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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 09.08.08, 14:31     Betreff: Re: Unterlassung: Kinderporno-Gerichtspräsidentsnamensnennung Antwort mit Zitat  

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Dienstschluss für Richter R.
Kinderpornobilder auf dem Computer: Verwaltungsgerichtspräsident muss gehen

FRANKFURT/KASSEL. Im Disziplinarverfahren ist es die Höchststrafe: Dr. Johannes R., suspendierter Präsident des Verwaltungsgerichtes Kassel, soll laut Beschluss des Richterdienstgerichtes am Landgericht Frankfurt aus dem Richterdienst entfernt werden.

Der 54-jährige Richter war bereits im Januar 2007 per Strafbefehl rechtskräftig zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldbuße von 4800 Euro verurteilt worden, weil er über Jahre über 1000 kinderpornografische Bilder auf seinen Computer heruntergeladen und zum Teil auch gespeichert hatte.

Schock für die Justiz

Die Ermittler waren dem damals in Marburg lebenden Richter auf die Spur gekommen in Zusammenhang mit Ermittlungen der Kriminalpolizei in Cottbus gegen einen Kinderpornoring. Ein Schock für die hessische Justiz, R. war sowohl bei Gericht als auch an seinem Wohnort Marburg ein hoch angesehener Mann.

R. war daraufhin suspendiert worden, behielt jedoch zunächst seine Bezüge in Höhe von rund 6000 Euro netto, weiter, später wurden sie auf 80 Prozent gekürzt.

Entzug der Einkünfte

Das Urteil vom Freitag, gegen das in einer Vier-Wochen-Frist ab Zustellung allerdings Berufung zugelassen wurde, bedeutet den Entzug der Einkünfte und aller Pensionsleistungen. Allerdings, so Gerichtssprecher Klaus Wiens, würden die Betroffenen in diesen Fällen in der Rentenversicherung nachversichert. Dies bedeute erhebliche Einbußen.

Heidemarie Renk, Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt, hatte es sich am Freitagmorgen wirklich nicht leicht gemacht. Nach einem schweren Unfall erst vor zwei Tagen aus dem Krankenhaus entlassen, kam sie noch per Rollstuhl und mit Krücken ins Gericht und wählte für die Urteilsverkündung ihr eher kleines Dienstzimmer. Die Anwältin des Landes Hessen und eine Hand voll Journalisten lauschten der zwischen Computer und Zimmerpflanzen sitzenden Richterin gleichwohl höchst interessiert.

Denn obwohl in Disziplinarverfahren nicht üblich, begründete Renk aufgrund des öffentlichen Interesses an dem Fall die Entscheidung, die sie gemeinsam mit zwei weiteren Berufsrichtern getroffen hatte: Der Beklagte habe die Achtung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in seine Amtsführung und in die Richterschaft beschädigt. Das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn müsse als endgültig zerstört angesehen werden. "Eine mildere Maßnahme kam deshalb nicht infrage", so Renk. Zerstört dürfte auch das Vertrauensverhältnis zu seinen Kollegen sein, deren Chef er seit 2004 war. Denn die entdeckten heimlichen Vorlieben des Juristen lösten am Verwaltungsgericht in Kassel blankes Entsetzen aus, das noch heute anhält.

R. war nicht bei Verkündung

Wie der inzwischen in Süddeutschland lebende R., der die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, nun reagieren wird, war gestern nicht zu erfahren. Prozessbeteiligte meinten zwar, ihn am Morgen im Gericht in Frankfurt gesehen zu haben.

Zur Urteilsverkündung erschienen jedoch vermutlich aufgrund des Medieninteresses weder er noch sein Anwalt.

Von Petra Wettlaufer-Pohl

08.08.2008
http://www.hna.de/kasselstart/00_20080808220028_Dienstschluss_fuer_Richter_R.html
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