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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 24.11.07, 08:58     Betreff: Jugendamt Wien: Fall Luca Antwort mit Zitat  

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Analyse
Fall Luca: Verschanzen hinter Gesetzen macht Jugendamt nicht glaubwürdiger

Von Werner Grotte

Im "Fall Luca" tauchen immer mehr Fragen an das Jugendamt auf: Nun sind offenbar im Spital gemachte Fotos bekannt geworden, die ein schwer misshandeltes Kleinkind mit alten und neuen Blessuren am Gesäß zeigen. Gleich zwei Jugendämter haben offenbar in diesem Fall nicht nur die Warnungen des Kindesvaters, sondern auch der behandelnden Ärzte ignoriert. Ob das Resultat ein totes Kind war, werden nun die Gerichte klären müssen.

Dabei haben die Jugendwohlfahrtsbehörden in solchen Fällen alle Rechte: Zeigt sich für das Kindeswohl "Gefahr im Verzug", bedarf es weder gerichtlicher Verfügung noch Zustimmung Angehöriger, das betroffene Kind sofort in amtliche Obhut zu übernehmen. Ohne Wenn und Aber. Der Anwalt des Kindesvaters, Georg Zanger, hat die zuständigen Jugendämtler nun angezeigt – er will eine Verurteilung zumindest wegen "Fahrlässigkeit" erwirken: Hätte man das Kind geschützt, würde es möglicherweise noch leben.

Als besonders zynisch wertet Zanger die Reaktion der Leiterin der Abteilung Jugendwohlfahrt im Gesundheitsministerium, Martina Staffl: Diese ließ am Freitag verlauten, dass "die Behörde nicht grundsätzlich dazu verpflichtet ist, das Kind aus der Familie zu nehmen, wenn es misshandelt wird". In das "Grundrecht auf Familie" dürfe "nur sehr maßvoll eingegriffen werden"; es sei "für den Zuständigen eine Gratwanderung, solche Entscheidungen zu treffen".

Das befremdet: Das Recht auf Leben eines Kindes muss wohl über dem (ohnehin sehr abstrakt formulierten) "Recht auf Familie" stehen. Immerhin gesteht man auch vielen tausenden geschiedenen Vätern nicht das "Recht auf Familie" zu, wenn nach einem Rosenkrieg Probleme beim Besuchsrecht auftauchen.

Auch die "Gratwanderung", die Staffl sieht, scheint wenig verständlich. Ein offensichtlich misshandeltes Kind nach klaren ärztlichen Attesten den offenbar dafür verantwortlichen Obsorgeberechtigten wegzunehmen, ist als Vorsichtsmaßnahme wohl keine "Gratwanderung" – sondern eine völlig verständliche, nachvollziehbare Vorsichtsmaßnahme.

Der Fall Luca ist kein Einzelfall: Laufend passieren solche Fälle unter den Augen des Jugendamtes:

1997 wurde etwa der erst zweijährige Melvin vom Stiefvater verbrüht und erschlagen;

im gleichen Jahr wurde die vierjährige Michelle von ihrem Stiefvater erwürgt;

2004 lässt die eigene Mutter die 17-jährige Martina im Bezirk Steyr-Land langsam verhungern;

besonderes Aufsehen erregte der Fall von Elisabeth, Katharina und Victoria, die von ihrer Mutter in Linz jahrelang eingesperrt wurden und dadurch teils irreparable Schädigungen erlitten.

Alle Beispiele waren dem Jugendamt jahrelang bekannt, entsprechende Warnungen wurden offenbar nicht einmal ignoriert.

Seite 14

Freitag, 23. November 2007
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4517&Alias=wzo&cob=313878
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