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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 23.10.07, 08:45 Betreff: Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin |
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«Synonym für Kindesmisshandlung» Ziehvater von Kevin wegen Totschlags vor Gericht
Bremen (ddp). Gut ein Jahr ist es her, dass Polizisten den zweijährigen Kevin tot im Kühlschrank seines Ziehvaters fanden. Unter großem Medieninteresse beginnt nun am Mittwoch der Prozess gegen Bernd B. vor der IV. Großen Strafkammer des Landgerichts Bremen. Die Staatsanwaltschaft hat den 42-Jährigen zwar wegen Mordes angeklagt. Das Landgericht verhandelt zunächst allerdings lediglich wegen Totschlag, Körperverletzung und Misshandlung eines Schutzbefohlenen. «Nach Aktenlage fehlen für ein Mordmerkmal die Hinweise», sagt ein Gerichtssprecher. Das Problem sei, dass das Gericht überhaupt sehr wenig über die Tat wisse.
Denn der seit dem Auffinden von Kevins Leiche in Untersuchungshaft sitzende Bernd K. hat bislang nicht viel zur Aufklärung der Tat beigetragen. Die Anwälte des Angeklagten haben nach Angaben des Sprechers zudem signalisiert, dass ihr Mandant zumindest am ersten Verhandlungstag nichts sagen werde. Sollte sich während der Verhandlung dennoch eine neue Beweislage ergeben, könne Bernd K. immer noch wegen Mordes verurteilt werden. Um die Umstände des Todes von Kevin zu erhellen, hat das Gericht zahlreiche Sachverständige und Zeugen geladen.
Der Junge, der unter der Obhut des Jugendamtes stand, ist vermutlich an den Folgen der brutalen Misshandlungen durch seinen drogenabhängigen Ziehvater gestorben. Mittlerweile sei der Name Kevin bundesweit zu einem Synonym für misshandelte Kinder geworden, stellte die Bremer Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) vor kurzem fest. Der Junge sollte am 10. Oktober 2006 in ein Heim gebracht werden. Zu diesem Zeitpunkt war er aber bereits seit Monaten tot.
Unvorstellbare Qualen und Leiden Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Kind zwischen Ende April und Juni 2006 starb. Kevin muss unvorstellbare Qualen erlitten haben, sein in Plastiksäcke gewickelter toter Körper wies zahllose Knochenbrüche auf. Das Jugendamt, das nach dem Tod der Mutter im November 2005 die Vormundschaft übernommen hatte, bemerkte das Verschwinden des Jungen nicht. Er war zuletzt im April 2006 von Mitarbeitern der Behörde lebend gesehen worden.
Vor Prozessbeginn hatte es Kritik daran gegeben, dass die Verhandlung erst ein Jahr nach der Verhaftung von Bernd K. beginnt. Der Gerichtssprecher nennt als Grund für die Verzögerung den zwischenzeitlich schlechten Gesundheitszustand des drogenabhängigen Angeklagten. Erst als sich sein Zustand besserte, konnte das psychiatrische Gutachten erstellt werden.
Der Gutachter kam zu dem vorläufigen Schluss, dass der 42-Jährige schuldfähig sei. Möglich sei jedoch, dass das Gericht feststellt, dass der Angeklagte wegen seiner Drogensucht schuldunfähig war. Das Schwurgericht hat 16 Prozesstermine bis zum Januar angesetzt.
23.10.2007 Sab http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=84553
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