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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
NRW: Staatsanwalt macht Karriere – trotz Kinderpornos

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Gast
New PostErstellt: 29.03.10, 05:22  Betreff: NRW: Staatsanwalt macht Karriere – trotz Kinderpornos  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

5.2.2010
Staatsanwalt macht Karriere – trotz Kinderpornos

Im Jahr 2002 fiel ein Staatsanwalt in Paderborn unangenehm auf. Auf seinen dienstlichen und privaten Computern wurden Kinderpornos gefunden. Das Verfahren wurde eingestellt – gegen Zahlung einer Geldauflage von 6.000,00 €. Das war damals schon ein sehr mildes Ergebnis. Und es ist nichts im Vergleich zu dem, was Kinderpornobesitzern heute blüht. Vor kurzem habe ich vor einem ländlichen Gericht zum Beispiel hart darum kämpfen müssen, dass ein Mandant in einem ähnlichen Fall überhaupt noch Bewährung erhielt. Das Gericht wollte ihn, den ansonsten unvorbelasteten Normalbürger mit Job, Wohnung und intakter Familie, am liebsten ins Gefängnis schicken.

Nun, sollte man denken, dürfte ausgerechnet ein Staatsanwalt mit einer solchen Vorgeschichte keine nennenswerten Karrierechancen mehr haben. Aber nicht in NRW, nicht in Paderborn. Der Staatsanwalt bewarb sich, wie die Neue Westfälische berichtet, letztes Jahr auf eine Stelle als Gruppenleiter – und erhielt den Zuschlag.

Sein Vorgesetzter, so heißt es, habe ihm eine sehr gute Beurteilung geschrieben. Aus der Personalakte seien alle Hinweise auf die Angelegenheit schon 2005 entfernt worden. Exakt nach den Vorgaben der “Tilgungsverordnung”, heißt es im für die Beförderung letztlich verantwortlichen Justizministerium. Von daher sei alles korrekt gelaufen. Dem Staatsanwalt habe sein damaliges Fehlverhalten gar nicht mehr zur Last gelegt werden dürfen. Ganz ahnungslos sollte die Beförderungskommission aber nicht gewesen sein. Immerhin hatte die örtliche Zeitung das Thema schon vor der Personalentscheidung aufgegriffen und im Ministerium nachgefragt.

Nur innerhalb der Staatsanwaltschaft soll es rumoren, berichtet die Neue Westfälische:

Viele Staatsanwälte finden es kaum erträglich, wenn einer ihrer Kollegen sich einer solchen Tat schuldig macht. Sie sind empört darüber, dass dieser Mann später sogar noch Karriere macht und in die mittlere Leitungsebene befördert wird.

Nachtrag: Der Fall beschäftigt jetzt auch den Landtag
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/05/staatsanwalt-macht-karriere-trotz-kinderpornos/

PADERBORN
Kinderpornos: Staatsanwalt befördert
VON HUBERTUS GÄRTNER

Ein Staatsanwalt war wegen des Besitzes von Kinderpornografie aufgefallen.
Befördert | FOTO: DPA

Paderborn. Sowohl auf dem privaten als auch auf dem Dienstcomputer des Staatsanwaltes waren kinderpornografische Darstellungen gefunden worden. Der skandalöse Vorfall liegt bereits neun Jahre zurück. Die Paderborner Staatsanwaltschaft leitete damals gegen den Beschuldigten ein Verfahren ein. Es wurde an die Detmolder Staatsanwaltschaft abgegeben. Diese stellte das Verfahren im Juni 2002 gegen die Zahlung einer Geldauflage von 6.000 Euro ein. Das Düsseldorfer Justizministerium wurde seinerzeit über die Ermittlungen unterrichtet.
"Dem Vorschlag entsprochen"
Im vergangenen Jahr bewarb sich der wegen der Kinderpornos vorbelastete Staatsanwalt dann auf eine freie Stelle als Gruppenleiter in seiner Behörde. Der damalige Paderborner Behördenleiter, Oberstaatsanwalt Wolfgang Specht, schrieb dem Kandidaten zur allgemeinen Überraschung eine sehr gute Beurteilung, die an die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm weitergeleitet wurde. Auch der Generalstaatsanwalt hielt die Beförderung offenbar für angemessen. Die Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter habe "dem Vorschlag der Generalstaatsanwaltschaft entsprochen" und schließlich "die Beförderungsentscheidung getroffen", teilte das NRW-Justizministerium gestern auf Anfrage mit.

Der Besitz von Kinderpornografie ist ein verabscheuungswürdiges Delikt. Deshalb hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren den Strafrahmen verschärft. Viele Staatsanwälte finden es kaum erträglich, wenn einer ihrer Kollegen sich einer solchen Tat schuldig macht. Sie sind empört darüber, dass dieser Mann später sogar noch Karriere macht und in die mittlere Leitungsebene befördert wird.
"Nicht rückgängig zu machen"
Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter wird heute in Paderborn den ehemaligen Leiter der Staatsanwaltschaft, Wolfgang Specht, in den Ruhestand verabschieden und seinen Nachfolger, Volker Schmerfeld-Tophof, ins Amt einführen. Müller-Piepenkötter betont, dass die Personalakte des umstrittenen Kinderporno-Staatsanwaltes keine Hinweise auf den inkriminierten Sachverhalt mehr enthalten habe. Der Vorgang zu einem im Herbst 2002 abgeschlossenen Disziplinarverfahren "wurde den Vorschriften der Tilgungsverordnung entsprechend bereits im Jahr 2005 getilgt", so das Ministerium.

Nach dem Ablauf der Tilgungsfrist eines Disziplinarvorgangs dürfe der "Vorgang" "keine Berücksichtigung mehr finden". Es sei daher "den jetzt handelnden Personen aus zwingenden rechtlichen Gründen weder möglich, die Beförderung zu versagen", noch sei es möglich, "die erfolgte Beförderung rückgängig zu machen".
http://www.nw-news.de/owl/3371155_Kinderpornos_Staatsanwalt_befoerdert.html

PADERBORN
Staatsanwalt besaß Kinderpornos
Justizministerium bestätigt acht Jahre alten Vorfall

Paderborn (JS). Vor bereits acht Jahren hat es in der Paderborner Staatsanwaltschaft einen Fall von Kinderpornografie gegeben. Das Verfahren gegen den Strafverfolger, auf dessen Dienst- und Privatrechner im Sommer 2001 belastendes Material gefunden worden war, wurde eingestellt, nachdem der Beamte eine Geldauflage von 6.000 Euro gezahlt hatte. Das teilte jetzt das NRW-Justizministerium mit.

Ende Juli 2001 hatte die Staatsanwaltschaft Paderborn ein Verfahren gegen den Kollegen eingeleitet. Dem Vernehmen nach hatte ein Mitarbeiter, der den Beamten während der Urlaubszeit vertreten hatte, Kinderpornos auf dessen Dienstcomputer entdeckt. In der Folgezeit wurden die Ermittlungen mit Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft Hamm an die Strafverfolgungsbehörde in Detmold weitergeben – auf Ersuchen des Leitenden Oberstaatsanwalts in Paderborn, wie es in einer Mitteilung aus der Landeshauptstadt heißt. Im Juni 2002 sei das Ministerium vom Leitenden Oberstaatsanwalt in Detmold über die Einstellung des Verfahrens informiert worden. Damals sah das Gesetzbuch für den Tatbestand Besitz kinderpornografischer Schriften noch einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Seit einigen Jahren droht eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren.

Die Paderborner Behörde äußert sich zu dem Vorfall nicht. Das Justizministerium behalte sich die Erteilung von Auskünften zu Verfahren gegen Richter und Staatsanwälte vor, zitierte Pressesprecher Horst Rürup aus den Presserichtlinien.
http://www.nw-news.de/lokale_news/paderborn/paderborn/3274482_Staatsanwalt_besass_Kinderpornos.html

Von Christian Althof

Paderborn (WB). Die Beförderung eines Paderborner Staatsanwalts beschäftigt jetzt den Landtag.Die Grünen haben unter der Drucksachen-Nummer 14/10582 eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Sie möchten erfahren, »nach welchen dienstrechtlichen Voraussetzungen« der Staatsanwalt Ende vergangenen Jahres befördert worden war. Die Beförderung ist nicht nur in Juristenkreisen umstritten, denn bei dem Beamten waren 2001 zahlreiche Kinderpornos entdeckt worden.

»Wir möchten gerne wissen, wie die Landesregierung den Vorgang bewertet und warum der Mann befördert worden ist«, sagt die Landtagsabgeordnete Monika Düker, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Schließlich sei der Besitz von Kinderpornographie kein Kavaliersdelikt.Im Sommer 2001 waren auf dem Dienstcomputer des Staatsanwalts und auf seinem häuslichen PC Kinderpornos entdeckt worden. Damals sah das Gesetz eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor, heute ist der Besitz von Kinderpornographie mit zwei Jahren Gefängnis bedroht. Die Staatsanwaltschaft Paderborn leitete am 30. Juli 2001 ein Ermittlungsverfahren ein, das von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm zur Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Detmold weitergegeben wurde. Die hatte die Ermittlungen im Juni 2002 nach Paragraph 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage von 6000 Euro eingestellt. Damit war der Staatsanwalt um eine Bestrafung herumgekommen. Über das Ermittlungsverfahren war das NRW-Justizministerium, das damals von einem SPD-Minister geführt wurde, laufend unterrichtet worden. Es soll der Verfahrenseinstellung zugestimmt haben. Nur wenige Wochen, bevor der Fall im vergangenen Jahr öffentlich bekanntgeworden war, hatte Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) den Staatsanwalt befördert. Das soll sie nun erklären.

Rechtsanwalt Georg Ehrmann, der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe (Berlin), begrüßte die Kleine Anfrage der Grünen. »Es ist gut, dass der Fall nicht einfach unter den Teppich gekehrt wird. Dass ein Staatsanwalt, der ja das Recht vertreten soll, für den Besitz von Kinderpornographie nicht bestraft wird, ist schon schlimm genug. Dass er aber auch noch befördert wird, kann man keinem rechtschaffenen Bürger vermitteln.«

Kalender 04.02.2010

http://www.westfalenblatt.de/nachrichten/regional/owl.php?id=35301&artikel=1
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Dirk Rünagel
Gast
New PostErstellt: 17.04.11, 11:56  Betreff: Re: NRW: Staatsanwalt macht Karriere – trotz Kinderpornos  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hier finden Sie die kleine Anfrage auf der Seite von
Monika-Dueker.

Drucksache 14/10694. 2. 1. Trifft der o. g. Sachverhalt zu? Die Landesregierung kann zu dem geschilderten Vorgang heute nur noch eingeschränkt ...

www.monika-dueker.de/wp-content/uploads/2011/01/MMD14-10694.pdf
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