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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 09.09.08, 18:59 Betreff: Missbrauch von Klavierschülerin: Ex-Lehrer verurteilt
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Missbrauch von Klavierschülerin: Ex-Lehrer verurteilt
Schweinfurt (ddp-bay). Weil er eine 14-jährige Privatschülerin sexuell missbraucht hat, muss ein Musiklehrer für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Schweinfurt verurteilte den geständigen Angeklagten am Montag wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der 63-Jährige hatte unter anderem die nackte Brust der Schülerin gestreichelt, die 14-Jährige unsittlich berührt und sie zum Oralverkehr gezwungen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. «Sie haben den Unterricht gebraucht und missbraucht, um sich an dem Mädchen zu vergehen», warf Staatsanwalt Axel Weihprecht dem seit November 2007 suspendierten Gymnasiallehrer vor. Der Vorsitzende Richter Jürgen Boll betonte, der Angeklagte habe es versäumt, eine Grenze zu ziehen und diese auch einzuhalten. Er wolle sich gar nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn das Mädchen nicht Anzeige erstattet hätte.
Mit Handy aufgenommen Die Taten waren erst aufgeflogen, nachdem sich die 14-Jährige entschlossen hatte, mit einem von einer Freundin geliehenen Handy die Avancen ihres Musiklehrers heimlich mitzuschneiden. Der Mann hatte sie gefragt, ob sie noch Jungfrau sei und sich angeboten, mit ihr den ersten Verkehr zu vollziehen. Nachdem die Schülerin ihrer Mutter darüber berichtete, erstatte diese gegen den Nachbarn Anzeige.
Zeitgleich zu dem Missbrauch durch den Lehrer hatten sich die schulischen Leistungen des Mädchens verschlechtert, es litt an Schlaf- und Essstörungen. Die Schülerin befindet sich noch heute in psychologischer Behandlung.
Erste Vorfälle bereits vor einem Jahr Der Mann hatte bereits die Großeltern der Schülerin gekannt und zu ihr seit ihrer Kindheit ein inniges Verhältnis. «Sie kam zu mir, wenn sie Sorgen hatte», sagte der Angeklagte. Seit Anfang 2007 habe er ihr Geigenunterricht gegeben, dabei sei es zu ersten «näheren Berührungen» gekommen.
Als er der Schülerin erstmals in die Hose gefasst habe, sei eine Grenze überschritten worden. «Da hätte ich eher einen Schlussstrich ziehen müssen», sagte der Angeklagte, der seit Februar 2008 in Untersuchungshaft sitzt. Er habe das Gefühl gehabt, dem Mädchen «auch etwas Gutes zu tun», sagte der Studiendirektor in der Verhandlung und brachte damit den Staatsanwalt gegen sich auf. «Ich habe Mühe, mir das alles anzuhören», zürnte Weihprecht. Er warf dem Angeklagten vor, keine echte Reue zu zeigen.
Therapie empfohlen Einem Gutachter zufolge gibt es bei dem 63-Jährigen eine «gewisse sexuelle Enthemmung», aber keine ausgeprägten pädophilen Neigungen. Er empfahl aber dennoch eine Sexualtherapie. Zum Abschluss der Beweisaufnahme entschuldigte sich der Angeklagte noch einmal. «Ich habe sehr viel in meinem Leben falsch gemacht. Das Schlimmste war die Sache, für die ich jetzt hier stehe», sagte er.
Weitere Missbrauchsfälle, die dem Mann vorgeworfen worden waren, flossen nicht in das Urteil ein. Das Gericht befand, diese Taten seien für die Gesamtstrafe nicht relevant. Das Urteil ist rechtskräftig.
09.09.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=90304
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