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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Berlin-Spandau: Baby Tobias (7 Wochen)

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Gast
New PostErstellt: 25.01.08, 21:13  Betreff: Jugendamt Berlin-Spandau: Baby Tobias (7 Wochen)  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Eltern festgenommen
Baby totgefoltert!
Von JÖRG BERGMANN und PETER ROSSBERG

Es waren nur sieben Wochen, die der kleine Tobias* auf dieser Welt leben durfte. Dann endete sein kurzes Leben auf grausame Weise. ER WURDE OFFENBAR VON SEINEN EIGENEN ELTERN ZU TODE GEFOLTERT!

Mittwoch, 10.38 Uhr, Brunsbütteler Damm (Spandau): Manfred R. (22) ruft die Feuerwehr in seine Wohnung. Tobias sei schwer verletzt. Der Notarzt kommt. Er versucht, den Jungen zu reanimieren. Vergeblich! Im Krankenhaus kann nur noch der Tod festgestellt werden.
Mutter Daniela F. (22) erhielt Haftbefehl wegen Körperverletzung mit Todesfolge
Foto: Jörg Bergmann
Mutter
Daniela F.
erhielt Haftbefehl
Kindsvater
Manfred R.

„Die Obduktion erbrachte als wahrscheinliche Todesursache massive Gewalteinwirkungen gegen den Körper“, sagt Justizsprecher Michael Grunwald (38).

Tobias soll an schweren Kopfverletzungen gestorben sein. Doch der Gerichtsmediziner fand auch ältere Verletzungen! „Das Kind war übel zugerichtet“, so ein geschockter Ermittler zu BILD.

Die Eltern Manfred R. und Daniela F. (22) wurden festgenommen. Ein Richter erließ Haftbefehle wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Beide sitzen in U-Haft...

Eine halbe Stunde, bevor die Feuerwehr kam, hatte eine Nachbarin den Vater noch mit Tobias im Treppenhaus gesehen. „Er hatte den Kleinen sehr merkwürdig unter den Arm geklemmt, so wie man Toilettenpapier hält. Das Kind war ganz zusammengerollt“, sagt sie.

Dem Jugendamt war die Problemfamilie schon länger bekannt. Das Krankenhaus, in dem Tobias geboren wurde, hatte sich an die Behörde gewandt, weil es glaubte, dass die Mutter Hilfe brauchen könnte.

Nachdem zwei Termine nicht eingehalten wurden, besuchte eine Sozialarbeiterin die Familie sechs Tage vor dem Tod des Säuglings in der einfach eingerichteten Ein-Zimmer-Wohnung.

„Die Mitarbeiterin hat keinen Ansatz für verstärktes Misstrauen gesehen“, sagt Spandaus Sozialstadtrat Martin Matz (42, SPD). Verletzungen konnte sie nicht erkennen. Tobias war bei dem Besuch dick angezogen...

* Name geändert
http://www.bild.t-online.de/BILD/berlin/aktuell/2008/01/25/baby/totgefoltert.html
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Admin

Administrator

Beiträge: 103

New PostErstellt: 25.01.08, 21:26  Betreff: Re: Jugendamt Berlin-Spandau: Baby Tobias (7 Wochen)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Toter Säugling
Haftbefehle gegen Eltern
In Spandau hat ein junges Elternpaar sein kleines Kind anscheinend so schwer misshandelt, dass es starb. Eine zuständige Sozialarbeiterin hatte nichts bemerkt. Jetzt wurde das Abgeordnetenhaus aktiv.
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25.1.2008 0:00 Uhr

25.1.2008 0:00 Uhr
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Webnews
Mr. Wong
BERLIN - Zwei Grablichter, ein Blumenstrauß stehen draußen im Nieselregen vor der Eingangstür. Trauer liegt über den Neubaublock am Brunsbütteler Damm im Spandauer Ortsteil Staaken. Hier wurde in einer Wohnung im ersten Stock am Mittwoch offenbar ein sieben Wochen alter Säugling zu Tode misshandelt. Die Polizei hat die 22-jährige Mutter und den gleichaltrigen Vater festgenommen. Sie stehen in Verdacht, das Baby durch „massive Gewalteinwirkung“, wie es im Obduktionsbericht hieß, getötet zu haben. Der Säugling soll zum Teil auch ältere Verletzungen aufgewiesen haben.

Gegen 10.30 Uhr hatte die Mutter, Daniela F., den Notarzt alarmiert. „Sie stand unten vor dem Haus und schrie immer wieder: Was ist mit meinem Kind?“, berichtete eine Nachbarin. Der Vater, Manfred M., habe ebenfalls am Notarztwagen gestanden. Doch der Notarzt konnte nur noch den Tod des Jungen feststellen. Das Baby sei „geschüttelt und geschlagen“ worden, sagte ein Ermittler. Am Donnerstagabend erließ ein Richter gegen beide Haftbefehl wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

„Ich bin so geschockt“, sagte eine Nachbarin unter Tränen gestern. Sie wohnt direkt unter der Familie. Der Vater habe nicht ständig bei der Frau und dem Kind gelebt. „Wenn er da war, dann war es oft sehr laut. Er hat viel gebrüllt und auch mal was zerschmettert.“ Die Polizei wollte sie schon manches Mal rufen, sagte die Nachbarin. „Aber ich dachte, da sich das Jugendamt kümmert, wird der Frau ja geholfen.“

In der Tat habe sich eine Sozialarbeiterin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Bezirks bereits kurz nach der Geburt des Jungen an die Mutter gewandt, sagte Gesundheitsstadtrat Martin Matz (SPD). Daniela F. war dem Jugendamt bekannt: Im Alter von 16 Jahren sei sie das erste Mal schwanger gewesen. Das Kind lebe heute bei einer Pflegefamilie. Nach der zweiten Geburt, habe eine Sozialarbeiterin am 13. Dezember, wenige Tage nach der Entbindung, vor der Tür gestanden. „Niemand war zu Hause“, sagte Matz. Zwei weitere Termine fielen aus. Doch am 17. Januar habe es geklappt: „Die Sozialarbeiterin hat mit beiden Eltern ein Gespräch geführt“, sagte Matz. Die Wohnung sei ordentlich und kindgerecht ausgestattet gewesen. Matz sagte, die Helferin habe den Eindruck gehabt, die Eltern seien an der Unterstützung sehr interessiert. Anzeichen für Misshandlungen habe es nicht gegeben. Allerdings habe die Sozialarbeiterin das Kind nur bekleidet gesehen. „Sonst wären ihr mögliche Verletzungen aufgefallen“, sagte Matz.

Das Abgeordnetenhaus beschloss gestern die Einführung eines „verbindlichen Einladungssystems“ für Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt. Ein CDU-Antrag, diese Untersuchungen verpflichtend zu machen, wurde abgelehnt. Rechtlich gibt es Bedenken dagegen, da dies einen Eingriff in das Erziehungsrecht darstellen könnte. Um das „verbindliches Einladungssystem“ umzusetzen, plant Berlin eine zentrale Stelle, über die Eltern schriftlich aufgefordert werden, die Untersuchungen wahrzunehmen. (tabu/sib)

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 25.01.2008)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Spandau-Kindesmisshandlung;art270,2463042

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Gast
New PostErstellt: 30.01.08, 21:32  Betreff: Re: Jugendamt Berlin-Spandau: Baby Tobias (7 Wochen)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Spandau
Getöteter Dennis: Kinderhilfe stellt Strafanzeige
Die Organisation erhebt schwere Vorwüfe gegen das Jugend- und Sozialamt, man hätte zu spät auf Hinweise der Geburtsklinik reagiert. Der Sozialstadtrat verteidigt sich, dass es keine Anzeichen für eine Gefährdung des Jungen gegeben hätte.

Von Claudia Keller
30.1.2008 0:00 Uhr

Die Deutsche Kinderhilfe hat Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Bezirksamtes Spandau wegen fahrlässiger Tötung gestellt. Anlass ist der offenbar gewaltsame Tod des sieben Wochen alten Dennis. Die Kinderschutzorganisation wirft dem Jugendamt und der Sozialbehörde vor, zu spät reagiert zu haben, obwohl Hinweise auf eine Gefährdung des Kindes vorgelegen hätten. Der Säugling war vergangene Woche gestorben, Ärzte gehen davon aus, dass er misshandelt wurde. Die Eltern sitzen in U-Haft.

Eine staatsanwaltliche Untersuchung soll zeigen, ob im Fall Dennis die richtigen Schritte unternommen worden sind, sagte Georg Ehrmann, der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe. Der Spandauer Sozialstadtrat Martin Matz (SPD) hatte bereits vergangene Woche gesagt, dass das Vorgehen seiner Behörde „so richtig war“.

Die Kinderhilfe beschuldigt nicht nur die unmittelbar mit dem Fall befassten Behördenmitarbeiter, sondern auch die „politisch Verantwortlichen auf Bezirks- und Senatsebene“. Georg Ehrmann wirft den Politikern vor, dass außer der Kinderschutzhotline „wesentliche Teile des Papiers Netzwerk Kinderschutz“ nicht umgesetzt seien. „Sehenden Auges und in Kenntnis der gestiegenen Zahl von Fällen brutaler Gewalt gegen Kinder haben die politisch Verantwortlichen nichts getan.“ Außerdem richtet sich die Anzeige gegen Nachbarn. Eine Frau hatte ausgesagt, dass sich die Eltern des Säuglings „oft gestritten“ haben. Kaum eine Nacht sei vergangen, „ohne dass es bei denen laut“ gewesen sei, man habe „immer mit dem Gedanken gespielt, das Jugendamt einzuschalten“. Dass sie es nicht getan haben, ist für Anwalt Georg Ehrmann ein Fall von unterlassener Hilfeleistung.

Konkret wirft die Kinderhilfe dem Jugendamt vor, einem Hinweis des Waldkrankenhauses nicht angemessen nachgegangen zu sein. In der Klinik hatte die 22-jährige Mutter Dennis Mitte Dezember zur Welt gebracht. Klinikmitarbeiter hatten den Gesundheitsdienst des Bezirks benachrichtigt, weil im Mutterpass vermerkt war, dass die 22-Jährige bereits ein Kind geboren hat, das bei einer Pflegefamilie aufwächst. Nach einem solchen Hinweis hätte das Jugendamt sofort in die Klinik kommen und die Eltern dort sprechen müssen, sagte Georg Ehrmann. Sozialstadtrat Matz weist die Vorwürfe zurück. Dieser Hinweis auf das erste Kind alleine sei noch kein Indikator dafür, dass das Wohl des zweiten Kindes gefährdet sei. „Es gab zu keinem Zeitpunkt einen Verdacht, dass das Kind gefährdet ist.“ Deshalb habe man das Jugendamt nicht eingeschaltet. Man habe den Hinweis aber ernst genommen und deshalb einen Hausbesuch des Gesundheitsdienstes vereinbart. Als die Mitarbeiterin am 17. Januar mit den Eltern in der Wohnung sprach, hatte sie den Eindruck, dass das Kind in einem „gut gepflegten Zustand“ ist, so Matz. Die Wohnung sei in Ordnung gewesen. Die Strafanzeige sei eingegangen und werde geprüft, sagte Michael Grunwald, der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 30.01.2008)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Dennis-Spandau;art270,2466178
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Gast
New PostErstellt: 31.01.08, 08:17  Betreff: Re: Jugendamt Berlin-Spandau: Baby Tobias (7 Wochen)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Pressemitteilung

29. Januar 2008

Deutsche Kinderhilfe erstattet Strafanzeige wegen des Todes von Dennis in Berlin



Berlin, 29. Januar 2008

Am 28.01.2008 hat die Deutsche Kinderhilfe bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung, aller in Betracht kommender Amtsdelikte und wegen unterlassener Hilfeleistung der Nachbarn gestellt.

Die sieben Seiten umfassende Strafanzeige fordert Ermittlungen nicht nur gegen die unmittelbar mit dem Fall befassten Mitarbeiter der Sozialbehörde, sondern insbesondere auch gegen die Behördenleitung sowie die in Bezirks- und Senatsebene politisch Verantwortlichen für den nur als desaströs zu bezeichnenden Zustand der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin.

Eine unabhängige staatsanwaltliche Untersuchung soll, frei von politischen Zwängen, eine Aussage darüber ermöglichen, ob es sich bei der hier gewählten Vorgehensweise, die der zuständige Sozialstadtrat Matz mit den Worten „der Ablauf war richtig so“ rechtfertigt, tatsächlich um eine an den Interessen des Kindeswohls ausgerichteten Ablauf handelt oder ob dieser typisch für die strukturellen Defizite in Berlin ist. Letzteres würde die Sozialarbeiterin ent- und die Verantwortlichen belasten.

Ferner ist zu prüfen, inwiefern die Nichtumsetzung des Papiers Netzwerk Kinderschutz, das Nichtvorhandensein von Qualitäts- und Diagnosestandards in Berlin sowie die chronische und politisch gewollte Unterausstattung der Bezirke mit Mitteln für die Kinder- und Jugendhilfe zu dem tragischen Tod von Dennis geführt haben.

Es geht aber auch um die Nachbarn. Presseberichte geben Anhaltspunkte dafür, dass die es schuldhaft unterlassen haben, die Polizei, die Hotline Kinderschutz oder das Jugendamt zu informieren, obwohl (Zitat) “man darüber nachgedacht habe“.

Wir hoffen, dass durch die Strafanzeige endlich Bewegung in die Debatte um Kinder- und Jugendschutz in Berlin kommt und der Senat sich nun seiner besonderen Verantwortung für die Kinder in der Hauptstadt stellt. Vor einem Jahr wurde das Netzwerk Kin-derschutz mit detaillierten konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe als „Durchbruch für den Kinderschutz“ vom Senat gefeiert. Das Kernproblem – die faktische Budgetierung der Jugendhilfe – wurde seinerzeit zwar nicht angesprochen, jedoch wurden das für Berlin typische Qualitätsproblem in dem Papier deutlich herausgestellt und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen.

„Wir müssen feststellen, dass außer der Hotline wesentliche Teile des Papiers nicht umgesetzt sind. Sehenden Auges und in Kenntnis der gestiegen Zahl von Fällen brutaler Gewalt gegen Kinder haben die politisch Verantwortlichen nichts getan. Wäre das Amt in Spandau nach den Grundsätzen des Papiers Netzwerk Kinderschutz vorgegangen und wären die darin festgelegten Standards eingeführt worden, könnte Dennis unter Umständen noch leben“, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

Immer noch warten wir darauf, dass der Regierende Bürgermeister, der am Kindergipfels am 19.12.2007 im Bundeskanzleramt teilgenommen hat, dem Thema Kinderschutz den Stellenwert in der Stadt einräumt, den es aufgrund der massiven Häufung von Fällen schon längst haben müsste!


http://www.kinderhilfe.de/presse-presseinfo-08-01-29-Strafanzeige_Dennis.php
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Gast
New PostErstellt: 31.01.08, 08:18  Betreff: Re: Jugendamt Berlin-Spandau: Baby Tobias (7 Wochen)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Herrn Ralf Rother
Elßholzstraße 30 - 33
10781 Berlin
Per Telefax vorab an: 030 9015 -2727
Berlin, 27.01.2008
Strafanzeige gegen unbekannt wegen aller in Betracht kommender Delikte, insbesondere
wegen fahrlässigere Tötung, unterlassener Hilfeleistung und aller Amtsdelikte
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Rother,
in meiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe wende ich mich
heute mit folgendem Anliegen an Sie:
Aus diversen Presseberichten sind hinsichtlich des Todes des 7 Wochen alten Säuglings
namens Dennis im Bezirk Spandau bislang Umstände bekannt geworden, die aus unserer
Sicht einer strafrechtlichen Überprüfung bedürfen:
1. Bisher bekannter Sachverhalt:
Der Sachverhalt stellt sich demnach wie folgt dar. Ihre Ermittlungen, insbesondere die Auswertung
der Akten sowie die Vernehmung der Verantwortlichen des zuständigen Jugendamtes
sowie die Vernehmung der Mitarbeiter des evangelischen Waldkrankenhauses, die das
Jugendamt informierten, werden hier sicher noch weitere Details ergeben:
Dennis wurde am 09.12.2007 geboren, als zweites Kind von Daniela F., Vater des zweiten
Kindes ist der nach Presseberichten Drogen konsumierende Manfred M. Hier regen wir an,
zu überprüfen, ob es polizeiliche Erkenntnisse, sei es im Führungszeugnis, sei es im polizeiinternen
System, für den Drogenkonsum oder für eine etwaige Gewaltbereitschaft des Vaters
Manfred F. gab. Das erste Kind von Daniela F. lebt bereits bei einer Pflegefamilie.
Hebammen und Krankenschwestern informieren das Gesundheitsamt, da sie von einer Überforderung
der Mutter ausgehen. In das Krankenhaus zur Mutter kam daraufhin niemand.
Am 13. Dezember schreibt das Amt einen Brief an die Familie – eine Sozialarbeiterin
wünscht darin ein Gespräch am 20. Dezember, in der Wohnung am Brunsbütteler Damm.
Doch an dem Tag kommt es nur zu einem kurzen Gespräch im Flur des Wohnhauses. Weder
das Kind noch die Wohnung werden in Augenschein genommen. Beide Eltern haben
Termine, sind in Eile. Manfred M. und Daniela F. verabreden sich deshalb mit der Sozialarbeiterin
für den 8. Januar 2008. An diesem Tag aber öffnet niemand die Tür. Die Sozialarbeiterin
hinterlässt eine Mitteilung im Briefkasten mit dem Terminvorschlag 17. Januar.
Am 17.01.2008, also 5 ½ Wochen nach der Meldung des Krankenhauses, findet dann der
Hausbesuch statt – offenkundig alleine und ohne eine medizinisch ausgebildete Fachkraft –
durch eine Sozialarbeiterin. Zu dem Besuch gibt es nur ein Pressezitat des Sozialstadtrates
Martin Matz. „Die Sozialarbeiterin habe das Kind gesehen. Es sei bekleidet und gepflegt gewesen.
Es habe keinerlei Hinweise auf Gewalt gegeben. Die Mutter habe sich jedoch erkundigt,
wie sie ihren häufig schreienden Jungen beruhigen könne. Außerdem habe sie angekündigt,
am nächsten Tag einen Kinderarzt für die Routineuntersuchungen aufsuchen zu
wollen“. Ob das Jugendamt diese Ankündigung dann nachgehalten hat, ist nicht veröffentlicht
und muss ermittelt werden. Er führt ferner aus: „Unsere Sozialarbeiterin hat sich die
Zeit genommen und ist an dem Fall dran geblieben. Der Ablauf war richtig so.“ Der Sozialstadtrat
rechtfertigt den Besuch nur einer Sozialarbeiterin wie folgt: "Die Frau ist Sozialarbeiterin
und nicht Ärztin, und das ist richtig so. Wenn bei den Hausbesuchen mehr Überwachung
als Beratung im Mittelpunkt stehen würde, würden uns noch weniger Eltern öffnen“.
Aus Presseberichten ist ferner zu entnehmen, dass die Nachbarn, namentlich eine Renate
Maffert, sich wie folgt zu dem Geschehen äußerten: „Das Paar hat sich oft gestritten. Kaum
eine Nacht verging, ohne dass es bei denen laut war“, sagt Nachbarin Renate Maffert (57).
Mehr könne sie nicht sagen, denn die junge Familie habe man eher gehört als gesehen.
Aber wir haben immer mit dem Gedanken gespielt, dass Jugendamt einzuschalten“.
Am Mittwoch, den 23.01.2008 ruft Manfred M. um 10.38 Uhr den Notarzt. Seinem sieben
Wochen alten Kind gehe es nicht gut, sagt er, als der Notarzt erscheint, wartet der nervöse
Vater bereits mit dem bewusstlosen Sohn im Arm auf der Türschwelle. Dennis verstirbt trotz
Reanimationsbemühungen. Als wahrscheinliche Todesursache gilt laut Staatsanwaltschaft
„massive Gewalteinwirkung“. Dennis' Körper weist auch ältere Verletzungen auf. Blaue Flecke,
die vermuten lassen, dass auch schon vor dem Todestag Gewalt ausgeübt wurde
Dies zum konkreten Fall.
Für die strafrechtliche Beurteilung des Sachverhaltes sind noch folgende weitere Fakten zu
berücksichtigen. Der Senat des Landes Berlin hat in den letzten Jahren die Mittel für die Kinde-
und Jugendhilfe um 40 Millionen Euro gekürzt, das entspricht einer Kürzung von 20 %.
Ferner ist weiter zu erwähnen, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung sowie die für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, koordiniert von der
Abteilung Jugend und Familie, Landesjugendamt, Referat Jugendarbeit, Kinderschutz Prävention
III C 42 im Februar 2007 ein mehr als 100 Seiten umfassendes Papier namens „Jugend
in Berlin – Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz – Kinderschutz verbessern – Gewalt
gegen Kinder entgegenwirken“ veröffentlicht hat.
2
Am 15.02.2007 hat der Rat der Bezirksbürgermeister das Papier behandelt, zur Kenntnis
genommen und hinsichtlich der Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Schutzauftrages
nach § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung Modifizierungen verlangt, die von den
Senatsverwaltungen auch im Papier berücksichtigt wurden.
Hinsichtlich des sich aus dem Papier ergebenden Mehrbedarfes an Personal und technischer
Ausstattung ergebenden Mehrbedarfes fordern die Bezirksbürgermeister eine Kostenübernahme
durch den Senat. Dieser weist dies unter Punkt 6 „Beteiligung des Rats der Bürgermeister“
zurück und erklärt, dass der sich ergebende Stellenbedarf in den Bezirkshaushalten
abgesichert werden muss und durch Einsparungen an anderer Stelle sicher gestellt
werden müsse“.
Ich rege die Hinzuziehung des Senatspapiers vom Februar 2007 an, es ist auf der Senatshomepage
unter „Netzwerk Kinderschutz“ herunter zu laden. Dies ist deshalb erforderlich,
um bei der strafrechtlichen Würdigung des Tatbestandes die offenkundige Missachtung der
in diesem Papier festgelegten Grundsätze und Verfahrensweisen beurteilen zu können.
2. Strafrechtliche Relevanz
Nach unserer Erfahrung und Begleitung und Beobachtung diverser Untersuchungsausschüsse
und Verfahren in Fällen von Kindesvernachlässigung, müssen wir feststellen, dass
es sich beim Tod von Dennis nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht um einen tragischen,
nicht zu vermeidenden schicksalhaften Einzelfall handelt, sondern in diesem Fall konkrete
Anhaltspunkte für diverse strafrechtliche Verfehlungen vorliegen.
Wir bitten um Prüfung strafrechtlich relevanten Verhaltens auf unterschiedlichen Ebenen:
In der Vergangenheit, jüngst in Bremen, werden Strafverfahren in aller Regel nur gegen die
unmittelbar mit dem Fall zu tun habenden Verantwortlichen, des Casemanagers, des Sozialarbeiters
oder allenfalls des Behördenleiters eingeleitet.
Wir bitten ausdrücklich um eine Ausweitung der Ermittlungen insbesondere auch auf die politisch
Verantwortlichen im Senat und den Bezirken für die Situation der Kinder- und Jugendhilfe
in Berlin. Denn es ist die gravierende Strukturkrise, die mangelhafte Ausstattung
der Jugendämter, eine vom Finanzsenat angeordnete faktische Budgetierung der Jugendhilfe
und insbesondere die fehlenden verbindlichen Qualitätsstandards, die mit ursächlich für
den Tod des kleinen Dennis zu machen sind. Wäre das o.g. Papier unter dem in der Öffentlichkeit
bekannten Namen „Netzwerk Kinderschutz“ umgesetzt worden und die dort festgelegten
Qualitätsstandards und Verfahrensweisen eingehalten worden, könnte Dennis unter
Umständen noch leben.
Auch im Hinblick auf die Nachbarn sind Unterlassentatbestände wie unterlassene Hilfeleistung
zu prüfen.
3
Im Einzelnen erscheinen uns folgende Vorgehensweisen strafrechtlich relevant:
1. Fahrlässig herbeigeführte Fehleinschätzung der Gefahrenlage durch den zuständigen
Bezirk
Wir bitten um Prüfung, ob der zuständige Bezirk alle erforderlichen Schritte unternommen
hat, um eine Kindeswohlgefährdung abzuklären:
- Inwieweit wurde bei dieser Beurteilung dem Umstand Rechnung getragen, dass bereits
ein Kind der Mutter in einer Pflegefamilie lebt, also in der Vergangenheit offenkundig
der Mutter Erziehungsunfähigkeit attestiert werden musste? Dies gerade vor
dem Hintergrund, dass das Papier Netzwerk Kinderschutz unter Punkt 3.1 Familien,
bei denen schon beim ersten Kind Problem aufgetaucht sind, per se als besonders
gefährdet bezeichnet.
- Wurde durch einen Datenabgleich mit der Polizei eine Einschätzung hinsichtlich des
Vaters vorgenommen, wurden etwaige Vorstrafen oder Erkenntnisse hinsichtlich Drogenkonsums
oder Gewaltdelikte abgefragt?
  • Wurde konkret mit den Hinweis gebenden Personen des Krankenhauses Kontakt aufgenommen?
  • Wer hat die Entscheidungen für die gewählte Vorgehensweise – schriftliche Terminsvereinbarung
statt sofortiges Aufsuchen in der Klinik – beschlossen und zu verantworten?
- Wurde nach den diversen erfolglosen Kontaktversuchen in Fallkonferenzen über den
Fall entschieden, wurden weitere Personen hinzugezogen oder hatte die Sozialarbeiterin
die alleinige Verantwortung für das Verfahren? Wie wurde das nach Senatspapier
geforderte „Vieraugenprinzip“ (3.5 des Papiers) gehandhabt?
- Gibt es im Bezirk Spandau einen festgelegten Verfahrensstandard zur Abklärung einer
Kindeswohlgefährdung, und wenn, wie sieht dieser aus und wie unterscheidet er
sich von dem im Papier „Netzwerk Kinderschutz“ festgelegten Kriterien?
- Wie ist der Personalschlüssel im Jugendamt Spandau, wie hoch ist die durchschnittliche
Fallzahl eines Sachbearbeiters?
- Gibt es in Spandau eine „Zielvereinbarung des Jugendamtes mit dem Gesundheitsamt
(Kinder und Jugendgesundheitsdienst) (siehe Punkt 4.2 und 6 des Papiers
Netzwerk Kinderschutz), die klar regelt, in welchem Umfang der ÖGD (Öffentliche
Gesundheitsdienst) gerade bei sog. „Ersthausbesuchen“ aufzutreten hat?
2. Fahrlässig falsche konkrete Vorgehensweise zur Abklärung einer Kindeswohlgefährdung
- Warum wurde nach dem Hinweis der Geburtsklinik nicht unverzüglich ein Termin
noch in der Klinik vereinbart?
4
- Wie ist es zu vertreten, dass ein Brief einen angekündigten Hausbesuch vorsieht,
dieser dann aber aus „Termingründen der Eltern“ abgebrochen wird und dann weitere
2 ½ Wochen für einen neuen Termin vergehen, ohne dass Hilfs- oder Kontrollmaßnahmen
vorgenommen werden?
- Wie ist es zu vertreten, dass am 08.01. 2008 die Sozialarbeiterin vor verschlossener
Tür steht und dann nur einen schriftlichen Hinweis auf einen weiteren Termin eine
Woche später hinterlässt, ohne weitere Maßnahmen einzuleiten?
- Warum erfolgte dann am 17.01.2008 ein Termin, den die Sozialarbeiterin entgegen
dem Grundsatz, derartige Besuche nicht alleine durchzuführen, alleine? Warum war
keine Krankenschwester / Pfleger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes anwesend,
um das Kind auf Misshandlungen zu untersuchen? Wir zitieren das Papier Netzwerk
Kinderschutz: „Zur fundierten Einschätzung eines Gefährdungsrisikos ist in er Regel
ein Vor-Ort-Besuch (Hausbesuch, Besuch in der Einrichtung) erforderlich. Je jünger
ein Kind, desto rascher sollte dieser Besuch erfolgen. Dieser ist grundsätzlich zu
zweit … durchzuführen (Punkt 3.2.1)“
- Nach Medienberichten hatte die Mutter im Gespräch am 17.02.2008 für den Folgetag
einen Besuch beim Kinderarzt angekündigt. Wurde dies kontrolliert?
- Nach Medienberichten hat die Mutter gefragt, was sie gegen das ständige Schreien
des Kindes unternehmen könne. Welche konkrete Hilfsmaßnahme wurde dafür vorgesehen
oder angeboten? Wurde überhaupt nach dem Hausbesuch in einer Fallkonferenz
oder einem Vieraugengespräch über eine Maßnahme für die Familie beraten?
- Der Zuständige Sozialstadtrat hat wörtlich ausgeführt: „Der Ablauf war richtig so.“ Ist
die von der Sozialarbeiterin gewählte Vorgehensweise also Standard in Spandau und
durch behördliche Übung oder gar Dienstanweisungen regelmäßig vorgesehen? Sollte
dies der Fall sein, bitte ich dies bei einer etwaigen Strafbarkeit der zuständigen
Sozialarbeiterin strafausschließend oder strafmildernd zu berücksichtigen und bei
den dafür Verantwortlichen strafverschärfend.
3. Fahrlässiges Unterlassen der Umsetzung des Papiers Netzwerk Kinderschutz
Nach uns vorliegenden Erkenntnissen und Gesprächen mit Experten, die am Papier
Netzwerk Kinderschutz mitgearbeitet haben, wurde bis auf die im Papier geforderte Hotline
„Kinderschutz“ kein Punkt des Papiers weder auf Senats- noch auf Bezirksebene
umgesetzt. Gerade das Jahr 2007 war durch diverse dramatische Fälle von Kindstötung
und -verwahrlosung, in den Medien durch eine kontinuierliche Berichterstattung über die
Zustände der Kinder- und Jugendhilfe geprägt. Gerade die Berliner Presse hat sich
mehrfach dezidiert durch die Häufung der Fälle mit der Problematik befasst, es liegt also
nicht am fehlenden Wissen der politisch Verantwortlichen, hier nichts getan zu haben.
Aus unserer Sicht liegt die für eine Unterlassenstrafbarkeit erforderliche Garantenstellung
gem. § 13 StGB vor. Demnach haben sich diejenigen als Beschützergaranten kraft
Pflichtübernahme strafrechtlich zu verantworten, wenn von ihnen mitbetreute Kinder
durch vorhersehbare vorsätzliche Misshandlungen durch die Eltern oder einen von ihr
Beauftragten ungeeigneten Dritten körperlich verletzt werden oder zu Tode kommen“
(OLG Stuttgart, 1. Strafsenat v. 28.5.1998 AZ 1Ws78/98).
5
Kindesmisshandlungen und Tötungsdelikte stellen keine schicksalhaften, unvermeidbaren
und unvorhersehbaren Einzelfälle mehr dar, sondern sind mittlerweile tägliche Realität
in der Kinder- und Jugendhilfe. Dies ist auch nach Begründung des Papiers der Grund
für dessen Verabschiedung gewesen. Wer dann in Kenntnis der Gefahrenlage und in
Kenntnis der zur Abwehr erforderlichen Maßnahmen diese konkreten Maßnahmen aus
welchen Gründen auch immer – es liegen fiskalische Interessen nahe – unterlässt, und
dann deswegen Kinder zu Tode kommen, dann ist dieses Unterlassen strafrechtlich relevant
und bewegt sich außerhalb eines bloßen politischen Ermessenspielraums.
Berlin ist bundesweit eine der wenigen Großstadträume ohne einheitliche Diagnose- und
Qualitätsstandards. Ein Vergleich mit Hamburg oder München ergibt, dass dies durchaus
auch in Zeiten knapper Kassen möglich und realisierbar ist. Die oben aufgezeigte Vorgehensweise
dokumentiert exemplarisch, wie notwendig Standards sind. Es handelt sich
dabei nicht um eine bloße, der staatsanwaltlichen Ermittlung entzogene, fachliche Auseinandersetzung,
einen fachinternen Streit, sondern um konkrete Maßnahmen, die nachweislich
(auch das Papier Netwerk Kinderschutz fordert dies daher explizit) Kindesmisshandlungen
und Tötungsdelikte an Kinder verhindern helfen.
Da dies fahrlässig in Kenntnis der besonderen Bedeutung für Leib und Leben von Kindern
unterblieben ist, ist auch hier bei den dafür politisch Verantwortlichen auf Senats-
und Bezirksebene strafrechtlich zu ermitteln.
4. Fahrlässige Unterfinanzierung der Jugendhilfeeinrichtungen und faktische
Budgetierung der Kinder- und Jugendhilfe
Berlin stellt bundesweit das Bundesland mit den massivsten Kürzungen im Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe dar. Es wurde schon ausgeführt, dass eine Kürzung um 40 Millionen
Euro die Bezirke dazu gebracht haben, dass diese eine funktionierende Jugendhilfe
nicht mehr vorhalten können. In dem Papier Netzwerk Kinderschutz führt der Senat
selbst aus, dass eine Umsetzung des Netzwerks Kinderschutz einen Mehraufwand an
Personal und technischer Ausstattung bedeutet, dazu aber keinen Beitrag leisten wird,
dies hätten die Bezirke durch Einsparungen an anderer Stelle zu tun. Die Finanzsituation
der Bezirke wird als gerichtsbekannt unterstellt, auch den Senatsverwaltungen sind diese
bekannt. Die Verweigerung zusätzlicher Mittel und das Festhalten an dem rigiden Sparkurs
bedeutet die billigende Inkaufnahme des Zustandes einer nicht funktionierenden Jugendhilfe
in Berlin. Auch wenn den Bezirken die Durchführung der Jugendhilfe obliegt, ist
es in erster Hinsicht das Land, welches gesetzlich zur Aufrechterhaltung und Finanzierung
einer funktionierenden Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich ist.
Durch die restriktive Politik des Senats für Finanzen befinden wir uns in der untragbaren
Situation, dass die Kinder- und Jugendhilfe faktisch budgetiert ist. Es werden dringend
erforderliche Hilfsmaßnahmen deswegen nicht bewilligt, nicht weil sie nicht notwendig
wären, sondern weil keine Mittel dafür vorhanden sind. Dies mag bei Straßenbaumaßnahmen
hinnehmbar sein, bei dem besonderen Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe,
der aus Art. 6 GG resultiert, ist es nicht. Diese Budgetierung der Kinder- und Jugendhilfe
ist daher auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten sowohl hinsichtlich des Sentas
als auch des Bezirks zu prüfen.
6
5. Unterlassene Hilfeleistung der Nachbarn
Die oben zitierten Presseberichte geben Anhaltspunkte dafür, dass es Nachbarn schuldhaft
unterlassen haben, die Polizei, die Hotline Kinderschutz oder das Jugendamt zu informieren,
obwohl (Zitat) “man darüber nachgedacht habe“. Auch für die Nachbarn gilt
das oben ausgeführte, dass die Debatte um Kindesverwahrlosung und -misshandlung einen
ganz anderen öffentlichen und medialen Stellenwert erhalten hat. Man geht in einer
Bürgergesellschaft nicht mehr über Verdachtsmomente hinweg und denkt, „es wird schon
nichts sein“. Gerade Berlin hat durch die rund um die Uhr erreichbar Hotline Kinderschutz,
bei der man sich auch anonym melden kann, ein so niederschwelliges Angebot
für Nachbarn geschaffen, dass es keine besondere Hemmschwelle (unter dem Motto „ich
will da ja keine falschen Verdächtigungen aussprechen und mich selbst einer Verfolgung
aussetzen“) mehr gibt, um konkret Hilfe zu leisten. Hier ist zu ermitteln, inwiefern der
Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung zum Tragen kommt
Wir bitten um Bekanntgabe des Aktenzeichens. Wir verzichten ausdrücklich nicht auf die
Mitteilung für den Fall, dass die Ermittlungen eingestellt werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Ehrmann
- Rechtsanwalt -
7
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Gast
New PostErstellt: 03.02.08, 17:53  Betreff: Re: Jugendamt Berlin-Spandau: Baby Tobias (7 Wochen)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

pandau
Getöteter Dennis: Kinderhilfe stellt Strafanzeige
Die Organisation erhebt schwere Vorwüfe gegen das Jugend- und Sozialamt, man hätte zu spät auf Hinweise der Geburtsklinik reagiert. Der Sozialstadtrat verteidigt sich, dass es keine Anzeichen für eine Gefährdung des Jungen gegeben hätte.
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Von Claudia Keller
30.1.2008 0:00 Uhr

Die Deutsche Kinderhilfe hat Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Bezirksamtes Spandau wegen fahrlässiger Tötung gestellt. Anlass ist der offenbar gewaltsame Tod des sieben Wochen alten Dennis. Die Kinderschutzorganisation wirft dem Jugendamt und der Sozialbehörde vor, zu spät reagiert zu haben, obwohl Hinweise auf eine Gefährdung des Kindes vorgelegen hätten. Der Säugling war vergangene Woche gestorben, Ärzte gehen davon aus, dass er misshandelt wurde. Die Eltern sitzen in U-Haft.

Eine staatsanwaltliche Untersuchung soll zeigen, ob im Fall Dennis die richtigen Schritte unternommen worden sind, sagte Georg Ehrmann, der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe. Der Spandauer Sozialstadtrat Martin Matz (SPD) hatte bereits vergangene Woche gesagt, dass das Vorgehen seiner Behörde „so richtig war“.

Die Kinderhilfe beschuldigt nicht nur die unmittelbar mit dem Fall befassten Behördenmitarbeiter, sondern auch die „politisch Verantwortlichen auf Bezirks- und Senatsebene“. Georg Ehrmann wirft den Politikern vor, dass außer der Kinderschutzhotline „wesentliche Teile des Papiers Netzwerk Kinderschutz“ nicht umgesetzt seien. „Sehenden Auges und in Kenntnis der gestiegenen Zahl von Fällen brutaler Gewalt gegen Kinder haben die politisch Verantwortlichen nichts getan.“ Außerdem richtet sich die Anzeige gegen Nachbarn. Eine Frau hatte ausgesagt, dass sich die Eltern des Säuglings „oft gestritten“ haben. Kaum eine Nacht sei vergangen, „ohne dass es bei denen laut“ gewesen sei, man habe „immer mit dem Gedanken gespielt, das Jugendamt einzuschalten“. Dass sie es nicht getan haben, ist für Anwalt Georg Ehrmann ein Fall von unterlassener Hilfeleistung.

Konkret wirft die Kinderhilfe dem Jugendamt vor, einem Hinweis des Waldkrankenhauses nicht angemessen nachgegangen zu sein. In der Klinik hatte die 22-jährige Mutter Dennis Mitte Dezember zur Welt gebracht. Klinikmitarbeiter hatten den Gesundheitsdienst des Bezirks benachrichtigt, weil im Mutterpass vermerkt war, dass die 22-Jährige bereits ein Kind geboren hat, das bei einer Pflegefamilie aufwächst. Nach einem solchen Hinweis hätte das Jugendamt sofort in die Klinik kommen und die Eltern dort sprechen müssen, sagte Georg Ehrmann. Sozialstadtrat Matz weist die Vorwürfe zurück. Dieser Hinweis auf das erste Kind alleine sei noch kein Indikator dafür, dass das Wohl des zweiten Kindes gefährdet sei. „Es gab zu keinem Zeitpunkt einen Verdacht, dass das Kind gefährdet ist.“ Deshalb habe man das Jugendamt nicht eingeschaltet. Man habe den Hinweis aber ernst genommen und deshalb einen Hausbesuch des Gesundheitsdienstes vereinbart. Als die Mitarbeiterin am 17. Januar mit den Eltern in der Wohnung sprach, hatte sie den Eindruck, dass das Kind in einem „gut gepflegten Zustand“ ist, so Matz. Die Wohnung sei in Ordnung gewesen. Die Strafanzeige sei eingegangen und werde geprüft, sagte Michael Grunwald, der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 30.01.2008)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Dennis-Spandau;art270,2466178
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Gast
New PostErstellt: 03.02.08, 18:19  Betreff: Re: Jugendamt Berlin-Spandau: Baby Tobias (7 Wochen)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

ML Mona Lisa
Soziale Verwahrlosung
Viele Familien
sind überfordert

Zahlreiche Studien belegen, dass seit der Einführung von Hartz IV immer mehr Kinder in Armut aufwachsen. Viele Familien sind in dieser Lebenssituation überfordert. Während Gelder für die Kinder- und Jugendhilfe weiter gestrichen werden, nehmen Vernachlässigung und Misshandlungen zu.


* Sendung vom 03.02.2008


Ausgerechnet in ihrer Straße in Berlin-Spandau ist es passiert. Blumen und Kerzen für Dennis, der hier vor elf Tagen sterben musste. Ein Säugling, gerade sieben Wochen alt. Zu Tode geschlagen von den eigenen Eltern. Und wieder einmal hatte niemand im Haus etwas bemerkt.

Im Vorfeld tätig werden

Immer wieder gab es nachts lautstarken Streit, berichten jetzt die Nachbarn. Eine Sozialarbeiterin, die wenige Tage vor Dennis Tod die Familie aufsuchte, erfuhr davon nichts. Keine Hinweise auf Gewalt. Eine Nachbarin bestätigt die Beobachtung, dass die Mutter nicht danach ausgesehen hätte, als habe sie ihr Kind misshandeln wollen. Wie lässt sich der Tod von Kindern wie Dennis verhindern? Das ist die drängende Frage des Berliner Kindernotdienstes. Deshalb gibt es seit kurzem die Hotline "Kinderschutz."

Beate Köhn. Quelle: ZDF
Beate Köhn hofft rechtzeitig helfen zu können.

Jeder konkrete Hinweis auf Kindesmisshandlung wird von hier sofort ans Jugendamt weitergeleitet. In 700 Verdachtsfälle wurden sie schon aktiv. Nur: Um die Familien wirklich intensiv betreuen zu können, fehle das Personal, erklärt die Leiterin Beate Köhn. Um fast ein Drittel des Etats, 130 Millionen Euro, wurde die Jugendhilfe in Berlin seit 2001 gekürzt. Köhn bemängelt die Vorgehensweise in den Ämtern: "Wie immer wieder Bekundung da ist, Kinder sind die Zukunft, wir nehmen die Kinder und Familien ernst. Und es passiert eigentlich das Gegenteil. Insbesondere was die ökonomische Situation von Familien und Kindern betrifft: Was da in den letzten Jahren gestrichen worden ist, das ist in den Auswirkungen fatal."
Uwe Thiele. Quelle: ZDF
Uwe Thiele beobachtet eine steigende Tendenz.
Einsparungen an falscher Stelle

Auch in Halle fürchten die, die sich um das Leben der Kinder sorgen, weitere drastische Sparmaßnahmen. Vier Millionen Euro will die Stadt in der Jugendhilfe streichen. 40 Prozent der Kinder leben hier von Hartz IV. Was diese Armut bedeutet beschreibt der Leiter der AWO-Familienhilfe Uwe Thiele: "Wir haben es mit Kindern zu tun, die verprügelt werden, die nicht schlafen können, die eingesperrt werden in ihrem Kinderzimmer, in der Wohnung. Mit Kindern, die sich nicht nach Hause trauen, die erst spät nachts kommen und hoffen, dass der Vater schläft und nicht mehr prügelt. Wir haben oft Fälle von Vernachlässigung und den Eindruck, dass das wächst."


Katrin Herter ist für ihn ein typisches Beispiel. Sie war am Ende. Schwer an Diabetes erkrankt und hoch verschuldet, war die Mutter nach der Geburt ihres jüngeren Sohnes mit allem überfordert: "Ich konnte meine Kinder nicht mehr lieben. Ich war einfach psychisch nicht mehr in der Lage." Der Familienhelfer Uwe Thiele war für sie und ihre Kinder die Rettung. "Ich denke, wenn diese Hilfe damals nicht gewährt worden wäre, dann hätte man die Kinder in einem Heim untergebracht", so Thiele. Er fand eine bessere Lösung, zum Wohle der Kinder. Beide werden jetzt regelmäßig in einer Wohngruppe betreut und können trotzdem mit ihrer Mutter zusammenleben.
Johannes Herwig-Lempp. Quelle: ZDF
Johannes Herwig-Lempp kennt die Ängste der Mitarbeiter im Jugendamt.
Ausbau dringend erforderlich

Im Jugendamt von Halle fürchten Mitarbeiter, dass für Menschen wie Katrin Herter künftig weniger Zeit und Geld bleibt. Der Sozialarbeitswissenschaftler Johannes Herwig- Lempp, Universität Merseburg, hat ihre anonymen Beschwerden gesammelt. Beklagt werden der Mangel an Qualität und das organisierte Chaos durch Einsparungen. Ihr persönlicher Einsatz werde mit Füßen getreten: "Die Gefahr, dass man etwas übersieht besteht. Schwerwiegende Entscheidungen können sie nicht mehr so treffen, wie sie es für richtig halten. Die Angst, dass was passiert, die ist da."


Daniel Halbauer und seine Tochter Vivien würden heute wahrscheinlich durchs Raster fallen. Das befürchten zumindest die Familienhelfer in Halle. Nach Viviens Geburt waren die Eltern zerstritten und hoch verschuldet. Das Kindeswohl war gefährdet. Der Vater bekam das Sorgerecht für seine Tochter und fühlte sich oft so überfordert, dass er nicht wusste, was er im nächsten Moment machen sollte. Eine Familienhelferin zeigte ihm Schritt für Schritt, wie man ein Kind versorgt, einen Haushalt organisiert, auch mit wenig Geld. Viviens bekam eine Chance, die anderen verwehrt bleibt.


Johannes Herwig-Lempp gibt zu bedenken: "Tote Kinder sind nur die Spitze des Eisbergs. Viele Kinder, die sterben nicht, die hungern nur ein bisschen. Die lungern rum, die werden nur so geschlagen, dass es niemand entdeckt. Schlimm ist es genauso." Wird weiter auf ihre Kosten gespart, wird es neue Tragödien geben. Denn das Leid vieler Kinder fällt erst auf, wenn es zu spät ist. Wie bei Dennis.

Mit Material von ZDF

http://monalisa.zdf.de/ZDFde/inhalt/8/0,1872,7153096,00.html
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