Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Wohlfahrtsverband fordert Sonderregelung beim Bleiberecht

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 06.05.07, 09:45  Betreff: Wohlfahrtsverband fordert Sonderregelung beim Bleiberecht  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  


Stuttgarter Nachrichten

19. April 2007

Ständig von Abschiebung bedroht;
Wohlfahrtsverband fordert Sonderregelung beim Bleiberecht für 16- bis 17-jährige unbegleitete Flüchtlinge

Lokales; S. 30

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zwischen 16 und 17 Jahren haben keinen richtigen Aufenthaltsstatus. "Sie sind de facto ständig von Abschiebung bedroht", sagte gestern in Stuttgart Gerd Weimer, Vorstandvorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, "und sie haben somit auch keine Zukunft."

VON MICHAELE HESKE

Kaali kommt aus Indien. Seine Eltern setzten ihn vor zwei Jahren in Neu-Delhi ins Flugzeug, alleine. "Sie hatten Angst, dass mir in Indien was passieren könnte, weil wir Christen sind", sagt der dunkelhäutige Junge. Heute ist Kaali 16 Jahre alt, lebt in Stuttgart und wird von Jens Peter betreut, Vereinsvormund bei der Stuttgarter Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt. Der junge Inder weiß nicht, wo - oder ob - seine Eltern leben. Schon bald macht er den Hauptschulabschluss. "Ich möchte Bus- oder Bahnfahrer werden", sagt der Junge in fast flüssigem Deutsch. Ein frommer Wunsch. "Denn Kali ist ein klassischer Abschiebekandidat", weiß Jens Peter.

Im vergangenen Jahr kamen insgesamt 113 minderjährige Flüchtlinge zwischen 16 und 17 Jahren ohne ihre Eltern oder nahe Verwandte nach Baden-Württemberg; 2005 waren es sogar 151 Jungen und Mädchen. Viele davon leben in Stuttgart. "Diese Jugendlichen sind häufig traumatisiert", weiß Angela Fuder, die sich als Vormund um zwanzig 16- und 17-jährige Flüchtlingsmädchen kümmert. Ein kritisches Alter.

Denn für unbegleitete Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist das Jugendamt für die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einer Jugendeinrichtung verantwortlich; Jugendliche ab 16 Jahren gelten indes als erwachsen und damit als asylverfahrensfähig. "Etliche Flüchtlinge in diesem Alter fallen somit durch ein gesetzliches Raster und landen immer noch in Sammelunterkünften für Erwachsene, manche kommen sogar in Polizeigewahrsam", so Fulder.

Eine erfolgreiche Integrationspolitik von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen müsse neben einer jugendgerechten Unterbringung auch auf einen richtigen und damit festen Aufenthaltsstatus abzielen, so Gerd Weimer, Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Baden-Württemberg, der die Landesregierung auffordert, den jungen Menschen "Zugang zu Erziehung, Bildung und Ausbildung zu garantieren" und sie mit einer "Sonderregelung beim Bleiberecht zu berücksichtigen". Generell sollten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dieselben Rechte wie einheimische Kinder oder ausländische Jugendliche mit Aufenthaltstitel erhalten, fordert auch der Vormundschaftsverein Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt. In Baden-Württemberg gebe es beispielsweise keine Schulpflicht, sondern nur ein Schulrecht für Flüchtlingskinder. Auch sei es extrem schwer, für sie eine Lehrstelle zu finden: "Sie leben einerseits stets unter dem Damoklesschwert der Abschiebung, so dass viele Arbeitgeber ihnen erst gar keine Ausbildung offerieren; andererseits bekommen sie nur für wenige Berufe eine Arbeitserlaubnis", sagt Jens Peter. Gerd Weimer ergänzt: "Diese Flüchtlinge müssen primär als Kinder oder Jugendliche behandelt werden. Alle Überlegungen hinsichtlich ihres aufenthaltsrechtlichen Status sollten dabei zweitrangig sein."

nach oben
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj