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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 19.04.09, 20:49 Betreff: Re: Jugendamt Rhein-Lahn-Kreis: Mädchen (1 Jahr) |
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Wirklich nicht vorhersehbar? Der schreckliche Tod der kleinen Amy-Lee
Lahnstein (ddp-rps). Im Fall der offenbar von ihrem Vater misshandelten und getöteten einjährigen Amy-Lee werden keine Ermittlungen gegen das Jugendamt des Rhein-Lahn-Kreises eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft sehe dafür nach derzeitigem Ermittlungsstand keinen Anlass, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund am Freitag. Die Deutsche Kinderhilfe kritisiert dies. Zudem wirft sie dem Jugendamt Versäumnisse vor, da bekannt war, dass das Mädchen schon in der Vergangenheit von seinem Vater schwer misshandelt worden war. Der Landrat hatte bereits am Mittwoch die Mitarbeiter des Jugendamts vor etwaigen Vorwürfen in Schutz genommen.
Hund erläuterte, nach derzeitigem Ermittlungsstand seien keine Versäumnisse des Jugendamts ersichtlich, die den Vorwurf der Fahrlässigkeit begründen könnten. Darum würden keine Ermittlungen folgen.
Warum keine Untersuchung durch unabhängige Kommssion? Die Entscheidung, nicht zu ermitteln, sei «vorschnell und nicht nachvollziehbar», kritisierte der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann. Zunächst hätte eine unabhängige Kommission die Jugendamtsakten untersuchen müssen. Andernorts sei dies in vergleichbaren Fällen - etwa in Bremen und Schwerin - geschehen. Für ihn entstehe der Eindruck, dass «die Staatsanwaltschaft das Thema schnell vom Tisch bekommen» wolle, sagte Ehrmann.
Dem Jugendamt des Rhein-Lahn-Kreises wirft Ehrmann vor, «auf leichtfertige Weise seine Kontrollpflicht vernachlässigt» zu haben. Dass nach einem früheren Übergriff des Vaters auf seine Tochter lediglich eine «Vereinbarung zwischen Mutter und Jugendamt» getroffen wurde, wonach der Vater keinen alleinigen Umgang mit dem Kind mehr wahrnehmen werde, sei ein «zu laxes Vorgehen». Der Vater hatte gestanden, das Mädchen im Herbst 2008 verprügelt und ihm dabei einen Oberschenkelknochen gebrochen zu haben. Vor zwei Monaten wurde deswegen Anklage gegen ihn erhoben.
Tat nicht vorhersehbar Am Freitag war von den Verantwortlichen des Rhein-Lahn-Kreises keine Stellungnahme zu den jüngsten Vorwürfen zu erhalten. Landrat Günther Kern (SPD) hatte allerdings bereits Mitte der Woche gesagt, es sei nicht absehbar gewesen, dass der Vater dem Kind Derartiges antun könnte. Er verwies auf die Vereinbarung mit der Mutter. Auch habe sie erklärt, dass sie es sich nicht vorstellen könne, die Beziehung zu dem Mann fortzusetzen. Bei den regelmäßigen Besuchen des Jugendamtes sei der Eindruck gewesen, dass sich die Mutter an diese Auflage halte.
Die einjährige Amy-Lee war am Mittwoch vergangener Woche in Lahnstein offenbar von ihrem Vater misshandelt und getötet worden. Der 20-jährige Soldat soll das Kind heftig geschüttelt und zu Boden geschleudert haben. Das Mädchen starb vier Tage später in einer Klinik an schweren Kopfverletzungen. Gegen den Mann, der in Untersuchungshaft sitzt, wird wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener ermittelt. Außerdem soll er der dreijährigen Tochter seiner Ex-Partnerin mindestens eine halbe Minute lang die Hand auf Mund und Nase gepresst haben. Gegen die frühere Lebensgefährtin laufen ebenfalls Ermittlungen, weil sie ihre Fürsorgepflicht verletzt haben soll.
18.04.2009 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=94910
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