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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 19.10.07, 17:55     Betreff: Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin Antwort mit Zitat  

uletzt aktualisiert: 19.10.2007 - 16:02
Zu Tode gequälter Kevin aus Bremen
"Wir können das Martyrium erahnen"
Das Grab des zu Tode gequälten Kevin aus Bremen. Foto: ddp

Die Schlacht um MAN

Bremen (RPO). In seinem kurzen Leben musste der zweijährige Kevin aus Bremen unsagbares Leid erfahren: Seit seiner Geburt wurde er schwer misshandelt und gequält - obwohl er unter der Vormundschaft des Jugendamts stand. Als die Sozialarbeiter endlich einschritten, war Kevin bereits tot. Ab Mittwoch muss sich der 42-jährige Ziehvater vor Gericht verantworten.

Das Schicksal des kleinen Kevin aus Bremen erschütterte ganz Deutschland: Betreuer vom Jugendamt gingen Hinweisen auf Misshandlungen durch den drogensüchtigen Ziehvater Bernd K. nicht nach. Erst Monate nachdem das Kind an den Folgen zahlreicher Knochenbrüche gestorben war, fand man die Leiche im Kühlschrank. Die Strafkammer hat die Mordanklage gegen Bernd K. nicht zugelassen, so dass wegen Totschlags, Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener verhandelt wird. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte trotzdem wegen Mordes verurteilt wird.

Wenn er nicht aussagt oder das Verbrechen wie bisher bestreitet, dürfte es ein Indizienprozess werden. Bernd K. hatte am Tag seiner Verhaftung zunächst einen Unfall angedeutet; seither schweigt er zu den Vorwürfen. Das Gericht hat zunächst 16 Verhandlungstage bis Mitte Januar 2008 angesetzt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben mehr als 40 Zeugen benannt, außerdem werden viele Sachverständige aussagen.

Mord beweisen

Die Staatsanwaltschaft ist sicher, dass sie einen Mord beweisen kann, wie ihr Sprecher Jörn Hauschild sagte. Dabei geht sie von dem Mordmerkmal der Grausamkeit aus. Denn die zahlreichen Knochenbrüche hätten Kevin große Schmerzen verursacht. Laut Gutachten wurden 24 Brüche an 19 verschiedenen Stellen festgestellt. In Verbindung mit einer Fettembolie in der Lunge führten die Verletzungen zum Tod im April oder Mai. Kevins Lebensweg hatte schon früh unter keinem guten Stern gestanden.

Wenige Tage nach seiner Geburt musste er mit der drogensüchtige Mutter Sandra K. zur Entziehung in eine Spezialklinik. Acht Monate später entdeckte ein Kinderarzt Knochenbrüche und auch Schädelfrakturen, dennoch durfte der kleinen Jungen wieder zu den Eltern.
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Im November 2005 starb Sandra K. unter nicht restlos geklärten Umständen. Gegen ihren mehrfach vorbestraften und auch drogensüchtigen Lebenspartner begannen Ermittlungen wegen Totschlagsverdacht, die aber zu nichts führten. Kevin erhielt einen Vormund vom Jugendamt und kam in ein Kinderheim. Gegen den eindringlichen Rat des Heimes und eines Kinderarztes ließen die Sozialbearbeiter den kleinen Jungen wieder zu Bernd K. Zuletzt sahen die Jugendamtsmitarbeiter Kevin Ende April 2006 bei einer Besprechung im Jugendamt, danach konnte der Ziehvater Treffen mit Ausflüchten vermeiden.
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Erst am 10. Oktober 2006 schritten die Sozialarbeiter ein. In Begleitung von Polizisten ging die Behörde zur Wohnung von Bernd K., um nach Kevin zu suchen. Zu spät! In der Wohnung wies Bernd K. den Beamten den Weg zu seinem Kühlschrank. Darin fanden sie die Leiche des Zweijährigen. Der Ziehvater wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Die Ermittlungen gegen den zuständigen Sozialarbeiter und den Amtsvormund wegen Verdachts auf Vernachlässigung der Fürsorgepflicht stehen kurz vor dem Abschluss.

Todeszeitpunkt nicht mehr zu klären

Seit wann Kevin schon in dem Kühlschrank lag, konnten Pathologen nicht mehr klären. Auf Grund von Zeugenaussagen glaubt die Staatsanwaltschaft, dass er nicht lange nach der letzten Fallkonferenz im Frühjahr starb, weil ihn später niemand mehr mit Gewissheit lebend gesehen hatte.
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Hinsichtlich der schweren Misshandlungen sind sich die Rechtsmediziner aber sicher. Danach hatte Kevin in seinem kurzen Leben allein 24 Knochenbrüche erlitten, zum Teil an derselben Stelle. Fünf Brüche waren zum Zeitpunkt seines Todes allenfalls einen Tag alt. Eine Oberschenkelfraktur führte letztlich zum Tod: Nach dem Bruch gelangte Knochenmarkfett in die Lunge und löste nach den Erkenntnissen der Pathologen eine Embolie aus, an der Kevin starb. "Wir können jetzt erahnen, welches Martyrium das Kind durchgemacht hat", sagte der Chef der Bremer Staatsanwaltschaft, Dietrich Klein, bei Vorstellung der Obduktionsergebnisse.
http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/panorama/deutschland/491658
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