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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 13.03.11, 22:09     Betreff: Re: Jugendamt Rostock: Fall Lea-Marie Antwort mit Zitat  

Zweibrüder LED-Lenser P7.2 High-End ...
/OZ/LOKAL/HRO vom 11.03.2011 10:31
Misshandeltes Kind fordert Schmerzensgeld vom Amt
Über Jahre misshandelt: Jetzt verlangt Lea-Marie eine finanzielle Entschädigung.
Foto: Archiv

* zur Großansicht


Rostock/Güstrow (dpa/dapd) - Ein Vormund der heute neunjährigen Lea-Marie aus Teterow hat den Landkreis Güstrow nach den jahrelangen Misshandlungen des Kindes auf 30 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Wie das Landgericht Rostock am Freitag mitteilte, hatte eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Güstrow im Mai 2003 die telefonische Mitteilung einer Kinderärztin nicht an die zuständige Sozialarbeiterin weitergeleitet.

Mit einem Hausbesuch hätten laut Klage die noch andauernden Qualen Lea-Maries vermieden worden können.

Dem Mädchen waren bis zu seinem fünften Lebensjahr 2006 von der Mutter lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt worden, indem ihr ätzende Flüssigkeiten verabreicht und sie mit heißem Wasser übergossen wurde. Nach den Misshandlungen brachte die Mutter ihre Tochter fast immer zum Arzt oder holte den Notarzt, wechselte dabei aber die Kliniken.

Die Mutter war deshalb 2007 vom Landgericht Rostock zu neun Jahren Haft verurteilt worden.

Die Jugendamtsmitarbeiterin wurde bereits vom Amtsgericht für schuldig befunden und verwarnt.
http://www.ostsee-zeitung.de/index_artikel_komplett.phtml¶m=news&id=3063716
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