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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Landrat Dürrschmidt wegen Kinderpornografie schuldig gesprochen

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Gast
New PostErstellt: 19.05.09, 09:38  Betreff: Landrat Dürrschmidt wegen Kinderpornografie schuldig gesprochen  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Georg Dürrschmidt muss sich wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten.

Justiz

Landrat Dürrschmidt schuldig gesprochen

Der wegen Kinderpornografie-Vorwürfen angeklagte Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), ist am Montag vom Amtsgericht Senftenberg zu einer Geldstrafe von 16.800 Euro verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Dürrschmidt zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 im Internet kinderpornografische Bilddateien angesehen hat.

Der Ende 2008 vorläufig vom Dienst suspendierte Landrat hatte die Anschuldigungen stets von sich gewiesen.

Stand vom 18.05.2009

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 18.05.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2009_05/urteil_im_duerrschmidt.html
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Gast
New PostErstellt: 19.05.09, 18:12  Betreff: Re: Landrat Dürrschmidt wegen Kinderpornografie schuldig gesprochen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Wegen Kinderpornos verurteilter Landrat: Bald Abwahl?

Senftenberg (ddp-lbg). Der wegen des Besitzes von
Kinderpornografie verurteilte Landrat des Kreises
Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), könnte bald sein Amt
verlieren. Die Kreistagsfraktionen der SPD und CDU ziehen nach dem
Schuldspruch ein Abwahlverfahren in Betracht, wie beide Parteien heute
mitteilten. Mit einer Zweidrittel-Mehrheit könnte der Kreistag den
Verwaltungschef vorzeitig entlassen.

Dürrschmidt war gestern vom Amtsgericht Senftenberg zu einer
Geldstrafe von 16 800 Euro verurteilt worden. Richterin Anett Winkler
sah es als «zweifelsfrei erwiesen» an, dass sich der 50-Jährige
zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 im Internet kinderpornografische
Schriften angesehen und zeitweilig auf seinem Computer gespeichert
hatte. Dürrschmidt will das Urteil jedoch nicht akzeptieren und in
Revision gehen. Ein Berufungsverfahren könnte sich über Jahre
hinziehen.

19.05.2009 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=95545
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Gast
New PostErstellt: 19.05.09, 18:18  Betreff: Re: Landrat Dürrschmidt wegen Kinderpornografie schuldig gesprochen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Ein Landrat auf der Anklagebank
Schon die Verhandlung bot manche Überraschung

Senftenberg (ddp-lbg). Der Ausgang des Prozesses gegen den wegen
Kinderpornografie-Vorwürfen angeklagten Landrat des Kreises
Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), ist kurz vor dem
Abschluss weiter völlig offen. Wenn Richterin Anett Winkler heute am
Senftenberger Amtsgericht das Urteil verkündet, endet ein äußerst
widersprüchliches Verfahren. Dürrschmidt wird vorgeworfen, zwischen
Herbst 2004 und Januar 2007 in fünf Fällen im Internet
kinderpornografische Dateien angesehen zu haben. Der suspendierte
Politiker und dessen Anwälte bestritten bis zum Schluss jegliche
Schuld.

Als der für eine Verhandlung am Amtsgericht ungewöhnlich lange
Prozess am 17. Februar begann, betrat der 50-Jährige gut gelaunt den
Verhandlungssaal 115. Dürrschmidt war sich sicher, die Vorwürfe
schnell zu entkräften. Seine Verteidiger legten für jede Tatzeit ein
Alibi vor. Ein Freispruch schien nahe. Doch dann platzte ein
Abwesenheitsbeweis nach dem anderen. Eine - wie sich herausstellte -
erst im Nachhinein ausgestellte Quittung, die ein Abendessen in der
Pfalz belegen sollte, «war eine eindeutige Lüge», sagte Staatsanwalt
Thomas Schell in seinem Schlussplädoyer.

Mehr Belastendes als Entlastendes
Während der Verhandlung wurden zahlreiche Beamte des
Landeskriminalamtes gehört, die die Spurensuche auf dem Anfang 2007
in Dürrschmidts privatem Wohnbereich beschlagnahmten Computer
erläuterten. Sie hatten Bestandteile von rund 50 Bild- und
Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten gefunden. Sie merkten
an, dass während der Tatzeiten auch private E-Mails und Rechnungen
bearbeitet wurden. Auf die Nachfrage von Anett Winkler, wie dies zu
erklären sei, schwiegen Dürrschmidt und dessen Anwälte.

Im Laufe des Verfahrens wirkte der Landrat wesentlich angespannter
und nachdenklicher als zu Beginn. Die Aussagen der Entlastungszeugen,
die seine Abwesenheit zu den Tatzeiten bestätigen sollten, belasteten
den Angeklagten eher als ihm zu helfen. So konnte seine Schwester
nicht bestätigen, dass er zu einer der Tatzeiten in der Pfalz war.
Dürrschmidts Ehefrau und dessen zwei inzwischen erwachsene Söhne
verweigerten die Aussage. Die gesamte Beweisaufnahme spreche dagegen,
dass ein Dritter am Computer gesessen habe, sagte Staatsanwalt
Schell.

Vorsatz oder Zufall?
Verteidiger Stefan Heinemann argumentierte schließlich, wer auch
immer am Computer gesessen habe, habe nicht vorsätzlich und gezielt
kinderpornografische Dateien beschafft. Nur dies sei aber strafbar,
sagte er. Zudem seien die Dateien auf dem Computer in keinem Ordner
dauerhaft gespeichert worden, was auch die Kriminalbeamten bestätigt
hatten. Der Rechtsanwalt sprach von zufälligen, ungewollten
Zugriffen, die keinen Strafbestand darstellten. «Ein Freispruch ist
deshalb wohl verdient», sagte Heinemann.

«Auch das bloße Betrachten am Bildschirm entspricht schon einem
Besitz», entgegnete dagegen Staatsanwalt Schell, der in seinem
Plädoyer eine Geldstrafe von 19 600 forderte. Gerichte hatten diesen
Punkt in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt. Damit ist
völlig offen, ob der Landrat verurteilt oder freigesprochen wird.

18.05.2009 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=95517
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