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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 19.05.09, 09:38 Betreff: Landrat Dürrschmidt wegen Kinderpornografie schuldig gesprochen
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Georg Dürrschmidt muss sich wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten.
Justiz
Landrat Dürrschmidt schuldig gesprochen
Der wegen Kinderpornografie-Vorwürfen angeklagte Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), ist am Montag vom Amtsgericht Senftenberg zu einer Geldstrafe von 16.800 Euro verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Dürrschmidt zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 im Internet kinderpornografische Bilddateien angesehen hat.
Der Ende 2008 vorläufig vom Dienst suspendierte Landrat hatte die Anschuldigungen stets von sich gewiesen.
Stand vom 18.05.2009
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 18.05.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2009_05/urteil_im_duerrschmidt.html
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Gast
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Erstellt: 19.05.09, 18:12 Betreff: Re: Landrat Dürrschmidt wegen Kinderpornografie schuldig gesprochen
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Wegen Kinderpornos verurteilter Landrat: Bald Abwahl?
Senftenberg (ddp-lbg). Der wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilte Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), könnte bald sein Amt verlieren. Die Kreistagsfraktionen der SPD und CDU ziehen nach dem Schuldspruch ein Abwahlverfahren in Betracht, wie beide Parteien heute mitteilten. Mit einer Zweidrittel-Mehrheit könnte der Kreistag den Verwaltungschef vorzeitig entlassen.
Dürrschmidt war gestern vom Amtsgericht Senftenberg zu einer Geldstrafe von 16 800 Euro verurteilt worden. Richterin Anett Winkler sah es als «zweifelsfrei erwiesen» an, dass sich der 50-Jährige zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 im Internet kinderpornografische Schriften angesehen und zeitweilig auf seinem Computer gespeichert hatte. Dürrschmidt will das Urteil jedoch nicht akzeptieren und in Revision gehen. Ein Berufungsverfahren könnte sich über Jahre hinziehen.
19.05.2009 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=95545
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Gast
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Erstellt: 19.05.09, 18:18 Betreff: Re: Landrat Dürrschmidt wegen Kinderpornografie schuldig gesprochen
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Ein Landrat auf der Anklagebank Schon die Verhandlung bot manche Überraschung
Senftenberg (ddp-lbg). Der Ausgang des Prozesses gegen den wegen Kinderpornografie-Vorwürfen angeklagten Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), ist kurz vor dem Abschluss weiter völlig offen. Wenn Richterin Anett Winkler heute am Senftenberger Amtsgericht das Urteil verkündet, endet ein äußerst widersprüchliches Verfahren. Dürrschmidt wird vorgeworfen, zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 in fünf Fällen im Internet kinderpornografische Dateien angesehen zu haben. Der suspendierte Politiker und dessen Anwälte bestritten bis zum Schluss jegliche Schuld.
Als der für eine Verhandlung am Amtsgericht ungewöhnlich lange Prozess am 17. Februar begann, betrat der 50-Jährige gut gelaunt den Verhandlungssaal 115. Dürrschmidt war sich sicher, die Vorwürfe schnell zu entkräften. Seine Verteidiger legten für jede Tatzeit ein Alibi vor. Ein Freispruch schien nahe. Doch dann platzte ein Abwesenheitsbeweis nach dem anderen. Eine - wie sich herausstellte - erst im Nachhinein ausgestellte Quittung, die ein Abendessen in der Pfalz belegen sollte, «war eine eindeutige Lüge», sagte Staatsanwalt Thomas Schell in seinem Schlussplädoyer.
Mehr Belastendes als Entlastendes Während der Verhandlung wurden zahlreiche Beamte des Landeskriminalamtes gehört, die die Spurensuche auf dem Anfang 2007 in Dürrschmidts privatem Wohnbereich beschlagnahmten Computer erläuterten. Sie hatten Bestandteile von rund 50 Bild- und Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten gefunden. Sie merkten an, dass während der Tatzeiten auch private E-Mails und Rechnungen bearbeitet wurden. Auf die Nachfrage von Anett Winkler, wie dies zu erklären sei, schwiegen Dürrschmidt und dessen Anwälte.
Im Laufe des Verfahrens wirkte der Landrat wesentlich angespannter und nachdenklicher als zu Beginn. Die Aussagen der Entlastungszeugen, die seine Abwesenheit zu den Tatzeiten bestätigen sollten, belasteten den Angeklagten eher als ihm zu helfen. So konnte seine Schwester nicht bestätigen, dass er zu einer der Tatzeiten in der Pfalz war. Dürrschmidts Ehefrau und dessen zwei inzwischen erwachsene Söhne verweigerten die Aussage. Die gesamte Beweisaufnahme spreche dagegen, dass ein Dritter am Computer gesessen habe, sagte Staatsanwalt Schell.
Vorsatz oder Zufall? Verteidiger Stefan Heinemann argumentierte schließlich, wer auch immer am Computer gesessen habe, habe nicht vorsätzlich und gezielt kinderpornografische Dateien beschafft. Nur dies sei aber strafbar, sagte er. Zudem seien die Dateien auf dem Computer in keinem Ordner dauerhaft gespeichert worden, was auch die Kriminalbeamten bestätigt hatten. Der Rechtsanwalt sprach von zufälligen, ungewollten Zugriffen, die keinen Strafbestand darstellten. «Ein Freispruch ist deshalb wohl verdient», sagte Heinemann.
«Auch das bloße Betrachten am Bildschirm entspricht schon einem Besitz», entgegnete dagegen Staatsanwalt Schell, der in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 19 600 forderte. Gerichte hatten diesen Punkt in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt. Damit ist völlig offen, ob der Landrat verurteilt oder freigesprochen wird.
18.05.2009 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=95517
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