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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 08.03.09, 20:38     Betreff: Re: Jugendamt Rostock: Fall Lea-Marie Antwort mit Zitat  

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Amtsgericht Güstrow
Fall Lea-Marie: Geldstrafe für Ex-Mitarbeiterin im Jugendamt
Die frühere Mitarbeiterin des Jugendamtes Güstrow, Brigitte C., trägt eine Mitschuld am jahrelangen Leidensweg der kleinen Lea-Marie aus Mecklenburg-Vorpommern.

Die frühere Mitarbeiterin des Jugendamtes Güstrow, Brigitte C., trägt eine Mitschuld am jahrelangen Leidensweg der kleinen Lea-Marie aus Mecklenburg-Vorpommern. Foto: DPA

Güstrow -

Das Amtsgericht Güstrow hat einer früheren Jugendamtsmitarbeiterin eine Mitschuld am jahrelangen Leidensweg der kleinen Lea-Marie aus Teterow gegeben und eine Verwarnung ausgesprochen. Dem Kind war von der eigenen Mutter über Jahre hinweg ätzender Kalkreiniger und Essigessenz eingeflößt worden.

Eine besorgte Ärztin informierte die Behörde 2003 über Ungereimtheiten im Krankheitsbild des Kindes und regte einen Hausbesuch an. Die 56- jährige Angeklagte hatte vor Gericht eingeräumt, den Anruf im Jugendamt entgegengenommen, die Hinweise per Notiz einer Kollegin übermittelt, den Vorgang dann aber nicht weiter verfolgt zu haben. Die Richterin sprach sie gestern der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen schuldig und verhängte eine zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafe. Zudem soll die Frau 2000 Euro an das Kind zahlen.
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Die Richterin meinte, dass bei frühzeitigem Eingreifen der Behörde dem Kind der jahrelange Leidensweg hätte erspart werden können. Doch werde die Schuld der inzwischen ins Sozialamt versetzten Mitarbeiterin durch erhebliche Versäumnisse auf Seiten der Ärzte gemildert. Diese hätten auch zu spät einen Rechtsmediziner eingeschaltet, der schließlich 2006, nach rund 30 Klinikaufenthalten des Kindes, Strafanzeige stellte und so die Ermittler auf die Spur der Mutter brachte.

Die inzwischen rechtskräftig zu neun Jahren Haft verurteilte Mutter hatte der im November 2001 geborenen Lea-Marie von April 2003 bis Juni 2006 immer wieder ätzende Flüssigkeiten eingeflößt. Die Mutter hat ihr Kind auch mit kochendem Wasser übergossen, um eine Versicherungsprämie zu kassieren. Das Mädchen trug bleibende Schäden davon und muss sich regelmäßig schmerzhaften Eingriffen an der Speiseröhre unterziehen. Es lebt heute in einer Pflegefamilie.
dpa

erschienen am 4. März 2009
http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/04/1071546.html
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