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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 02.06.07, 18:21     Betreff: Jugendamt Lüneburg: Unterlassung der Gefährdungsmeldung (Mädchen 2,5 J.) Antwort mit Zitat  

Associated Press Worldstream - German

September 17, 1999; Freitag 10:01 Eastern Standard Time

Geldstrafe fuer Sozialarbeiter nach Tod eines Kindes
- Abendmeldung
49-Jaehriger hatte Behoerden nicht ueber Misshandlungen
informiert

Wegen Mitverantwortung an der toedlichen
Misshandlung der zweieinhalbjaehrigen Jenny hat das Stuttgarter
Landgericht am Freitag einen Sozialarbeiter zu 2.100 Mark
Geldstrafe verurteilt. Richter Klaus Teichmann sagte, der
49-Jaehrige aus Lueneburg habe das Stuttgarter Jugendamt nicht
umfassend ueber den Fall informiert. Schon bevor die Mutter nach
Baden-Wuerttemberg gezogen war, habe sie ihr Kind misshandelt. Davon
habe der Mitarbeiter des Lueneburger Jugendamts gewusst. Er wurde
der fahrlaessigen Koerperverletzung fuer schuldig gesprochen. Einen
zweiten Angeklagten, einen 41-jaehrigen Sozialarbeiter aus
Stuttgart, sprach das Gericht frei.

Richter Teichmann sagte, die Mutter von Jenny sei nicht in der
Lage gewesen, ihr Kind richtig zu betreuen. Sie sei fast
schwachsinnig gewesen. Der Sozialarbeiter aus Lueneburg haette darauf
seine Kollegen in Stuttgart hinweisen muessen. Die Frau war 1994
umgezogen und hatte das Maedchen spaeter mehrfach misshandelt. Sie
habe das Kind auf den Boden geworfen. Der Staatsanwalt hatte eine
achtmonatige Bewaehrungsstrafe wegen fahrlaessiger Toetung beantragt.

Die Schwurgerichtskammer sprach einen 41-jaehrigen Betreuer aus
Stuttgart frei, weil er nicht pflichtwidrig gehandelt habe. Ihm sei
kein Fehlverhalten nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft hatte eine
Geldstrafe von 3.300 Mark beantragt. Der Mann hatte die Frau in
einem Wohnheim betreut. Als die Mutter aus der Unterkunft
ausgezogen war, kam es zu den schweren Misshandlungen des
Kleinkindes.

Der Tod von Jenny hatte im Maerz 1996 fuer Aufsehen gesorgt. Das
Kind war tagelang von der Mutter und ihren Bekannten misshandelt
und geschlagen worden. Einer von ihnen war im Fruehjahr 1997 als
Hauptangeklagter zu acht Jahren Haft verurteilt worden, weil er das
Maedchen im Zorn zu Tode geschuettelt hatte. Die Mutter und deren
Freund erhielten zu zwei Jahren und zwei Monaten beziehungsweise
acht Monate Haft.

Der Staatsanwalt und der Anwalt des Verurteilten wollen pruefen,
ob sie gegen den Schuldspruch Revision beim Bundesgerichtshof
einlegen werden.
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