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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 19.03.09, 18:32     Betreff: Re: Jura-Prof: Gute Noten für Sex Antwort mit Zitat  

Donnerstag, 19. März 2009
Bewährung für ProfessorEr wollte Sex, sie gute Noten

"Ja, ich wollte Sex", bekennt der Professor der Universität Augsburg im Gerichtssaal. "Sie war keine unattraktive Frau, ich fand sie nett und schön und wollte eine Affäre mit ihr", sagt der mit einer Psychologin verheiratete 58 Jahre alte Hochschullehrer für Wirtschaftswissenschaften freimütig zum Prozessbeginn. Im Gegenzug stellte er im vergangenen Jahr einer attraktiven Studentin für die Magisterarbeit eine bessere Benotung in Aussicht. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte ihn dafür wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldstrafe von 8000 Euro. Vom Vorwurf der versuchten Nötigung in einem besonders schweren Fall wurde der "Herr Professor" freigesprochen.

Sollte die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptieren, wäre der Angeklagte mit einem blauen Auge davongekommen. Bei einer Strafe von einem Jahr und mehr hätte er seinen Beamtenstatus und den Job an der Uni verloren. Bei einer Berufung müsste der Fall noch einmal aufgerollt werden - Ausgang offen. Die Staatsanwaltschaft prüft noch.

Sehr selbstbewusst schildert die Zeugin, wie ihr der Professor eindeutige Angebote machte: In einem ersten Gespräch nach der schriftlichen Klausur will sie mit ihrem Lehrer die Themen der mündlichen Prüfung absprechen. Er erklärt ihr, ohne die schriftliche Arbeit gesehen zu haben, sie werde die Prüfung wahrscheinlich nicht bestehen. Die aus der Ukraine stammende 34-Jährige gerät in Panik. Denn dann müsste sie Deutschland verlassen, bekäme hier keinen Job. "Da schlug er mir einen Tausch vor", beschreibt sie die Situation. Was meinen sie, fragt sie nach und er zeigt ihr sechs Finger. Geld? Nein, Sex! Entrüstet habe sie abgelehnt. Danach erfuhr sie, dass sie bei der Klausur durchgefallen war.

Mit Kamera und Mikrofon

Zu einem zweiten Gespräch mit dem Professor kommt die Studentin verwanzt mit Kamera und Mikrofon. Sie wollte die Sex-Forderungen später beweisen können, begründet sie ihr Handeln, das ihr ein noch nicht beendetes Verfahren wegen versuchter Nötigung einbrachte. Wieder bietet ihr der Hochschullehrer Sex an. Diesmal verlangt er sogar eine längere Beziehung, worauf sie ihm entrüstet entgegnet: "Dann kaufen Sie sich doch eine Nutte." Doch der Professor lässt nicht locker. Als er ihr ironisch erklärt, bei Zuneigung würde die nächste Prüfung mit Gottes Hilfe gelingen, erwidert sie: "Ich glaube nicht an Gott." Darauf er: "Dann kann ich die Rolle von Gott übernehmen."

Zu einem dritten Gespräch schickt die Studentin einen Detektiv mit den mitgeschnittenen Aufnahmen. Ultimativ verlangt der für die mündliche Prüfung die Note 3,3 und bringt auch gleich die zu stellenden Prüfungsfragen mit. Zuvor hatte der Dozent schon die Klausur von 4,7 - nicht bestanden - auf 4,3 - bestanden - hochgestuft. Dies sei aus rein sachlichen Gründen erfolgt, wie der Angeklagte versichert.

Selbstanzeige rettet Beamtenstatus

Als ihm mit der Veröffentlichung des heimlich aufgenommenen Materials gedroht wird, zieht der Professor die Notbremse. Er informiert freiwillig den Dekan der Universität. Die Selbstanzeige hat ihm wahrscheinlich seinen Professorentitel und den Beamtenstatus gerettet. Jedenfalls spricht das Gericht den Beschuldigten von der versuchten Nötigung in einem besonders schweren Fall frei.

Nach dem Richterspruch ist der Angeklagte sichtlich erleichtert. Die Staatsanwältin hatte ihm zuvor vorgehalten, er habe mit seinem Verhalten das "Vertrauen in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes enorm erschüttert", seine Machtposition als Professor schamlos ausgenützt und gegen die Dienstpflichten verstoßen. Deshalb hatte sie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Richter fand einen Mittelweg. Die Studentin übrigens legte ihre mündliche Prüfung bei einem anderen Professor mit der Note 1,3 ab und hat ihre Magisterprüfung bestanden.


dpa
http://www.n-tv.de/1123396.html
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