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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Polizist wegen Kinderpornos vor Gericht

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Gast
New PostErstellt: 19.08.08, 20:52  Betreff: Polizist wegen Kinderpornos vor Gericht  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Berlin

Polizist wegen Kinderpornos vor Gericht

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In Berlin hat ein Polizist vor Gericht eingeräumt, von zwei Mädchen pornografische Fotos aufgenommen zu haben. Er legte zu Prozessbeginn ein Teilgeständnis ab. Auch die Eltern eines der Mädchen sind mitangeklagt. Sie sollen ihr Fotostudio für die Aufnahmen zur Verfügung gestellt haben.

Ein Berliner Polizist, der Pornofotos von zwei Schulmädchen aufgenommen hatte, hat zum Auftakt seines Prozesses ein Teilgeständnis abgelegt. Der seit Oktober vom Dienst suspendierte Kriminalbeamte erklärte über seinen Anwalt: "Ich bedauere sehr und empfinde große Scham". Die wegen Beihilfe mitangeklagten Eltern ihrer zur Tatzeit elfjährigen Tochter haben vor dem Berliner Landgericht den Vorwurf einer Mitwisserschaft eingeräumt. Sie hatten das in ihrer Wohnung in Berlin-Marzahn eingerichtete Fotostudio zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2004 soll der Beamte einmal obszöne Fotos von der damals Achtjährigen und ihrem Vater aufgenommen haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Kriminalpolizisten rund 80 Fototermine von Sommer 2006 bis Sommer 2007 vor, bei denen der Beamte die heute elfjährige Tochter des befreundeten Ehepaares sexuell berührte, während er gleichzeitig den Auslöser seiner Kamera betätigte. Ebenfalls um sich sexuell zu erregen soll der zweifache Vater laut Anklage die etwa gleichaltrige Freundin des Mädchens fotografiert haben. In einer früheren Vernehmung hatte der Polizist erklärt, die Entwicklung zu den erotischen Schnappschüssen habe "schleichend und harmlos" begonnen. Seinen Angaben nach gab es höchstens 15 Termine.

Die Eltern des Mädchens, ein arbeitsloser Schlosser und seine inzwischen von ihm getrennte Frau, haben die Vorwürfe in kurzen Erklärungen weitgehend eingeräumt. Die arbeitslose Rettungssanitäterin hatte Anzeige erstattet. "Ich mache mir Vorwürfe, dass ich meine Tochter nicht beschützt habe", sagte die 49-jährige Berlinerin. Das Mädchen lebt jetzt in einer Schutzeinrichtung des Jugendamtes.
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DPA



Artikel vom 19. August 2008
http://www.stern.de/politik/panorama/%3aBerlin-Polizist-Kinderpornos-Gericht/635361.html
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Gast
New PostErstellt: 05.09.08, 20:54  Betreff: Re: Polizist wegen Kinderpornos vor Gericht  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Milde Urteile für sexuellen Missbrauch

Berlin (ddp-bln). In einem Verfahren um den sexuellen Missbrauch
zweier Mädchen hat das Landgericht Berlin am Mittwoch einen
Polizeikommissar zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen
die Mutter und den Vater eines der Opfer wurden wegen Beihilfe zum
Kindesmissbrauch durch Unterlassen ebenfalls Bewährungsstrafen von 18
und 19 Monaten verhängt. Die milden Strafen begründete das Gericht
damit, dass die Taten im Vergleich zu anderen Fällen «von minderem
Gewicht seien». Auch seien die Angeklagten geständig und hätten
Einsicht in ihr strafbares Verhalten gezeigt. Ebenfalls ging das
Gericht davon aus, dass für die Mädchen »keine psychischen Folgen zu
erwarten sind«.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 52-jährige
Polizist in der Marzahner Wohnung der Eheleute von Sommer 2006 bis
Sommer 2007 zwölfmal an deren anfangs elfjähriger Tochter sexuell
vergangen hat. Auch soll er pornografische Fotos von dem Mädchen und
dessen Freundin gemacht haben.

Die obszönen Bilder der Mädchen wurden in einem Fotostudio in der
Wohnung der Eheleute aufgenommen. Die Initiative ging dem Urteil
zufolge von dem inzwischen suspendierten Beamten aus, «der entschied,
wann und wo fotografiert wurde». Der Polizist habe ein Interesse an
sexuellen Posen gehabt, weil sie ihn erregt hätten. Mit derartigen
Fotos seien die Mädchen zum »bloßen Objekt der Lust und Begierde
abgewertet worden«.

Den Eltern sei das einfach egal gewesen, sagte die Vorsitzende
Richterin. Sie hätten den Missbrauch gefördert, indem sie den
befreunden Polizisten immer wieder in die Wohnung gelassen hätten.
Damit hätten sich die mittlerweile geschiedenen Eheleute »beständig
über ihre Schutz- und Fürsorgepflichten hinweggesetzt«.

Dem Gericht zufolge pflegten die Eheleute einen »offenen und
freizügigen Umgang mit Sexualität«. In die »sexualisierte
Lebenssituation« sei zunehmend auch ihre Tochter einbezogen worden.
Von da aus sei es nur ein »noch kleiner Schritt zum sexuellen
Missbrauch« gewesen, sagte die Richterin. Die Angeklagten hätten das
Vertrauen der Kinder »schamlos« ausgenutzt.

Auch der Vater hatte vor der Kamera mit seiner nackten Tochter auf
dem Ehebett posiert. Dies sei ein Zeichen für die »herabgesetzte
Moral« des Angeklagten, sagte die Richterin. Offen blieb, ob der
befreundete Polizist oder seine damalige Ehefrau fotografiert hatte.

Der Staatsanwalt hatte für die angeklagten Eltern
Bewährungsstrafen verlangt, jedoch für den Polizisten eine Haftstrafe
von zweieinhalb Jahren gefordert. Die Anklage war ursprünglich von 80
Missbrauchstaten ausgegangen. Die Richterin stellte abschließend
klar, dass »nicht jeder, der einen sexuellen Missbrauch begeht, die
Strafe in der Haft verbüßen muss, wenn die Taten, wie in diesem Fall
von minderem Gewicht sind". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

04.09.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=90211
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