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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 20.12.07, 18:18     Betreff: Re: Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo (3-jähriger Junge) Antwort mit Zitat  

Die Frau am Tor
20. Dezember 2007


URTEIL
Kind stirbt an Verbrühungen - Mutter muss in Haft

Angelo wurde drei Jahre alt. Der Junge aus dem hessischen Fritzlar verbrühte sich unter einer zu heißen Dusche und starb, weil seine Mutter keine Hilfe holte. Deshalb muss die Frau nun für vier Jahre ins Gefängnis.
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Kassel - Das Kasseler Landgericht hat die 36-Jährige heute wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung verurteilt. "Sie ist verantwortlich für den Tod ihres Sohnes", sagte der Vorsitzende Richter. "Hätte sie rechtzeitig Hilfe geholt, hätte das Leiden verkürzt und Angelo nicht sterben müssen."

Ihr dreijähriger Sohn hatte offenbar alleine geduscht und sich dabei mit kochend heißem Wasser ein Drittel seines Körpers verbrüht. Die Frau hatte in Vernehmungen bei der Polizei ausgesagt, sie habe keine Hilfe geholt, weil ihr Mann im Gefängnis sitze und sie Angst gehabt habe, das Jugendamt würde ihr die Kinder wegnehmen.

Deshalb habe sie ihren Sohn mit "Hausmitteln" behandelt. Auf die schwersten Verbrennungen an Kopf, Rücken, Brust, Armen und Beinen hatte sie Quark und Fett aufgetragen und so unbewusst die Qualen des Kindes nicht gelindert, sondern verschlimmert. Nach elftägigem Leiden war Angelo im Mai 2003 gestorben.

Obwohl der Hergang nicht detailliert geklärt werden konnte, verurteilte das Gericht die Frau wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener. Sie hätte erkennen müssen, dass die Verletzungen ihres Kindes lebensbedrohend seien. Die Richter hielten ihr zugute, dass sie ihre Schuld anerkennt.

jdl/ddp/dpa

20. Dezember 2007

URTEIL
Kind stirbt an Verbrühungen - Mutter muss in Haft

Angelo wurde drei Jahre alt. Der Junge aus dem hessischen Fritzlar verbrühte sich unter einer zu heißen Dusche und starb, weil seine Mutter keine Hilfe holte. Deshalb muss die Frau nun für vier Jahre ins Gefängnis.
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Kassel - Das Kasseler Landgericht hat die 36-Jährige heute wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung verurteilt. "Sie ist verantwortlich für den Tod ihres Sohnes", sagte der Vorsitzende Richter. "Hätte sie rechtzeitig Hilfe geholt, hätte das Leiden verkürzt und Angelo nicht sterben müssen."

Ihr dreijähriger Sohn hatte offenbar alleine geduscht und sich dabei mit kochend heißem Wasser ein Drittel seines Körpers verbrüht. Die Frau hatte in Vernehmungen bei der Polizei ausgesagt, sie habe keine Hilfe geholt, weil ihr Mann im Gefängnis sitze und sie Angst gehabt habe, das Jugendamt würde ihr die Kinder wegnehmen.

Deshalb habe sie ihren Sohn mit "Hausmitteln" behandelt. Auf die schwersten Verbrennungen an Kopf, Rücken, Brust, Armen und Beinen hatte sie Quark und Fett aufgetragen und so unbewusst die Qualen des Kindes nicht gelindert, sondern verschlimmert. Nach elftägigem Leiden war Angelo im Mai 2003 gestorben.

Obwohl der Hergang nicht detailliert geklärt werden konnte, verurteilte das Gericht die Frau wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener. Sie hätte erkennen müssen, dass die Verletzungen ihres Kindes lebensbedrohend seien. Die Richter hielten ihr zugute, dass sie ihre Schuld anerkennt.

jdl/ddp/dpa

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,524631,00.html


[editiert: 20.12.07, 18:21 von Admin]
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