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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Heimkinder sexuell missbraucht: Berufsverbot für Erzieher

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Gast
New PostErstellt: 14.03.09, 20:54  Betreff: Heimkinder sexuell missbraucht: Berufsverbot für Erzieher  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Heimkinder sexuell missbraucht: Berufsverbot für Erzieher

Berlin (ddp-bln). Wegen sexuellen Missbrauchs von Heimkindern hat
das Landgericht Berlin am Freitag einen Erzieher zu sechs Jahren Haft
verurteilt. Gegen den 48 Jahre alten Mann wurde zugleich ein
lebenslanges Berufsverbot verhängt.

Der frühere Angestellte eines Heims der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in
Hellersdorf wurde schuldig gesprochen, von Juli 1999 bis Oktober 2006
fünf Jungen im Alter von anfangs 9 bis 13 Jahren sexuell missbraucht
zu haben. Teilweise hatte er die Übergriffe, die im Heim und in
seiner Moabiter Wohnung stattfanden, sogar gefilmt.

Entschuldigung bei den Opfern
In der Einrichtung waren Kinder und Jugendliche aus
Problemfamilien untergebracht. Dem Gericht zufolge fehlte es dem
Angeklagten, der seit 1998 bei der AWO angestellt war, an der
«erzieherisch gebotenen Distanz zu den Kindern». Er habe Grenzen
überschritten und ein «zu enges Verhältnis» zu ihnen gehabt. Seine
eingestandene Distanzlosigkeit brachte dem Erzieher 2003 sogar eine
Abmahnung ein. Die Übergriffe hatte er im Wesentlichen gestanden und
sich im Schlusswort bei den Opfern entschuldigt.

Der Angeklagte habe gewusst, wie empfänglich gerade diese Jungen
für Wärme und Zuneigung seien, sagte die Staatsanwältin. Sie hatte
neben einer Haftstrafe von sieben Jahren eine Sicherungsverwahrung
verlangt. Sie sei sich bewusst, dass dies das «schärfste Schwert»
einer Sanktion sei. «Aber wir haben auch eine große Verantwortung,
unsere Kinder zu schützen», sagte sie. Sie war überzeugt, dass sich
der Mann als «Kernpädophiler» nicht von Kindern fernhalten werde.

Dem Antrag auf Sicherungsverwahrung folgte das Gericht jedoch
nicht, weil der Erzieher bislang nicht vorbestraft ist und sich im
Prozess therapiewillig zeigte. Sein Anwalt hatte vier Jahre Haft
gefordert.

14.03.2009 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=94181
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