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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Sex mit Jungs vermittelt: 44-Jähriger verurteilt

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Gast
New PostErstellt: 27.10.08, 18:40  Betreff: Sex mit Jungs vermittelt: 44-Jähriger verurteilt  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Sex mit Jungs vermittelt: 44-Jähriger verurteilt

Berlin (ddp-bln). Wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung sowie Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen hat das
Landgericht Berlin heute einen 44-jährigen Mann zu vier Jahren und acht
Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der
Angeklagte von 2004 bis Frühjahr 2008 acht Jungen im Alter von 12 bis
16 Jahren an Freier vermittelt hat. Außerdem habe er selbst sexuelle
Handlungen an Jungen vorgenommen und ihnen pornografische Videos
gezeigt, «um sie in Stimmung zu bringen», hieß es im Urteil.

Dem Gericht zufolge verstrickte sich der Angeklagte in den
vergangenen Jahren «immer tiefer in Kreise von Pädophilen». Er habe
sexuellen Kontakt zu Jungen gesucht und sie schließlich an Bekannte
vermittelt. Im Prozess hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt.
Er ist nicht einschlägig vorbestraft. Das Gericht hielt ihm zugute,
dass er die Jungen weder bedrängt noch ihnen Gewalt angedroht habe.
Der 44-Jährige habe aber in Kauf genommen, dass die Kinder und
Jugendlichen «jünger waren, als sie selbst angaben, weil damit die
Chancen besser sind, einen Freier zu bekommen».

27.10.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=91348
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