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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Kinderpornografie im Internet: Operation Ohnmacht

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Gast
New PostErstellt: 13.04.09, 22:59  Betreff: Kinderpornografie im Internet: Operation Ohnmacht  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

* 13.04.2009, 17:00 Uhr

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Kinderpornografie im Internet:
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Operation Ohnmacht
Kinderpornografie im Internet: Operation Ohnmacht
© Colourbox
Das Recht am eigenen Bild hindert die Kinderporno-Fahnder, Opfer und Täter zu ermitteln

Von Holger Witzel und Frauke Hunfeld

Hier eine Ankündigung von der Regierung, mehr tun zu wollen, da eine Meldung, ein Kinderpornoring sein hochgenommen worden: Beinahe könnte man glauben, der Staat hätte den Kampf gegen Kinderpornographie im Griff. Doch weit gefehlt. Hilf- und machtlos stehen Ermittler den kriminellen Netzwerken gegenüber.

Das Mädchen ist vielleicht sechs, höchstens sieben Jahre alt, jedenfalls lange nicht das jüngste Opfer im digitalen Giftschrank des Bundeskriminalamts. Es gibt längere, brutalere Filme, insgesamt mehrere Hunderttausend Clips und Fotos in der zentralen Datenbank für Kinderpornografie. Jungs, Mädchen, Babys - alles, was Spezialisten als "eindeutig kinderpornografisch" bewerten. Trotzdem schnürt es bei diesem Film selbst abgebrühten Ermittlern die Kehle zu.

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Es sind nicht nur die großen Augen, die Tränen, und das, was dann kommt. Es ist vor allem der Ton dazu: "Bitte nicht", fleht das Mädchen, "bitte nicht, Opa." Doch der Opa lässt sich nicht erweichen.

Das Recht am eigenen Bild
Die Ermittler kennen den Kameratyp, hinter der sich der Opa versteckt, die Zeit der Aufnahme, jedes einzelne Bit der Datei. Sie haben daraus einen sogenannten Hashwert errechnet, der wie ein digitaler Fingerabdruck funktioniert und den Film innerhalb von Minuten auf jeder beschlagnahmten Festplatte erkennt. Sie haben bei dem Mädchen einen fränkischen Dialekt ausgemacht. Einmal war ihr Gesicht sogar im Bundeskriminalblatt. Mehr können sie angeblich nicht tun. Eine Öffentlichkeitsfahndung, etwa bei "Aktenzeichen XY", würde das Mädchen vielleicht vor dem nächsten Übergriff bewahren, aber das, so erklärt das BKA die Zurückhaltung in solchen Fällen, würde das Opfer für immer stigmatisieren: "Dies trägt insbesondere dem Recht des Opfers - aber auch des Täters - am eigenen Bild Rechnung."

Also macht der Opa weiter. Der Film ist für immer in der digitalen Welt, er wird von Rechner zu Rechner und von Handy zu Handy getauscht, ohne dass er je auf einer Webseite erscheinen muss.

Wie eine Farce wirkt angesichts dessen die aktuelle Diskussion um Kinderpornografie im Internet. Moralisch sind sich alle einig, aber kaum ein Politiker weiß, wovon er eigentlich spricht. Man will es auch gar nicht so genau wissen. Hauptsache, weg damit. Unsichtbar machen. Sperren!


Peter Vogt versteht das. Der Hallenser Oberstaatsanwalt gilt als deutscher Pionier für Strafverfolgung von Kinderpornografie im Internet. Als er vor mehr als zehn Jahren die ersten Bilder sah, glaubte er auch noch, man könne das Netz von diesem Schmutz befreien. 2003 sorgte er mit der Operation "Marcy", die zu 26 000 Verdächtigten weltweit führte, für internationales Aufsehen. Er hat den Bürgermeister von Merseburg und den Domkantor von Naumburg überführt, sogar einen Kollegen von der Staatsanwaltschaft, der nur ein paar Türen weiter saß, Polizisten und etliche Lehrer. Heute macht sich Vogt, 51, nichts mehr vor: "Wir verhindern es nicht. Es ist der Kampf gegen eine Hydra."

Ein paar Tagessätze Geldstrafe
Zwar drohen seit 2004 auf dem Papier bis zu zwei Jahre Haft für den Besitz von Kinderpornografie und bis zu fünf, sofern sich auch die Verbreitung nachweisen lässt, aber strafrechtlich bleibt es immer ein Vergehen, kein Verbrechen. Die Justiz verhandelt, wenn solche Fälle überhaupt mal vor einem Amtsgericht landen, über ein paar Tagessätze Geldstrafe. Niemand, egal wie viele Filme oder Fotos er besitzt, verbreitet oder anschaut, wandert dafür in Deutschland zwangsläufig ins Gefängnis.

Wie alle Experten weiß auch Vogt, dass die Sperrung von Internetseiten, wie es die Bundesregierung nun beschlossen hat, nur ein gut gemeintes Symbol ist, selbst wenn es sich denn um eine echte Sperre handelte. "Wir tun was" ist die Botschaft, die ankommen soll. Technische Bedenken und Verweise auf die Informationsfreiheit werden von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Seite gefegt. Sie argumentiert mithilfe derart drastischer Bilder, wie sie auf Webseiten selbst von erfahrenen Fahndern kaum gefunden werden. Sie beruft sich auf Klickzahlen, die auf Hochrechnungen von norwegischen Hochrechnungen beruhen, und spricht von einem "der größten Märkte der organisierten Kriminalität". Die Quellen, die sie zitiert, etwa der Branchenverband Bitkom oder das BKA, staunen darüber selbst. "Wir haben solche Zahlen nicht", heißt es überall. "Woher auch?"

Dass es bei der Sperrkampagne weniger um Sachverstand als um eine Herzenssache geht, ahnten die in die Pflicht genommenen Provider schon nach dem ersten Treffen mit von der Leyen. In einer Mail vom 20. Januar bereitet der Vorstandsvorsitzende des Branchenverbandes Eco seine Mitglieder auf die kommenden Missverständnisse vor, "weil Politiker manchmal zwischen Wunschdenken und Realität zugunsten der nächsten Wahl entscheiden". Das Innenministerium habe die Organisation "bewusst" der Familienministerin zugeschoben, die - so erinnern sich mehrere Teilnehmer - anfangs sogar von einer "DSL-Sperrung" sprach. Sie habe wohl DNS gemeint, erklärt die Mail, jenes System, das aus Zahlencodes Seitennamen macht.


Ihren Bundestagskollegen veranschaulichte Frau von der Leyen das Verfahren in der vergangenen Woche mit einem Telefon, "dessen Stecker aus der Wand gezogen ist". Man könne eine Nummer wählen, aber werde nicht verbunden. Doch das ist Käse. Um im Bild zu bleiben: Die geplante Blockade von ausgewählten Webseiten funktioniert eher wie ein Telefonbuch, aus dem das BKA als zukünftige Zensurbehörde ein paar Seiten rausreißt. Die Nummern darauf sind aber nach wie vor zu erreichen, notfalls über ein paar Klicks und Umwege, die heutzutage jeder 14-Jährige beherrscht.
http://www.stern.de/panorama/:Kinderpornografie-Internet-Operation-Ohnmacht/660382.html#rss=all



* 13.04.2009, 17:00 Uhr

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Kinderpornografie im Internet:
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Operation Ohnmacht
Kinderpornografie im Internet: Operation Ohnmacht
© Uwe Zucchi/DPA
Hunderttausende Kinderpornos haben deutsche Internetfahnder gefunden und gespeichert, doch nur selten können sie etwas gegen die Urheber unternehmen



Meistens Zufallsfunde
Kein ahnungsloser Internetnutzer, da sind sich alle Experten einig, stößt zufällig oder beim Googeln auf strafbare Kinderpornografie. "Wer sich Kinderpornografie ansieht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit pädophil. Menschen ohne entsprechende Neigung finden es allenfalls eklig", sagt Professor Hartmut Bosinski, Sexualmediziner an der Universität Kiel, der für das Projekt "Kein Täter werden" auch viele Konsumenten von Kinderpornos betreut. Schlagzeilen von ungeheuerlichen Zahlen über Tausende Verdächtige, zerschlagene Kinderpornoringe und Massenrazzien schrecken die Öffentlichkeit hin und wieder auf und vermitteln das Gefühl, die Polizei habe das Problem im Griff. Tatsächlich sind die meisten Großoperationen Zufallsfunde nach Hinweisen von außen - und gehen häufig aus wie die Operation "Himmel".

Ein Internetanbieter aus Berlin hatte im Mai 2006 enorme Datentransfers auf seinen Servern registriert. Nachdem er die Polizei eingeschaltet hatte, standen auf einmal 12 000 Internetnutzer unter Verdacht. Überwältigt von "einer völlig neuen Dimension" verteilten die Berliner die Fälle zu Hunderten an die regionalen Staatsanwaltschaften. Als das Großverfahren im Dezember 2007 bekannt wurde, war die Luft längst raus.

Nach einer ersten Prüfung mussten allein alle 500 gegen Bewohner der Stadt Köln eingeleiteten Ermittlungsverfahren wieder eingestellt werden, weil man das Material dort für strafrechtlich nicht relevant hielt. Bei den 300 Fällen in Thüringen reichte der Anfangsverdacht in den wenigsten Fällen für einen Durchsuchungsbeschluss. Angaben zu Ergebnissen der Operation hält man seitdem vor allem in Berlin "nicht für sachdienlich". Von den 511 eigenen Verfahren kam es bis Ende 2008 zu lediglich fünf Anklagen - und auch die, so ein Insider, nur aufgrund von Funden bei den Durchsuchungen.

Berge beschlagnahmten Materials
Weil die Polizei in Datenbergen aus beschlagnahmtem Material erstickt, vergehen in manchen Bundesländern zwischen Aufnahme und Abschluss eines Ermittlungsverfahrens rund dreieinhalb Jahre. In den Abteilungen zur forensischen Untersuchung der Computer gibt es zeitweise einen Annahmestopp. Selbst in München, bei einer der größten und seinerzeit weltweit ersten Polizeidienststelle, die auch ohne Anlass nach Kinderpornografie im Internet recherchiert, kommen die Beamten kaum noch dazu.



"Wenn mir am Tag 30 Minuten dafür bleiben, ist es viel", sagt Marcel D., einer von zwölf Netzwerkfahndern beim Bayerischen Landeskriminalamt. Er ist auf Filesharing spezialisiert, andere Kollegen auf Chats. Sie sind immer noch zu wenige, denn die meiste Zeit verbringen sie mit Papierkram, müssen anderen Dienststellen zuarbeiten und gelegentlich auch mal Ballerspiele auf Jugendgefährdung testen. Anders als beispielsweise amerikanische Kollegen dürfen sie Kriminelle nicht mit Lockangeboten überführen. Weil sie Kinderpornografie kaum noch auf Webseiten finden, bewegen sie sich fast ausschließlich in nichtkommerziellen Internetdiensten wie Newsgroups, Tauschbörsen oder anderen privaten Netzwerken. Der Zugang zu diesen Zirkeln ist ermittlungsrechtlich heikel, weil es auch in digitalen Räumen eine Art Hausrecht gibt. Fast immer müssen Neulinge zudem eine sogenannte Keuschheitsprobe abliefern: "Mit normalen FKK-Bildern lockt man heute keinen Hund mehr hinterm Ofen vor."

Der PC, so beobachten Ermittler schon länger, gilt in der Szene sowieso als out und gefährlich, weil die Nutzung im Netz und auf der eigenen Festplatte zu viele Spuren hinterlässt. Getauscht wird neuerdings wieder mehr offline, per klassischer Post oder zunehmend per Handy-MMS. Telefone oder DVDs lassen sich im Zweifel schneller beseitigen.

Diskrete Strafbefehle
Im ersten Moment reagieren die Täter stets wie ertappte Ladendiebe. Es ist ihnen peinlich. Sie ringen um Ausreden oder streiten es ganz ab. Erfährt ihr soziales Umfeld davon, flüchten viele in den Selbstmord. Aber die meisten, vor allem die, die sich sofort einen spezialisierten Anwalt nehmen, kommen mit diskreten Strafbefehlen oder ganz ohne Strafe davon.

Etliche Verfahren werden nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung eingestellt, weil "die Schuld des Täters als gering" angesehen wird und "kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht". Darauf setzt auch der ehemalige Chefarzt einer Mutter-Kind-Klinik in Schleswig-Holstein, der sich mit der E-Mail-Adresse schö[email protected] immer wieder Filme besorgte, auf denen, so der Verdacht, auch Kinder vergewaltigt wurden. Seit Monaten laufen die Ermittlungen. Über seine Anwälte lässt er ausrichten, die Auseinandersetzung mit dem Thema verletze sein Persönlichkeitsrecht.


Erst vor zwei Wochen stellte das Amtsgericht Meißen ein Verfahren gegen einen ehemaligen NPD-Landtagsabgeordneten aus Sachsen gegen Zahlung von 1000 Euro ein. Bei seinen 2300 Bildern und mindestens einer Videosequenz mit einem augenscheinlich unter 14-jährigen Mädchen handelte es sich nach Ansicht des Gerichts um kinderpornografische Grenzfälle. Ein Landtagsabgeordneter der PDS in Sachsen-Anhalt kam vor vier Jahren mit einer Geldauflage von 3000 Euro nicht ganz so billig davon, sitzt dafür aber nach wie vor für die Linken im Magdeburger Landtag.

Wo ist die Grenze?
Die Rechtslage ist kompliziert. Lange galten sogenannte Posing-Bilder, auf denen Kinder ihr Geschlecht in die Kamera halten, als strafbare Pornografie. 2006 wurde neu definiert, was unter "sexuellen Handlungen" zu verstehen ist; nur noch eindeutige Missbrauchsbilder fallen darunter. Für die Fahnder bedeutete das, dass zwei Drittel ihrer Beweismittel plötzlich nichtig waren. Inzwischen hängt die Strafbarkeit solcher Bilder oft davon ab, welchen Eindruck sie beim sogenannten objektiven Betrachter hinterlassen, das ist letztendlich der Richter. Noch komplizierter wird es, wenn Jugendliche oder Scheinjugendliche die Opfer sind. Erst seit November 2008 drohen für den Besitz und die Verbreitung von Pornografie mit 14- bis 18-Jährigen ebenfalls Strafen. Ist das Opfer 13, 16 oder 19 Jahre alt, älter geschminkt oder auf kindlich gemacht? Wo genau ist die Grenze, wenn die Posen klar auf Missbrauchsfantasien abzielen, aber ohne Zurschaustellung von Genitalien rein rechtlich nichts mit Pornografie zu tun haben? Auch die Frage, ob es sich beim einmaligen Bildertausch schon um Verbreitung handelt, ist Auslegungssache.

Ein aktuelles Verfahren vor dem Amtsgericht Senftenberg offenbart die typischen Schwierigkeiten. Dort ist der vorläufig suspendierte CDU-Landrat des Oberspreewald-Lausitz-Kreises wegen fünf kinderpornografischer Dateien angeklagt, die man auf seinen privaten Computern fand. Hätte Georg D. dafür einen Strafbefehl über 12 600 Euro akzeptiert, wäre vermutlich nichts davon an die Öffentlichkeit gedrungen und er nach wie vor im Amt. Trotzdem beharrte er auf dem Prozess.

Nun frisst sich eine in der Materie unerfahrene Richterin seit Wochen durch einen Brei aus Logfiles und seitenlangen HTML-Codes. Wiederholt muss sich Thomas Schell, der Brandenburger Schwerpunkt-Staatsanwalt für Kinderpornografie, von ihr für seine Belehrungen und die Fachsimpelei mit den Experten vom LKA ermahnen lassen. Suchbegriffe wie "Little Virgins", die auf den Rechnern gefunden wurden, sollen D. zusätzlich belasten. "Dass es dabei um schmutziges Zeug geht, sehe ich auch" sagt die Richterin, "aber wie kommen Sie auf Kinderpornografie?"

Nur ein Bild
Die spezialisierten Strafverfolger wünschen sich manchmal so etwas wie Schwerpunkt-Kammern, damit sie vor Gericht nicht immer wieder bei null anfangen müssen. Teilweise geht es in den Verfahren um ein einziges Bild, das lediglich ein paar Sekunden sichtbar war, mühsam rekonstruiert wird - und das Verfahren wird schließlich eingestellt, weil es eben nur ein Bild war.

Wenn es tatsächlich Kinderpornografie auf Webseiten gäbe, was Kritiker der Regierungspläne bezweifeln, könnte man auch direkt gegen die Betreiber vorgehen, statt nur den Zugang zu erschweren. Denn anders als von der Regierung behauptet, liegen diese fast alle in Ländern auf Rechnern, in denen Kinderpornografie strafbar ist, darunter viele in Deutschland, wie Florian Walther auf seinem "Scusiblog" aufdeckt. "Warum", fragt der Berliner IT-Sicherheitsfachmann, der seine Funde regelmäßig der Polizei meldet, "geht man da nicht einfach hin, beschlagnahmt die Server und bestraft die Anbieter?"

Warum, könnte man auch fragen, hat das Projekt "Kein Täter werden" nur vier Stellen in Berlin und zwei in Kiel, aber Tausende Interessenten in ganz Deutschland, die sich helfen lassen wollen? Warum müssen sich die wenigen Spezialisten durch Berge von Verfahren wühlen, die am Ende als juristische Bagatellen unter den Tisch fallen müssen, während das Mädchen mit dem fränkischen Dialekt weiter ihrem Opa ausgeliefert ist?

Hoffen auf einen Coup
Oberstaatsanwalt Vogt aus Halle hat ihre Stimme immer im Ohr. Vielleicht gelingt ihm deshalb ab und zu ein unkonventioneller Coup wie die Operation "Mikado", bei der er einfach 22 Millionen deutsche Kreditkarten auf bestimmte Zahlungen überprüfen ließ und auf 322 Verdächtige stieß. In einer Verfassungsklage wirft man ihm dafür Rasterfahndung vor. Er lacht müde auf. Für ihn zählen nur noch die Kinder, die er nebenbei befreit.

Mit Ermittlern vom LKA Sachsen-Anhalt entdeckte er vor einigen Monaten auf einer neuen Serie mit Kinderpornobildern ein Schulbuch, das nur in Sachsen und Sachsen-Anhalt verwendet wird. Vogt fand einen Richter, der eine halb öffentliche Fahndung erlaubte und faxte ein Porträt des etwa zehnjährigen Jungen an sämtliche Grundschulen. Am nächsten Morgen rief eine Lehrerin an, nachmittags klickten die Handschellen bei einem 40-jährigen Leipziger, der seinen Adoptivsohn mehrere Jahre missbraucht hatte.

Seit ein paar Wochen geht der Junge wieder zur Schule. Immer noch wacht er nachts schreiend auf, irrt danach durch die Wohnung oder flippt im Alltag ohne Grund aus. Er redet mit niemandem darüber. Therapieplätze für Opfer sind ohnehin knapp. Vielleicht wäre das ja mal ein Thema für Ursula von der Leyen.

Mitarbeit: Hans-Martin Tillack
http://www.stern.de/panorama/:Kinderpornografie-Internet-Operation-Ohnmacht/660382.html?p=2
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