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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Horrorvater-Vergewaltigungsprozess in Neuruppin

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 17.11.08, 20:53  Betreff: Horrorvater-Vergewaltigungsprozess in Neuruppin  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Vergewaltigungsprozess in Neuruppin

Angeblicher Horrorvater freigesprochen

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Vergewaltigungsprozess in Neuruppin
© Michael Urban/DPA
Freispruch: Der Angeklagte weinte vor Erleichterung

Von Uta Eisenhardt

Die Vorwürfe waren erschreckend: Ein Neuruppiner Familienvater sollte seine minderjährige Stieftochter vergewaltigt, ein Kind mit ihr gezeugt und später auch dieses vergewaltigt haben. Nur bewiesen werden konnten die Anschuldigungen nicht. Deshalb wurde der Mann nun freigesprochen.

Ein Ausruf des Erstaunens geht durch das Publikum im Neuruppiner Landgericht, als der Vorsitzende Richter das Urteil im Missbrauchsprozess gegen Hans Müller* verkündet. Denn das Ergebnis der siebentägigen Beweisaufnahme ist ein Freispruch aus Mangel an Beweisen. Der Angeklagte, ein 67-jähriger mittlerweile pensionierter Angestellter, heult vor Erleichterung. Doch Richter Gert Wegner verpasst dem spitznasigen Mann mit den grauen Haarstoppeln sofort einen Dämpfer: "Das Urteil beruht nicht auf der Überzeugung, dass der Angeklagte unschuldig ist. Es muss etwas passiert sein, das wie der Ansatz eines sexuellen Kindesmissbrauchs ausgesehen hat."
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Indes, so das Landgericht Neuruppin, fehlten die Beweise für den sexuellen Missbrauch von Claudia Leiden*. Fakt ist, weil vom Angeklagten zugegeben: Sie ist nicht nur seine Stiefenkelin, sondern gleichzeitig seine Tochter: Vor 22 Jahren zeugte Hans Müller das Kind mit seiner Stieftochter Karin Leiden*. Die Geburt der Tochter soll das Ende des über zehn Jahre andauernden sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter markiert haben. Diese Vorwürfe sind inzwischen jedoch verjährt: Die heute 41-jährige Karin Leiden hätte sie bis zu ihrem 28. Lebensjahr zur Anzeige bringen müssen. 1993 soll sich der Vater und Stiefopa, das werfen ihm Karin und Claudia Leiden vor, dann an der damals siebenjährigen Claudia vergriffen haben: Der erste Missbrauch soll einen Tag nach ihrer Einschulung im Keller geschehen sein, wie stern.de berichtete. Doch die Vorwürfe konnten im Prozess nicht zweifelsfrei erhärtet werden.
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Sechs Jahr Haft gefordert
Zwei Stunden vor dem unerwarteten Freispruch hatte Staatsanwältin Martina Erdstein für 15 Fälle schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern sechs Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Sie entwarf das Bild einer völlig zerrissenen Familie Müller, deren einer Teil fest an die Behauptung glaubt, dass Karin Leiden kein Vergewaltigungsopfer war, sondern eine Liebesbeziehung zu ihrem Stiefvater geführt habe. Weil sie ihn nicht heiraten konnte, habe sie sich einen Rachefeldzug ausgedacht. Oder weil es Ärger wegen eines Kredites gab. Oder wegen der Probleme mit der Hundesteuer. So genau können diese Familienmitglieder sich den Grund nicht erklären, zumindest nicht öffentlich.

Der andere Teil der Müllers - Birgit Müller*, eine Tochter Hans Müllers, Karin und Claudia Leiden - berichtet dagegen von sexuellen Übergriffen des (Stief-)Vaters. Die Staatsanwältin glaubt den drei Belastungszeuginnen. Sie glaubt Karin Leiden, dass sie sich trotz des Missbrauchs zu ihrem Stiefvater hingezogen fühlte, weil dieser sie im Gegensatz zu ihrer Mutter verwöhnte. Sie glaubt jedoch nicht Hans Müller, der von einer Liebesbeziehung sprach, die von seiner damals 15-jährigen Stieftochter ausgegangen sei. "Väter sind nicht willenlose Objekte ihrer Töchter", sagt Martina Erdstein.

Gericht glaubt Aussagen nicht
Die Staatsanwältin glaubt auch Claudia Leiden, sie habe sich mit elf Jahren direkt nach einem Missbrauch ihrer Oma anvertraut. Diese habe dann ihre Mutter über das Geschehene informiert, allerdings mit einem kleinen, aber feinen Unterschied. Oma Müller habe nicht erzählt, dass der Opa Claudia angefasst habe. Sie soll die Beschuldigung so geändert haben, dass es nurmehr nach einem Versuch eines sexuellen Übergriffs klang. Dieser Zusatz hatte Folgen: Claudia wurde damals nicht gynäkologisch untersucht und die Staatsanwaltschaft eines objektiven Beweismittels beraubt.

Von den drei Schwestern glaubt das Gericht nur Birgit Müller. Die schilderte, ihr Vater habe sich im Keller an ihr vergreifen wollen. Da sei sie 15 Jahre alt gewesen und habe sich erfolgreich gewehrt. Aber "Birgit Müller ist mit ihrer Aussage nur ein schwaches Indiz, dass so etwas passiert sein könnte", trägt der Richter vor. Den Aussagen von Karin Leiden dagegen wollte das Gericht nicht glauben: Bei der Polizei gab die zierliche Frau mit den harten Gesichtszügen an, ihr Stiefvater habe sich auf sie gelegt und sie angefasst. Da sei sie sechs Jahre alt gewesen. Vor Gericht änderte die Zeugin ihre Aussage: Der Stiefvater habe sie kurz vor ihrer Einschulung das erste Mal missbraucht.

"Wenn wir nicht mitgemacht haben, gab es Prügel."
Über ein Jahrzehnt wäre sie sein Opfer geblieben, behauptet Karin Leiden. Sie habe sich niemandem offenbaren können - weder ihrer Mutter, die nichts wahrhaben wollte, noch irgendwelchen Freundinnen, die Hans Müller "aggressiv behandelt" und so vergrault hätte. Das Gericht mochte sich dies jedoch nicht vorstellen. Wie kann eine Pubertierende sich nicht zur Wehr gesetzt haben? "Wir haben es nicht anders gelernt", antwortet Karin Leiden nach dem Urteilsspruch. Es habe keine Vertrauensperson außerhalb ihrer Familie gegeben. "Wenn wir nicht mitgemacht haben, gab es Prügel." Der Anwältin Heike Supranowitz, die die 22-jährige Nebenklägerin Claudia Leiden durch den Prozess begleitete, fällt auf diesen Unglauben des Gerichts nur eine Gegenfrage ein: "Warum ist Natascha Kampusch mit ihrem Entführer in den Skiurlaub gefahren?" Am wenigsten glaubten die Richter der Hauptbelastungszeugin Claudia Leiden. "Wir hatten erwartet, eine traumatisierte Zeugin, eine eingeschüchterte junge Frau vorzufinden, der es schwer fällt, gegenüber einen männlichen Richter und in Gegenwart der Familie darüber zu reden", trägt Richter Gert Wegner vor. Doch die zierliche Frau mit dem dezenten Nasen-Piercing habe flott ausgesagt und emotional unbeteiligt gewirkt. Nur einmal habe Claudia im Gerichtssaal geweint, als ihre Mutter dem Gericht schilderte, wie sehr sie das Kind gehasst habe, seitdem sie wusste, wer sein Vater ist.

Widersprüchliche Aussagen
Am meisten kreidet das Gericht der jungen Frau ihre widersprüchlichen Aussagen bei der Polizei, gegenüber ihrer Anwältin und vor Gericht an. Mal habe sie beim ersten Missbrauch geweint, mal nicht. Mal habe der Opa sie für den Fall des Petzens bedroht, mal sagte er nur: Das bleibt unter uns. Mal erinnerte sie eine Tat mit Kondom, später beschrieb sie das gleiche Geschehen als ungeschützten Geschlechtsverkehr. Mal habe der Opa sie auf einen Kartoffelsack gesetzt, dann korrigierte sie: Es war ein altes Fensterleder. Mal erinnerte sie einen Missbrauch in einem Zelt, das an einem bestimmten See gestanden haben soll. Doch Zeugen wissen, der nächtliche Angelausflug führte an einen ganz anderen See. Ihr Einschulungskleid will Claudia weggeworfen haben, weil es sie an den Missbrauch erinnert habe. Doch es konnte von der Verteidigung wie eine Trophäe präsentiert werden. Unterwäsche will die Nebenklägerin aus dem gleichen Grund weggeworfen haben. Vielleicht tat sie dies nur, weil sie bis zu ihrem 12. Lebensjahr noch immer in die Hose machte, argumentiert der Vorsitzende Richter. "Das sind alles Ungereimtheiten, da kommen wir nicht drüber hinweg." Er glaubt, Claudia Leiden habe diese Schwierigkeiten bei der Schilderung der Taten, weil sie ihrer Anwältin zuliebe Einzelheiten angeben wollte, an die sie sich gar nicht erinnerte.

Enttäuschung über Urteil
"Claudia wollte ein normales Mädchen sein", sagt ihr Anwalt Peter Supranowitz in seinem Plädoyer. "Sie hat versucht, die Ereignisse zu verdrängen und zu vergessen. Doch sie kommen immer wieder hoch." So begründet er die Ungereimtheiten und fordert die Zuhörer auf, sich vergleichsweise einmal an das schlimmste Kindheitserlebnis mit Tag, Uhrzeit und Handlungsablauf zu erinnern. Claudia Leiden verfüge eben nur über schemenhafte Bilder aus dieser schrecklichen Zeit: "Der hat mich so oft rangenommen, dass vieles in meinem Kopf ineinander übergeht", soll sie gegenüber ihrem Anwalt gesagt haben.

Nun wird der eben nur fast geglückte Versuch, das Erlebte zu vergessen und zu verdrängen, möglicherweise zum Stolperstein für die Verurteilung ihres angeblichen Peinigers. Tapfer hört sich die junge Frau, die von einem Beruf als Erzieherin träumt, die Worte des Richters an. Nur ihre Körperhaltung verrät ihre Erschütterung. "Ich bin enttäuscht", sagt auch ihre Mutter Karin nach dem Urteil. "Ich bin sowas von enttäuscht." Am meisten täte ihr aber ihre Tochter, "das Mädel", leid. Sie hofft, dass die Stiefgeschwister, die Hans Müller im Neuruppiner Landgericht fürsorglich vor den Kameras schützten, "eines Tages mitkriegen, dass wir das Richtige getan haben." Dann erwähnt Karin Leiden noch eine ihrer letzten Beobachtungen im Hause Müller: Da habe sie gesehen, behauptet sie, wie ihr Stiefvater mit einer seiner Enkelinnen im Keller verschwand.

*Name von der Redaktion geändert



Artikel vom 17. November 2008
http://www.stern.de/panorama/%3aVergewaltigungsprozess-Neuruppin-Angeblicher-Horrorvater/645968.html
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