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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 20.12.07, 18:20     Betreff: Re: Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo (3-jähriger Junge) Antwort mit Zitat  

Nescafé Dolce Gusto Latte Macchiato,...
20. Dezember 2007
Haftstrafe: Mutter ließ verbrühten Sohn sterben


Kassel - Weil sie ihren dreijährigen Sohn nach schwerster Verbrühung in der Dusche ohne ärztliche Hilfe sterben ließ, ist eine 36-jährige Frau zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sprach die Mutter aus dem nordhessischen Fritzlar am Donnerstag der Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener schuldig.

Der Dreijährige hatte im Mai 2003 in der Dusche schwerste Verbrennungen am Oberkörper erlitten, 30 Prozent der Haut waren betroffen. Bei medizinischer Versorgung hätte sein Leben gerettet werden können, wie das Landgericht feststellte. Die Mutter, die ihre sieben Kinder damals allein betreute, weil ihr Mann im Gefängnis war, hatte Angst vor dem Jugendamt. Deswegen behandelte sie die Verbrennungen nur mit Hausmitteln und Salbe.

Am 27. Mai 2003 starb der Junge an den schweren Verletzungen. Die Strafkammer folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine Haftstrafe unter drei Jahren plädiert.


http://www.net-tribune.de/article/201207-169.php
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