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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Missbrauch von Klavierschülerin: Ex-Lehrer verurteilt

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Gast
New PostErstellt: 09.09.08, 18:59  Betreff: Missbrauch von Klavierschülerin: Ex-Lehrer verurteilt  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Missbrauch von Klavierschülerin: Ex-Lehrer verurteilt

Schweinfurt (ddp-bay). Weil er eine 14-jährige Privatschülerin
sexuell missbraucht hat, muss ein Musiklehrer für drei Jahre und zehn
Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Schweinfurt verurteilte den
geständigen Angeklagten am Montag wegen schweren sexuellen
Missbrauchs von Kindern. Der 63-Jährige hatte unter anderem die
nackte Brust der Schülerin gestreichelt, die 14-Jährige unsittlich
berührt und sie zum Oralverkehr gezwungen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von
Staatsanwaltschaft und Verteidigung. «Sie haben den Unterricht
gebraucht und missbraucht, um sich an dem Mädchen zu vergehen», warf
Staatsanwalt Axel Weihprecht dem seit November 2007 suspendierten
Gymnasiallehrer vor. Der Vorsitzende Richter Jürgen Boll betonte, der
Angeklagte habe es versäumt, eine Grenze zu ziehen und diese auch
einzuhalten. Er wolle sich gar nicht ausmalen, was passiert wäre,
wenn das Mädchen nicht Anzeige erstattet hätte.

Mit Handy aufgenommen
Die Taten waren erst aufgeflogen, nachdem sich die 14-Jährige
entschlossen hatte, mit einem von einer Freundin geliehenen Handy die
Avancen ihres Musiklehrers heimlich mitzuschneiden. Der Mann hatte
sie gefragt, ob sie noch Jungfrau sei und sich angeboten, mit ihr den
ersten Verkehr zu vollziehen. Nachdem die Schülerin ihrer Mutter
darüber berichtete, erstatte diese gegen den Nachbarn Anzeige.

Zeitgleich zu dem Missbrauch durch den Lehrer hatten sich die
schulischen Leistungen des Mädchens verschlechtert, es litt an
Schlaf- und Essstörungen. Die Schülerin befindet sich noch heute in
psychologischer Behandlung.

Erste Vorfälle bereits vor einem Jahr
Der Mann hatte bereits die Großeltern der Schülerin gekannt und zu
ihr seit ihrer Kindheit ein inniges Verhältnis. «Sie kam zu mir, wenn
sie Sorgen hatte», sagte der Angeklagte. Seit Anfang 2007 habe er ihr
Geigenunterricht gegeben, dabei sei es zu ersten «näheren
Berührungen» gekommen.

Als er der Schülerin erstmals in die Hose gefasst habe, sei eine
Grenze überschritten worden. «Da hätte ich eher einen Schlussstrich
ziehen müssen», sagte der Angeklagte, der seit Februar 2008 in
Untersuchungshaft sitzt. Er habe das Gefühl gehabt, dem Mädchen «auch
etwas Gutes zu tun», sagte der Studiendirektor in der Verhandlung und
brachte damit den Staatsanwalt gegen sich auf. «Ich habe Mühe, mir
das alles anzuhören», zürnte Weihprecht. Er warf dem Angeklagten vor,
keine echte Reue zu zeigen.

Therapie empfohlen
Einem Gutachter zufolge gibt es bei dem 63-Jährigen eine «gewisse
sexuelle Enthemmung», aber keine ausgeprägten pädophilen Neigungen.
Er empfahl aber dennoch eine Sexualtherapie. Zum Abschluss der
Beweisaufnahme entschuldigte sich der Angeklagte noch einmal. «Ich
habe sehr viel in meinem Leben falsch gemacht. Das Schlimmste war die
Sache, für die ich jetzt hier stehe», sagte er.

Weitere Missbrauchsfälle, die dem Mann vorgeworfen worden waren,
flossen nicht in das Urteil ein. Das Gericht befand, diese Taten
seien für die Gesamtstrafe nicht relevant. Das Urteil ist
rechtskräftig.

09.09.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=90304
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