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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Beamter muss nach Kinderporno-Verdacht gehen

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Gast
New PostErstellt: 09.08.08, 14:27  Betreff: Beamter muss nach Kinderporno-Verdacht gehen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Beamter muss nach Kinderporno-Verdacht gehen
29. Okt 2007 11:03
Wer Kinderpornos schaut, schafft den Anreiz zum Kindesmissbrauch
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Wer Kinderpornos schaut, schafft den Anreiz zum Kindesmissbrauch
Foto: AP
Ein Beamter kann sofort vom Dienst freigestellt werden, wenn bei ihm Kinderpornos entdeckt werden – auch wenn die Untersuchungen noch laufen. Denn der Konsument schafft den Anreiz zum Kindesmissbrauch, urteilte ein Gericht.

Ein Beamter, der kinderpornografische Schriften besitzt, darf mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert werden. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Saarlouis hervor. Dieses Verhalten sei disziplinarrechtlich dem unmittelbaren sexuellen Kindesmissbrauch gleichzusetzen. Denn der Konsument kinderpornografischen Materials schaffe mit seiner Nachfrage den Anreiz, dass Kinder sexuell missbraucht würden. (Beschluss vom 6.9.2007 - 7 B 346/07)

Mehr in der Netzeitung:
# Deutsche Fahnder heben Kinderporno-Ring aus 17. Aug 2007 12:35
# Polizisten in Kinderpornographie verwickelt 05. Apr 2007 19:12
Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Beamten gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis zurück. Der Beamte hatte sich gegen seine vorläufige Dienstenthebung und die Kürzung der Bezüge um 50 Prozent gewandt. Der Dienstherr hatte sich zu dieser Maßnahme entschlossen, nachdem bei dem Staatsdiener kinderpornografische Schriften gefunden worden waren. Das OVG betonte, die sofortige Dienstenthebung noch vor Abschluss des gerichtlichen Disziplinarverfahren sei gerechtfertigt. Denn auf diese Weise würden andere potenzielle Täter möglicherweise abgeschreckt. (dpa)
http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/793250.html
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