Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
Erstellt: 28.05.07, 09:02 Betreff: Arbeitsstab zur Beilegung internationaler Konflikte in Kindschaftssachen im BMJdruckenweiterempfehlen
Arbeitsstab zur Beilegung internationaler Konflikte in Kindschaftssachen im BMJ Quelle: FPR 2001 Heft 03 238 - 239
Arbeitsstab zur Beilegung internationaler Konflikte in Kindschaftssachen im Bundesministerium der Justiz
Seit dem 1. Oktober 2000 ist im Bundesministerium der Justiz ein Arbeitsstab zur Beilegung internationaler Konflikte in Kindschaftssachen eingerichtet. Hintergrund sind vor allem die deutsch-amerikanischen und deutsch-französischen Kindesentführungsfälle und Sorgerechtsstreitigkeiten, die gerade in letzter Zeit in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gerückt sind.
Für deutsch-französische Sorge- und Umgangsrechtskonflikte besteht eine Mediatorengruppe. Ihr gehören die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion Frau Dr. Angelica Schwall-Düren, Herr Rolf Stöckel, MdB, Frau Evelyne Gebhardt, MdEP, Frau Pervenche Bérès, MdEP, Herr Pierre Cardo, Mitglied der Französischen Nationalversammlung, und Frau Dinah Derycke, Mitglied des Französischen Senats an. Die Gruppe soll außerhalb gerichtlicher Verfahren vermittelnd helfen.
Für Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 und dem Luxemburger Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts vom 20. Mai 1980 ist weiterhin der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof als Zentrale Behörde nach diesen Übereinkommen zuständig. Entsprechende Anträge sind daher beim Generalbundesanwalt zu stellen.
Der Arbeitsstab zur Beilegung internationaler Konflikte in Kindschaftssachen unterstützt die deutsch-französische Mediatorengruppe organisatorisch und fachlich. Bitten, die deutsch-französische Mediatorengruppe mit einem Sorge- und Umgangsrechtskonflikt zu befassen, können an den Arbeitsstab gerichtet werden. Außerdem gehört es zu den Aufgaben des Arbeitsstabs, in internationalen Kindschafts- und Sorgerechtskonflikten mit den Behörden anderer Staaten zusammenzuarbeiten und hierdurch die Bemühungen um Schlichtung grenzüberschreitender Kindschafts- und Sorgerechtsstreitigkeiten zu unterstützen.
Der Arbeitsstab wird von Regierungsdirektor Dr. Frank Michlik, LL.M., geleitet. Außerdem gehören ihm eine Referentin, ein Sachbearbeiter, eine Bürosachbearbeiterin und eine Fremdsprachensekretärin an.
Die Adresse lautet:
Bundesministerium der Justiz - Arbeitsstab zur Beilegung internationaler Konflikte in Kindschaftssachen -