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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Gast
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Erstellt: 03.08.07, 07:41 Betreff: Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin |
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Prozess um toten Kevin voraussichtlich im Herbst
Bremen (ddp-nrd). Der Prozess gegen den Ziehvater des im Oktober 2006 tot in einem Kühlschrank gefundenen zweijährigen Kevin beginnt möglicherweise im Herbst. Ins Auge gefasst sei der 24. Oktober, sagte der Sprecher des Landgerichts Bremen, Helmut Kellermann. Es fehlten jedoch noch Stellungnahmen und Gutachten. Sobald diese vorlägen, entscheide das zuständige Schwurgericht II über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Das Schwurgericht habe aber bereits vorsorglich mit den Verfahrensbeteiligten 18 Prozesstermine bis zum 18. Januar vereinbart. Eine genaue Zahl an Zeugen und Gutachtern gebe es noch nicht, sagte Kellermann.
Die Staatsanwaltschaft hatte im April gegen den Ziehvater Anklage wegen Mordes erhoben. Kevin war im Oktober 2006 tot im Kühlschrank seines Ziehvaters gefunden worden. Er war vermutlich schon Ende April oder Anfang Mai 2006 an den Folgen schwerster Misshandlungen gestorben. Bei der Obduktion waren 25 Knochenbrüche entdeckt worden. Das Kind stand nach dem Tod der Mutter unter der Obhut des Jugendamtes. Ein Untersuchungsausschuss hatte erhebliche strukturelle Mängel im Jugendamt festgestellt, die neben individuellen Fehlern mit zum Tod des Jungen geführt hätten.
02.08.07 wel http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=83093
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