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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Kindesmissbrauch: Drei Jahre Haft für Handballtrainer

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Gast
New PostErstellt: 28.05.09, 20:08  Betreff: Kindesmissbrauch: Drei Jahre Haft für Handballtrainer  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

* 28.05.2009, 16:51 Uhr

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Kindesmissbrauch:
Drei Jahre Haft für Handballtrainer
Kindesmissbrauch: Drei Jahre Haft für Handballtrainer
© Colourbox
Missbrauch: Ein Handballtrainer aus dem Nordharz muss drei Jahre in Haft, weil er sich an einem Mädchen aus seinem Team vergangen hat

Mehr als 20 Mal hat ein Handballtrainer aus dem Nordharz eine 13 Jahre alte Spielerin seines Teams sexuell missbraucht. Das Mädchen hatte sich laut Staatsanwaltschaft in ihn "verguckt", was der Mann für sich ausnutzte. Jetzt verurteilten ihn die Richter zu drei Jahren Haft.

Ein Handballtrainer aus dem Nordharz muss wegen des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs einer 13 Jahre alten Spielerin ins Gefängnis. Das Braunschweiger Landgericht verurteilte den 32-Jährigen am Donnerstag zu drei Jahren Haft. Der Angeklagte hatte während der Verhandlung ein Geständnis abgelegt. Demnach hatte er die Schülerin in seiner Wohnung mehr als 20 Mal zu sexuellen Handlungen überredet.

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"Sie hatte sich in ihn verguckt. Das hat er ebenso für seine Zwecke ausgenutzt wie seine besondere Rolle im Verein. Er war die treibende Kraft", beschrieb die Staatsanwältin das Verhältnis von Angeklagtem und Opfer. In ihrer "kindlichen Schwärmerei" habe die Schülerin den Wünschen des Mannes zugestimmt.

Auch der Richter räumte ein, dass es mit dem Einverständnis des Mädchens zu den Taten gekommen war. Das ändere aber nichts an der Strafbarkeit. "Sexuelle Kontakte zu Personen unter 14 Jahren hat der Gesetzgeben nun einmal verboten", sagte der Richter. Auf eine höchstens dreijährige Haftstrafe hatten sich Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger im Vorfeld für den Fall geeinigt, dass der Beschuldigte die Taten umfassend gesteht.

DPA



Artikel vom 28. Mai 2009

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