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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 26.03.09, 17:23     Betreff: Re: Jura-Prof: Gute Noten für Sex Antwort mit Zitat  

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26.03.2009

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SEX FÜR GUTE NOTE
Staatsanwaltschaft fordert härtere Strafe für Professor

Darf der Augsburger Professor, der einer Studentin für Sex gute Noten versprach, Beamter bleiben? Nein, sagen die Staatsanwälte und legten gegen ein Urteil aus der Vorwoche Berufung ein. Fällt der neue Richterspruch schärfer aus, wackelt der Lehrstuhl des Professors.

Das Urteil gegen den Augsburger Professor, der von einer Studentin Sex für eine bessere Note verlangte, wird neu verhandelt. Der Wirtschaftswissenschaftler war vergangene Woche vom Amtsgericht Augsburg zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 8000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Augsburg am Mittwoch Berufung eingelegt. Die Anklagebehörde hatte für das Vergehen des Hochschullehrers ein Jahr und zehn Monate gefordert.

Angeklagter Professor (links; mit seinem Anwalt): Neue Verhandlung nach Berufung
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DPA

Angeklagter Professor (links; mit seinem Anwalt): Neue Verhandlung nach Berufung
"Der Vorfall war so massiv, dass eine Freiheitsstrafe von deutlich mehr als einem Jahr erforderlich ist - auch wegen der damit verbundenen beamtenrechtlichen Konsequenzen", sagte der Augsburger Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai SPIEGEL ONLINE. Erst ab einem Strafmaß von einem Jahr verlöre der Professor seinen Beamtenstatus und damit seinen Lehrstuhl an der Universität. Die jetzige Strafe sei aus Sicht der Anklagebehörde "der Tat nicht angemessen", so Nickolai. Offiziell will die Staatsanwaltschaft die Berufung erst begründen, wenn die Urteilsbegründung des Amtsgerichts schriftlich vorliegt.

"Ja, ich wollte Sex", hatte der verheiratete Professor zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche bekannt. Er habe die junge Frau "nett und schön" gefunde, und sich eine Affäre mit ihr gewünscht. Das sei ein "schwerer Fehler" gewesen. Mehrfach hatte der Professor der Studentin sein unmoralisches Angebot in seinem Büro unterbreitet. Beim zweiten Mal zeichnete die Studentin die unsittliche Offerte mit versteckter Kamera und Mikrofon auf und drohte dem Professor anschließend, mit Hilfe eines Privatdetektivs das Material zu veröffentlichen, falls er ihre Note nicht verbessere.

Studentin muss ebenfalls vor Gericht

Laut Staatsanwaltschaft hatte der 58-jährige Professor erst in der Hauptverhandlung gestanden, der Studentin eine bessere Zensur für Sex angeboten zu haben. In seiner schriftlichen Selbstanzeige an die Universität, die schließlich zur Anklage führte, hatte der Professor lediglich eine versuchte Bestechung gemeldet und eingeräumt, die Note der Studentin nach oben korrigiert zu haben. Das Sex-Angebot war nicht Teil des Schreibens an die Universität.

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Zu dem relativ milden Urteil kam es, weil das Amtsgericht in dem Verfahren gegen den Hochschullehrer zwar auf Bestechlichkeit erkannt, den Tatbestand der Nötigung in besonders schwerem Fall allerdings nicht erfüllt sah. Die ukrainische Studentin, der bei Nichtbestehen ihrer Magisterprüfung wohl die Abschiebung gedroht hätte, wird sich ebenfalls vor Gericht verantworten müssen. Ihr legt die Staatsanwaltschaft zur Last, durch die Videoaufnahme die Vertraulichkeit des Wortes verletzt und sich der "Bestechung und der versuchten Nötigung" schuldig gemacht zu haben. Der Fall landet vor Gericht, weil die Studentin einen Strafbefehl über 1000 Euro abgelehnt hatte.

Die Universität Augsburg will erst die "gebotenen rechtlichen Schritte unternehmen", wenn das Urteil rechtskräftig ist und die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt. Bis es soweit ist, darf der Professor weiter an der Fakultät arbeiten. Ihm sind aber Gespräche mit Studierenden unter vier Augen und das Abnehmen von Prüfungen untersagt.

Der Fall erinnert an den eines bestechlichen Juraprofessors in Hannover: Der hatte von windigen "Promotionsberatern" nicht nur über 150.000 Euro für die Annahme von Promotionskandidaten kassiert, sondern auch eine sexuelle Beziehung mit einer Studentin unterhalten und diese dafür systematisch bei Noten und Leistungsnachweisen bevorzugt. Der bestechliche Professor musste drei Jahre in Haft, die Studentin 1800 Euro Strafe wegen Bestechung zahlen.

cht, dpa
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,615589,00.html#ref=rss
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