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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Justiz-Gutachten-Fehler: Kinderschänder

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Gast
New PostErstellt: 18.10.08, 18:08  Betreff: Justiz-Gutachten-Fehler: Kinderschänder  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Kinderschänder kommt auf freien Fuß

Schleswig (ddp-nrd). Ein als gefährlich eingestufter
Sexualstraftäter muss Anfang kommender Woche aus der Haft entlassen
werden. Eine Beschwerde der Kieler Staatsanwaltschaft gegen eine
Entscheidung des Kieler Landgerichts blieb vor dem Oberlandesgericht
(OLG) Schleswig erfolglos, wie eine Sprecherin am Freitag in
Schleswig berichtete. Wie bereits das Landgericht sah auch das OLG
keine neuen Tatsachen, die im Falle des 61-Jährigen eine
nachträgliche angeordnete Sicherungsverwahrung rechtfertigten.

Der Sexualstraftäter ist zu fünf Jahren Haft unter anderem wegen
schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt. Im März 2007
hatte das Kieler Landgericht zwar bereits Sicherungsverwahrung
angeordnet. Wegen eines Formfehlers hatte der Bundesgerichtshof diese
Entscheidung jedoch aufgehoben. Weil ein Gutachter krankheitsbedingt
ausgefallen war, hatte das Gericht einen neuen Experten beauftragen
müssen. Dadurch war eine gesetzliche Frist nicht eingehalten worden.

In den Fall hat sich auch Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe
Döring (SPD) eingeschaltet. Er will mit einer Bundesratsinitiative
eine Gesetzeslücke schließen. Die Beratung der Initiative sei im
Rechtsausschuss des Bundesrates allerdings vertagt worden, sagte
Döring. Er befürchte, dass vor der kommenden Bundestagswahl keine
Entscheidung mehr fallen werde. Zur aktuellen Entscheidung sagte
Döring: «Wir bedauern, dass das Oberlandesgericht die Beschwerde der
Staatsanwaltschaft Kiel abgelehnt hat.»

18.10.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=91168


[editiert: 22.10.08, 10:12 von Admin]
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Gast
New PostErstellt: 22.10.08, 10:11  Betreff: Re: Kinderschänder kommt auf freien Fuß  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Wegen Formfehler der Justiz:
Behörden lassen Kinderschänder frei
21. Okt 17:54
Die Polizei hat nicht die Mittel zu einer Rundumüberwachung des Täters
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Die Polizei hat nicht die Mittel zu einer Rundumüberwachung des Täters
Foto: dpa
Der Mann hatte ein kleines Mädchen missbraucht; Gutachter glauben, dass er nicht therapierbar ist. Dennoch mussten ihn die Behörden aus dem Gefängnis entlassen – und für eine ständige Überwachung in Lübeck fehlt das Personal.

Ein als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter ist wegen eines Formfehlers der Justizbehörden auf freien Fuß gesetzt worden. Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Lübeck, Peter Bandewiede, sagte am Dienstag, dass der 61-Jährige entlassen worden sei. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig durfte nachträglich keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

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* » Software entlarvt Pädophile im Web
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Die Staatsanwaltschaft hatte diese zwar beantragt, scheiterte jedoch wegen eines Formfehlers. Der Mann war im Juli 2004 zu fünf Jahren Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner kleinen Stieftochter verurteilt worden. Zwei Gutachter hatten den Täter als nicht therapierbar und weiterhin gefährlich eingestuft.

Landesjustizminister Uwe Döring (SPD) sagte zu der Freilassung: «Ich bedauerte sehr, dass ein solch gefährlicher Straftäter aufgrund eines Formfehlers auf freien Fuß kommt.» Das sei sowohl den Bürgern als auch den Opfern nur schwer zu vermitteln. Die Kinderhilfe nannte den Fall «skandalös und symptomatisch für unser Justizsystem».

Rundumüberwachung nicht möglich

Der Minister sagte, Justiz und Strafvollzug stellten jetzt der Polizei sämtliche Informationen zur Verfügung, um den Entlassenen zu überwachen. «Der Straftäter soll nicht wissen wann er überwacht wird, aber dass er beobachtet wird», so Döring. Eine Rundumüberwachung ist nach Worten von Döring allerdings aus personellen Gründen nicht machbar.

Sofern sich abzeichne, dass der Straftäter in ein anderes Bundesland gehe, würden alle Daten den dortigen Behörden zur Verfügung gestellt. Die Deutsche Kinderhilfe forderte den Gesetzgeber auf, die Regelungen vollkommen neu zu fassen, bevor das nächste kindliche Missbrauchsopfer zu beklagen sei. «Will die Politik wirklich ein weiteres vermeidbares Opfer dieser Reformunfähigkeit in Kauf nehmen?», sagte Vorstandsvorsitzender Georg Ehrmann in Berlin.

Das Landgericht Kiel und das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig lehnten inzwischen auch einen Unterbringungsbefehl ab, den die Staatsanwaltschaft für den Zeitraum zwischen der Entlassung aus der Strafhaft und der Entscheidung über eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung beantragt hatte. Neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit des Verurteilten seien nach den Hauptverhandlungen in den früheren Verfahren nicht zutage getreten, hieß es zur Begründung. Die Kieler Staatsanwaltschaft will aber weiterhin erreichen, dass eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt wird. (AP/dpa)
http://www.netzeitung.de/vermischtes/1196797.html

Justiz-Panne

Sexualtäter wegen Formfehlers wieder frei

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Gutachter halten ihn für nicht therapierbar und eigentlich hätte er nach Absitzen seiner fünfjährigen Haftsstrafe in Sicherungsverwahrung bleiben sollen. Doch wegen eines Formfehlers der Justizbehörden musste die JVA Lübeck einen 61-jährigen Sexualstraftäter auf freien Fuß setzen.

Ein weiterhin als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter ist nach mehrjähriger Haft in Schleswig-Holstein wieder auf freiem Fuß. "Der Täter befindet sich nicht mehr in der Anstalt", sagte der Leiter der Lübecker Justizvollzugsanstalt, Peter Brandewiede, am Dienstag. Der Mann war 2004 unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner kleinen Stieftochter zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Gutachter hatten den 61-Jährigen als gefährlich eingeschätzt. Eine ausgesprochene Sicherungsverwahrung wurde aber aus formalen Gründen vom Bundesgerichtshof aufgehoben, weil wegen Erkrankung eines Sachverständigen einzuhaltende Fristen verstrichen waren.

Das Landgericht Kiel und das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig lehnten inzwischen auch einen Unterbringungsbefehl ab, den die Staatsanwaltschaft für den Zeitraum zwischen der Entlassung aus der Strafhaft und der Entscheidung über eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung beantragt hatte. Neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit des Verurteilten seien nach den Hauptverhandlungen in den früheren Verfahren nicht zutage getreten, hieß es zur Begründung. Die Kieler Staatsanwaltschaft will aber weiterhin erreichen, dass eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt wird.

Justizminister Uwe Döring (SPD), der den Fall bekanntgemacht hatte, erklärte am Dienstag nach der Entlassung: "Ich bedaure sehr, dass ein solch gefährlicher Straftäter aufgrund eines Formfehlers auf freien Fuß kommt". Dies sei den Bürgern und den Opfern des Mannes nur schwer zu vermitteln. Gegen ihn hat das Gericht eine mit strikten Auflagen verbundene Führungsaufsicht verhängt.

61-Jähriger bleibt unter Beobachtung
Der Justizminister signalisierte, dass der entlassene Sexualstraftäter unter Beobachtung bleiben werde. "Für den Fall der Freilassung greift unser Kieler Sicherheitssystem KSKS, das wir am 1. Oktober gemeinsam mit dem Innenminister und der Sozialministerin auf den Weg gebracht haben", erläuterte Döring. Nach diesem Konzept stellen Justiz, Strafvollzug und Betreuungseinrichtungen der Polizei sämtliche Informationen zur Verfügung, die sie braucht, um zur Gefahrenabwehr eine "geeignete Überwachung" vorzunehmen.

"Der Straftäter soll nicht wissen, wann er überwacht wird, aber dass er beobachtet wird", sagte Döring. Eine "Rundumüberwachung" sei aber aus personellen Gründen nicht möglich. Das Konzept greife im Übrigen auch für den Fall, dass der Straftäter Schleswig-Holstein verlässt. "Wir werden alle relevanten Daten dann dem betreffenden Bundesland zu Verfügung stellen", kündigte der Justizminister an.

Die Deutsche Kinderhilfe forderte den Gesetzgeber auf, die Regelungen vollkommen neu zu fassen, bevor das nächste kindliche Missbrauchsopfer zu beklagen sei. "Will die Politik wirklich ein weiteres vermeidbares Opfer dieser Reformunfähigkeit in Kauf nehmen?", fragte der Vorstandsvorsitzende Georg Ehrmann in Berlin.
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DPA/AP



Artikel vom 21. Oktober 2008
http://www.stern.de/politik/panorama/%3aJustiz-Panne-Sexualt%E4ter-Formfehlers/643050.html
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