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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 23.10.07, 08:45     Betreff: Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin Antwort mit Zitat  

Wenn das so ist (Premium-Edition)
«Synonym für Kindesmisshandlung»
Ziehvater von Kevin wegen Totschlags vor Gericht

Bremen (ddp). Gut ein Jahr ist es her, dass Polizisten den
zweijährigen Kevin tot im Kühlschrank seines Ziehvaters fanden. Unter
großem Medieninteresse beginnt nun am Mittwoch der Prozess gegen
Bernd B. vor der IV. Großen Strafkammer des Landgerichts Bremen. Die
Staatsanwaltschaft hat den 42-Jährigen zwar wegen Mordes angeklagt.
Das Landgericht verhandelt zunächst allerdings lediglich wegen
Totschlag, Körperverletzung und Misshandlung eines Schutzbefohlenen.
«Nach Aktenlage fehlen für ein Mordmerkmal die Hinweise», sagt ein
Gerichtssprecher. Das Problem sei, dass das Gericht überhaupt sehr
wenig über die Tat wisse.

Denn der seit dem Auffinden von Kevins Leiche in Untersuchungshaft
sitzende Bernd K. hat bislang nicht viel zur Aufklärung der Tat
beigetragen. Die Anwälte des Angeklagten haben nach Angaben des
Sprechers zudem signalisiert, dass ihr Mandant zumindest am ersten
Verhandlungstag nichts sagen werde. Sollte sich während der
Verhandlung dennoch eine neue Beweislage ergeben, könne Bernd K.
immer noch wegen Mordes verurteilt werden. Um die Umstände des Todes
von Kevin zu erhellen, hat das Gericht zahlreiche Sachverständige und
Zeugen geladen.

Der Junge, der unter der Obhut des Jugendamtes stand, ist
vermutlich an den Folgen der brutalen Misshandlungen durch seinen
drogenabhängigen Ziehvater gestorben. Mittlerweile sei der Name Kevin
bundesweit zu einem Synonym für misshandelte Kinder geworden, stellte
die Bremer Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) vor kurzem
fest. Der Junge sollte am 10. Oktober 2006 in ein Heim gebracht
werden. Zu diesem Zeitpunkt war er aber bereits seit Monaten tot.

Unvorstellbare Qualen und Leiden
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Kind zwischen Ende
April und Juni 2006 starb. Kevin muss unvorstellbare Qualen erlitten
haben, sein in Plastiksäcke gewickelter toter Körper wies zahllose
Knochenbrüche auf. Das Jugendamt, das nach dem Tod der Mutter im
November 2005 die Vormundschaft übernommen hatte, bemerkte das
Verschwinden des Jungen nicht. Er war zuletzt im April 2006 von
Mitarbeitern der Behörde lebend gesehen worden.

Vor Prozessbeginn hatte es Kritik daran gegeben, dass die
Verhandlung erst ein Jahr nach der Verhaftung von Bernd K. beginnt.
Der Gerichtssprecher nennt als Grund für die Verzögerung den
zwischenzeitlich schlechten Gesundheitszustand des drogenabhängigen
Angeklagten. Erst als sich sein Zustand besserte, konnte das
psychiatrische Gutachten erstellt werden.

Der Gutachter kam zu dem vorläufigen Schluss, dass der 42-Jährige
schuldfähig sei. Möglich sei jedoch, dass das Gericht feststellt,
dass der Angeklagte wegen seiner Drogensucht schuldunfähig war. Das
Schwurgericht hat 16 Prozesstermine bis zum Januar angesetzt.

23.10.2007 Sab
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=84553
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