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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Minderjährige an Freier vermittelt: Mehrjährige Haftstrafe

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Gast
New PostErstellt: 27.11.08, 19:07  Betreff: Minderjährige an Freier vermittelt: Mehrjährige Haftstrafe  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Minderjährige an Freier vermittelt: Mehrjährige Haftstrafe

Berlin (ddp-bln). Wegen der Vermittlung von Jungen an Freier hat
das Landgericht Berlin am Donnerstag den früheren Betreiber einer
Kreuzberger Schwulenbar zu fünf Jahren und drei Monaten Haft
verurteilt. Der 40-jährige Mann wurde wegen Menschenhandels zum Zweck
der sexuellen Ausbeutung, sexuellen Missbrauchs von Kindern,
Jugendlichen und Schutzbefohlenen sowie der Verbreitung
pornografischer Schriften in 42 Fällen bestraft.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der einschlägig
vorbestrafte Angeklagte als Betreiber der Szenebar «JaysonŽs» in den
Sommerferien 2007 drei Jungen im Alter von 15 und 16 Jahren an
verschiedene Freier gegen Entgelt vermittelt hatte. Außerdem hatte er
sieben zum Teil noch minderjährige Jungen entweder beim Anschauen von
Pornofilmen sexuell missbraucht oder sie erst betrunken gemacht und
sich dann an ihnen vergangen.

Gezielte Ausbeutung
Im Vergleich zu anderen Missbrauchsfällen sei der Angeklagte «aus
materiellem Vorteilsstreben so etwas wie ein Zuhälter gewesen». Er
habe die Jungen, wie diese selbst sagten, an «alte, fette Säcke»
vermittelt und davon profitiert, hieß es im Urteil. Er habe «ganz
geschickt die Jungs geködert» indem er ihnen anbot, für Geld in
seinem Lokal zu arbeiten.

«Die Beziehung zu sehr jungen Menschen und ihre sexuelle Vorliebe
für Jungen im Alter von 13 bis 16 Jahren ist ihr Problem im Leben»,
betonte der Richter. Wegen Vermittlung eines 16-Jährigen an einen
Freier war er bereits im März 2003 in Hamburg zu einer Geldstrafe
verurteilt worden und hatte seinen Job als Jugendclubleiter verloren.
Der Richter wies ihn daraufhin, dass «eine Sicherungsverwahrung
verdammt realistisch ist, wenn er wieder so was macht». Sein
umfassendes Geständnis wurde jedoch erheblich strafmildernd gesehen,
hieß es im Urteil. Zudem habe die «Geldgier der Jungen» sein Tun
erleichtert.

27.11.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=91995
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