PROZESS
Ehemann einer Tagesmutter verging sich an Kindern
Sechs Mädchen, die seiner Frau anvertraut worden waren, hatte der 56-Jährige sexuell missbraucht. Als eines der Kinder zuhause von dem "Blödsinn" erzählte, flog der Mann auf. Jetzt verurteilte ihn das Landgericht Lübeck zu fünf Jahren Haft.
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Lübeck - "Sie haben ihren eigenen Frust im Beruf und in der Ehe mit Hilfe der Kinder kompensieren wollen und sie dadurch zu Sexualobjekten degradiert", sagte die Vorsitzende der Jugendkammer, Brigitte Kreuder-Sonnen, heute zu dem Angeklagten. Wegen Kindesmissbrauchs in 20 Fällen verurteilte ihn das Gericht zu fünf Jahren Gefängnis.
Der Mann hatte in dem Prozess eingeräumt, über einen Zeitraum von zehn Jahren sechs kleine Mädchen, die von seiner Ehefrau betreut wurden, sexuell missbraucht zu haben. Er hatte immer wieder unbeobachtete Momente genutzt, um die Kinder unsittlich zu berühren und ihnen Pornobilder zu zeigen. Eine Dreijährige hatte er zu sexuellen Handlungen gezwungen. Seine Ehefrau wusste nach Erkenntnissen der Staatsanwälte nichts von den Taten.
Die jüngsten Opfer waren gerade zwei, die ältesten sechs Jahre alt. Dem psychiatrischen Gutachter hatte er erklärt, er habe sein Machtgefühl gegenüber den Kindern ausgekostet. Jugendamt und Polizei waren im Oktober 2006 auf den Mann aufmerksam geworden, als eine Dreijährige ihrer Mutter erzählte, der Mann mache "immer solchen Blödsinn".
Darauf hatte das Jugendamt seiner Ehefrau die Pflegeerlaubnis entzogen. "Sie haben nicht nur den Kindern Leid zugefügt, sondern auch ihrer Ehefrau die Existenzgrundlage zerstört", sagte die Richterin. Der Angeklagte, der nach Aussage des psychiatrischen Gutachters vor allem Mitleid mit sich selbst empfindet, hatte am ersten Verhandlungstag angekündigt, in ein Kloster einzutreten, wenn seine Frau ihn verlassen sollte.
"Sie haben sich über den Anspruch von Kindern hinweggesetzt, ihre sexuelle Identität selbstbestimmt zu entwickeln", prangerte die Vorsitzende an. Der massige Mann saß zusammengesunken auf der Anklagebank. "Ich nehme das Urteil an", erklärte er noch in die Rechtsbelehrung der Richterin hinein.
Mit dem verhängten Strafmaß blieb das Gericht unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der sechs Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte. Eine der Nebenklagevertreterinnen hatte sogar sieben Jahre und drei Monate beantragt. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer keinen konkreten Antrag gestellt, sondern um eine "den Taten angemessene, aber milde Strafe" gebeten.
jdl/dpa
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,481475,00.html