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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 02.06.07, 18:21 Betreff: Jugendamt Lüneburg: Unterlassung der Gefährdungsmeldung (Mädchen 2,5 J.) |
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Associated Press Worldstream - German
September 17, 1999; Freitag 10:01 Eastern Standard Time
Geldstrafe fuer Sozialarbeiter nach Tod eines Kindes - Abendmeldung 49-Jaehriger hatte Behoerden nicht ueber Misshandlungen informiert
Wegen Mitverantwortung an der toedlichen Misshandlung der zweieinhalbjaehrigen Jenny hat das Stuttgarter Landgericht am Freitag einen Sozialarbeiter zu 2.100 Mark Geldstrafe verurteilt. Richter Klaus Teichmann sagte, der 49-Jaehrige aus Lueneburg habe das Stuttgarter Jugendamt nicht umfassend ueber den Fall informiert. Schon bevor die Mutter nach Baden-Wuerttemberg gezogen war, habe sie ihr Kind misshandelt. Davon habe der Mitarbeiter des Lueneburger Jugendamts gewusst. Er wurde der fahrlaessigen Koerperverletzung fuer schuldig gesprochen. Einen zweiten Angeklagten, einen 41-jaehrigen Sozialarbeiter aus Stuttgart, sprach das Gericht frei.
Richter Teichmann sagte, die Mutter von Jenny sei nicht in der Lage gewesen, ihr Kind richtig zu betreuen. Sie sei fast schwachsinnig gewesen. Der Sozialarbeiter aus Lueneburg haette darauf seine Kollegen in Stuttgart hinweisen muessen. Die Frau war 1994 umgezogen und hatte das Maedchen spaeter mehrfach misshandelt. Sie habe das Kind auf den Boden geworfen. Der Staatsanwalt hatte eine achtmonatige Bewaehrungsstrafe wegen fahrlaessiger Toetung beantragt.
Die Schwurgerichtskammer sprach einen 41-jaehrigen Betreuer aus Stuttgart frei, weil er nicht pflichtwidrig gehandelt habe. Ihm sei kein Fehlverhalten nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 3.300 Mark beantragt. Der Mann hatte die Frau in einem Wohnheim betreut. Als die Mutter aus der Unterkunft ausgezogen war, kam es zu den schweren Misshandlungen des Kleinkindes.
Der Tod von Jenny hatte im Maerz 1996 fuer Aufsehen gesorgt. Das Kind war tagelang von der Mutter und ihren Bekannten misshandelt und geschlagen worden. Einer von ihnen war im Fruehjahr 1997 als Hauptangeklagter zu acht Jahren Haft verurteilt worden, weil er das Maedchen im Zorn zu Tode geschuettelt hatte. Die Mutter und deren Freund erhielten zu zwei Jahren und zwei Monaten beziehungsweise acht Monate Haft.
Der Staatsanwalt und der Anwalt des Verurteilten wollen pruefen, ob sie gegen den Schuldspruch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen werden.
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