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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 20.12.07, 18:19 Betreff: Re: Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo (3-jähriger Junge) |
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Prozess in Kassel Sohn durch Verbrühungen getötet - Mutter zu Haftstrafe verurteilt Eine 36-jährige Mutter, die ihren dreijährigen Sohn trotz schwerster Verbrühungen nicht zum Arzt gebracht hatte, muss vier Jahre ins Gefängnis. Das Kind war nach einem elftägigen Martyrium im Mai 2003 gestorben. Anzeige Bild vergrößern
20.12.2007 11:40 Uhr
20.12.2007 11:40 Uhr KASSEL - Nach dem qualvollen Verbrühungstod ihres dreijährigen Sohnes ist eine achtfache Mutter in Kassel zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die heute 36 Jahre alte Frau habe "aus egoistischen Gründen" ihrem Kind nicht geholfen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der dreijährige Angelo war im Mai 2003 unter einer Dusche verbrüht worden. Trotz schwerster Verbrennungen hatte die Mutter den Jungen nicht zum Arzt gebracht. Das Kind war nach elftägigen Qualen gestorben.
Die 36-Jährige hatte in Vernehmungen bei der Polizei ausgesagt, sie habe keine Hilfe geholt, weil ihr Mann im Gefängnis sitze und sie Angst gehabt habe, das Jugendamt würde ihr die Kinder wegnehmen. Deshalb habe sie ihren Sohn mit "Hausmitteln" behandelt. Auf die schwersten Verbrennungen an Kopf, Rücken, Brust, Armen und Beinen hatte sie Quark und Fett aufgetragen und so unbewusst die Qualen des Kindes nicht gelindert, sondern verschlimmert.
Obwohl der Hergang nicht detailliert geklärt werden konnte, verurteilte das Gericht die Frau wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener. Sie hätte erkennen müssen, dass die Verletzungen ihres Kindes lebensbedrohend seien. Die Richter hielten ihr zugute, dass sie ihre Schuld anerkennt. (jvo/dpa) http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Prozess;art1117,2442728
[editiert: 20.12.07, 18:22 von Admin]
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