegen Geiselnahme, schweren Menschenhandels, Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu hohen Haftstrafen. Das Gericht folgte damit weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung will Revision beantragen.
Die Zuhälter müssen ihren Opfern Schmerzensgeld in einer Gesamthöhe von über 300 000 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer die Taten gemeinsam planten. Das erste Opfer war eine 23 Jahre alte Studentin, die über das Internet Arbeit gesucht hatte. Im August 2006 wurde sie mit einem Jobangebot von den heute 42 und 55 Jahre alten Männern in ein Einfamilienhaus im niedersächsischen Garlstedt gelockt. Sie wurde überwältigt, bedroht, gefesselt und vergewaltigt und blieb drei Monate in Gefangenschaft. Vom ursprünglichen Plan, sie Männern als Prostituierte anzubieten, ließen die Täter ab. Die Gründe dafür blieben nach Angaben des Gerichts unklar.
Zur Prostitution gezwungen Das zweite Opfer kam im September 2006 dazu. Die junge Frau hatte ebenfalls einen seriösen Job gesucht. Ebenso wie das erste Opfer wurde sie zeitweise in einem Hundekäfig gehalten, sie wurde an einem Hundehalsband geführt und musste aus einem Napf essen. «Die Frauen wurden in erheblicher Weise gedemütigt», sagte eine Gerichtssprecherin. Das zweite Opfer wurde schließlich als Prostituierte zahlenden Freiern angeboten. Die dritte Frau stieß im Oktober 2006 dazu, als sie auf Zimmersuche war. In einem unbewachten Moment gelang es ihr noch am selben Tag, durch ein Dachfenster des Hauses zu entkommen.
Der 42-jährige Stefan K. muss nun eine 14-jährige Gefängnisstrafe verbüßen. Das Gericht ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk begründete dies mit der narzisstischen, dissozialen Persönlichkeitsstörung des Angeklagten. Sachverständige hätten bei ihm einen tief verankerten Sadismus festgestellt. Die Kammer schließe daher nicht aus, «dass er die Persönlichkeitsstörung auch noch mit 70 Jahren hat».
Sein Komplize Bernd K. muss für zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Strafmildernd wirkten sich die Teilgeständnisse der Angeklagten aus. Zudem seien die beiden nicht einschlägig vorbestraft gewesen, sagte der Richter. Die Männer waren nach der Flucht ihres letzten Opfers mit den beiden anderen Frauen abgehauen. Als sich der ältere Mann wenige Tage später der Polizei stellte, war eine Frau noch bei ihm. Stefan K. wurde erst im November 2006 festgenommen. Zunächst galt die Studentin in seiner Begleitung als Komplizin.
Erhebliche psychische Qualen Das Gericht stellt jedoch klar, dass sie ebenfalls Opfer gewesen sei. Die Frau war während des gesamten 14-monatigen Prozesses nicht vernehmungsfähig, weil sie schwer traumatisiert ist. Richter Stronczyk betonte, die Frauen hätten «erhebliche psychische Qualen» erlitten. Er bedankte sich speziell bei einer der Zeuginnen, die die Urteilsverkündung als Zuschauerin verfolgte, für ihre Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden. Er zolle ihr allen Respekt, dass sie über die beklemmenden Taten habe reden können, sagte der Richter.
03.07.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=88895
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