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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 23.05.08, 07:00     Betreff: Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin Antwort mit Zitat  

Die Königin der Wolle
20. Mai 2008

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Schrift:
PROZESS UM KINDSTÖTUNG
Kevins Rettung war möglich, doch alle schauten weg

Von Gisela Friedrichsen, Bremen

Bernd K. aus Bremen soll seinen Ziehsohn Kevin brutal misshandelt, die Leiche in den Kühlschrank gesteckt haben. Im Prozess gegen K. fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes. Doch weggeschaut haben alle - auch Ärzte und Behörden.
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Bremen - Mit einem eindrucksvollen und um bemerkenswerte Sachlichkeit bemühten Schlussvortrag hat am Dienstag Staatsanwalt Daniel Heinke der Großen Strafkammer IV des Landgerichts Bremen den "Fall Kevin" aufbereitet und die seiner Auffassung nach angemessene Strafe für den Angeklagten Bernd K., 43, beantragt: einen Freiheitsentzug von 13 Jahren wegen Mordes und Misshandlung Schutzbefohlener sowie Körperverletzung.

Angeklagter Bernd K.: Seinen eigenen Wunsch über den des Kindes gestellt
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AP

Angeklagter Bernd K.: Seinen eigenen Wunsch über den des Kindes gestellt
Die Leiche des zweijährigen Kevin war, eingepackt in Decken und Mülltüten, am 10. Oktober 2006 im Kühlschrank K.s, seines sogenannten Ziehvaters, gefunden worden. Heinke zeichnete in seinem Plädoyer noch einmal den unvorstellbaren Leidensweg des vielfach misshandelten Jungen nach, der vom Jugendamt immer wieder und, nach dem Tod seiner Mutter im November 2005, die letzten Monate seines Lebens allein der Obhut des schwer drogenabhängigen und alkoholkranken K. anvertraut worden war.

Obwohl ein Gericht die Aufgabe hat, sich vor allem mit der Frage zu befassen, ob und wie sich der Angeklagte schuldig gemacht hat, rückte Heinke zunächst einmal das traurige Schicksal des Kindes in den Vordergrund: von einer HIV-infizierten, ebenfalls schwer rauschgift- und alkoholabhängigen Mutter in das Elend hineingeboren, das die Sucht über Menschen bringt, die nur noch eines im Sinn haben - nämlich Stoff zu besorgen. K. war nicht Kevins leiblicher Vater (mehr...). Doch er gab der von Rausch- und Entzugszuständen getriebenen jungen Frau und dem hilflosen Säugling noch den meisten Halt, in den Grenzen seiner eigenen Getriebenheit allerdings.

Rippenbrüche und zerschlagene Beine

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Kevin-Prozess Kindstötung Kindesmisshandlung Methadon Fettembolie
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Unbegreiflich, dass der neugeborene Junge gegen das Votum der Klinik überhaupt seiner Mutter und deren Freund K. überlassen wurde. Schon 2004 kam Kevin mit zahlreichen Rippenbrüchen, einen Schädelbruch und gebrochenen Beinen ins Krankenhaus.

Unbegreiflich, dass er diesen Personen wieder mitgegeben wurde, nachdem Röntgenbilder seine zerschlagenen Knochen als Folgen von Misshandlung unwiderleglich vor Augen führten. K. versicherte damals, das Kind sei "wie wild und kaum zu bändigen" und breche sich anscheinend selbst die Knochen, indem es seine Beinchen durch die Gitterstäbe seines Bettes hindurchstecke. Da war Kevin acht Monate alt und in seiner Motorik deutlich zurückgeblieben. Unbegreiflich.

Das Gericht hatte über eine Vielzahl von Verletzungen Kevins nicht zu befinden, entweder, weil die entsprechenden Vorwürfe von der Staatsanwaltschaft vorweg bereits eingestellt worden waren oder am Ende des Prozesses vom Gericht fallengelassen wurden. Auf sie kam es bei der Beurteilung von K.s Schuld nicht an. Gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen Gunther Kruse hatte K. angegeben, gewusst zu haben, dass er nicht Kevins Vater war. Gleichwohl aber hing er an dem Kind und gab sich zielgerichtet als Vater aus. Heinke: "Er stellte seinen eigenen Wunsch über das Wohl des Kindes."

Ziehvater K. verfügt über manipulatives Geschick

AUS DEM GERICHTSSAAL
DER SPIEGEL
Gisela Friedrichsen ist Gerichtsreporterin des SPIEGEL
Und als die schwer alkoholgeschädigte Mutter an einem Milzriss starb, schien der kleine Junge der Einzige zu sein, der für K. noch etwas bedeutete. Nur so lässt sich erklären, dass der K. mit Polamidon substituierende Arzt, dass einer seiner Anwälte, die ihn jetzt verteidigen, dass der zuständige Sozialarbeiter im Jugendamt und andere offenbar davor zurückschreckten, ihm den letzten Strohhalm auch noch zu nehmen. Dass dies das Leben des Kindes kosten könnte - man hat es nicht sehen, nicht wahrhaben wollen.

K. verfügt trotz seiner Sucht und Abhängigkeit über ein manipulatives Geschick, seine Absichten durchzusetzen. Das tat er, indem er drohend auftrat. Oder er erweckte einen fürsorglichen Eindruck. Oder er gab sich als besserungswillig und zu Verantwortung bereit aus. Seine Ausreden wirkten offenbar glaubwürdig, seine Versäumnisse blieben folgenlos. Wie kann das sein? Ist es nachvollziehbar, dass K. zwar in einer Behörde Hausverbot erhielt, weil sich die Mitarbeiterinnen vor seiner Aggressivität fürchteten - dass man ihm aber das wehrlose Kind bedenkenlos überließ?

"Der größte und stabilste Knochen des Körpers"

Es konnte in dem Prozess trotz 19 Sachverständiger nicht geklärt werden, durch welche Gewalteinwirkung wann genau welche Verletzungen Kevin zugefügt wurden. Durch Schleudern an die Wand? Durch massives Einwirken mittels eines Gegenstandes? Durch unmittelbare Gewalt? Nur der linke Oberschenkelknochen, der vollständig durchtrennt war, lässt Schlüsse zu.

"Das ist der größte und stabilste Knochen des Körpers", so Staatsanwalt Heinke. "Um ihn zu brechen, reicht es nicht aus, dass man stolpert oder hinfällt. Hier wurde direkt auf das Kind eingewirkt, mit enormer Gewalt." Die Durchtrennung dieses großen Röhrenknochens verursachte vermutlich auch die Fettembolie, an der Kevin letztlich starb.

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Es gibt laut Staatsanwaltschaft mehrere mögliche Todesursachen, etwa einen Blutmangelschock oder den Tod durch Ersticken unter weicher Bedeckung. "Rechtlich gesehen ist es gleich, woran Kevin starb. Denn alle denkbaren Todesursachen sind auf den Angeklagten zurückzuführen."

Psychiater Kruse hatte eine verminderte Steuerungsfähigkeit K.s zur Tatzeit nicht ausgeschlossen - mit Vorbehalt allerdings, da K. sich nicht zu seiner Verfassung zur Tatzeit geäußert hatte. Da man nicht einmal weiß, wann genau Kevin starb - zwischen dem 20. April und Ende August 2006 vermutlich - , und K. sich in diesem Zeitraum völlig zurückgezogen hatte, so dass es auch keine Zeugen gibt, die etwas über seinen Zustand sagen könnten, bleibt vieles Spekulation. Kruse konnte nur Rückschlüsse ziehen aus K.s Verfassung nach der Festnahme und den lange währenden Entzugserscheinungen in der Haft. So etwas sei nur schwer zu simulieren, so der Psychiater.

Kevin "hätte gerettet werden können"

"Hätte das Kind überlebt, wenn es angemessen versorgt worden wäre?" fragte Heinke. Kevin hatte schon vergleichsweise lange überlebt mit seinen vielfach gebrochenen Armen und Beinen und Rippen. Einige der Brüche waren von selbst verheilt, andere zeigten Zeichen von Zusammenwachsen. "Er hätte also gerettet werden können, wenn auch nicht mit absoluter Sicherheit."

Sogar sein elender Zustand hätte nach klinischer Erfahrung noch behandelt werden können durch Sauerstoffzufuhr und vor allem Intensivpflege. Doch dann wurde sein linker Oberschenkel brachial auseinandergebrochen. Die Schmerzen, wenn Kevin nicht sogar das Bewusstsein verlor, müssen bestialisch gewesen sein.

Darin sieht der Staatsanwalt einen "deutlichen Tötungsvorsatz", da nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der bedingte Tötungsvorsatz voraussetzt, "dass sich der Täter zumindest mit dem Tod seines Opfers abfindet oder mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs seines Handelns rechnet". Dies gelte sogar, wenn der Täter den Tod ablehne, aber trotzdem handle. Heinke sieht auch das Mordmerkmal "Grausamkeit" als erfüllt an: "Wer einem zweijährigen Kind den Oberschenkel durchbricht und fünf weitere Brüche zufügt, der kann nur grausam gehandelt haben!"

"Bedingter Tötungsvorsatz"

Mord bedeutet Lebenslang. Liegen bei K. die Voraussetzungen des schuldmindernden Paragraphen 21 vor? Kruse mochte sie nicht ganz ausschließen. Andererseits war K. zwischendurch immer wieder in der Lage, sein Leben zu organisieren. Selbst wenn es nur darum ging, im Kinderwagen Kevins eine Spritze vorrätig zu halten, um sich etwa nach einem Behördenbesuch gleich wieder einen Schuss setzen zu können.

Es war K. laut Staatsanwaltschaft bewusst, dass er das Kind schon mehrfach schmerzhaft verletzt hatte; er wusste, dass dies unter Rauschgifteinfluss geschehen war und er sich nicht immer in der Gewalt hatte; er wusste, dass er weiterhin Drogen nehmen würde - und dass wieder etwas passieren könnte.

Doch ob K. sich zu hundert Prozent sicher war, wieder gewalttätig gegenüber dem Kind zu werden - das wollte Heinke denn doch nicht unterstellen. "Es ist also von einer Milderung auszugehen, auch, weil der Tötungsvorsatz nur bedingt war. Das reduziert etwas die Maximalschuld."

Am 28. Mai wird die Verteidigung plädieren. Das Urteil soll am 5. Juni verkündet werden.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,554357,00.html
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