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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 17.01.19, 22:04     Betreff: Re: Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo (3-jähriger Junge) Antwort mit Zitat  

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    Zitat: Gast
    Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo 3-jähriger Junge

    Donnerstag, 20.12. - Sie sind hier: Startseite Nachrichten | Lokales | Fritzlar-Homberg | Artikel
    Fritzlar-Homberg
    Sie soll ins Gefängnis
    Prozess um toten Angelo - Kasseler Landgericht verkündet Urteil am Donnerstag
    Sie soll ins Gefängnis Vor Gericht: Karina K.

    Von Frank Thonicke

    schwalm-eder. Im Prozess um den Tod des drei Jahre alten Angelo K. aus Fritzlar-Ungedanken hat die Staatsanwaltschaft gestern vier Jahre Haft für dessen angeklagte Mutter gefordert. Sie sei der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung schuldig.

    Die 36-jährige Karina K. habe, nachdem Angelo sich beim Duschen schwerste Verbrühungen zugezogen hatte, keinen Arzt alarmiert. Zehn Tage habe Angelo sich quälen müssen, unter starken Schmerzen gelitten, dann starb der dreijährige Junge. Staatsanwalt Meyer: "Die Angeklagte hätte einen Arzt rufen müssen. Nur dadurch wäre der Tod ihres Sohnes zu verhindern gewesen."

    Verteidiger Rainer-Erich Platz (Frankfurt) forderte, dass eine Freiheitsstrafe für seine Mandantin drei Jahre nicht übersteigen sollte. Für Karina K. sei es nicht erkennbar gewesen, dass ihr Sohn an den schweren Verletzungen sterben würde. Karina K. habe Angelo mit Salbe und Quark selbst behandelt. Sie dachte, dass es besser würde.

    Das Urteil wird vom Kasseler Landgericht am Donnerstag um 10 Uhr verkündet. Der psychiatrische Gutachter Dr. Georg Stolpmann (Universität Göttingen) hatte zuvor erklärt, die Angeklagte sei voll schuldfähig. Dies meinte auch Staatsanwalt Meyer.

    Die "durchschnittlich intelligente" Karina K. hätte daher erkennen müssen, dass ihr Sohn ohne ärztliche Hilfe sterben würde. Aus Angst, dass ihre anderen sechs Kinder ihr vom Jugendamt weggenommen würden, hätte sie keine Hilfe geholt.

    Auch die Familienpflegerin, die vom Jugendamt in der Familie eingesetzt worden war, merkte nichts vom Leiden Angelos. Staatsanwalt Meyer: "Die sozialpädagogische Hilfe bestand im wesentlichen aus Besorgungsfahrten zum Einkaufen oder zu Ärzten."

    Staatsanwalt: Es gibt Zweifel

    Verteidiger Platz sagte, er habe bewusst darauf verzichtet, die Verantwortung für die Tragödie dem Jugendamt in die Schuhe zu schieben. Staatsanwalt Meyer erklärte weiter, dass es durchaus Zweifel an der Version des Duschunfalls gebe.

    Im Prozess war die Frage aufgeworfen worden, warum Angelo nicht aus der Dusche geflohen war, wenn das Wasser so heiß war, dass es zu lebensgefährlichen Verbrühungen führte. Staatsanwalt Meyer: "Es lässt sich aber nicht beweisen, dass es kein Unfall war." Und im Zweifel müsse zugunsten der Angeklagten ein Unfall angenommen werden.

    Karina K. gebar insgesamt neun Kinder. Eines starb nach der Geburt, Angelo ist tot. Die anderen wurden vom Jugendamt woanders untergebracht. Karina K. "Ich habe durch meine Schuld alle meine Kinder verloren. Das ist die härteste Strafe, die man bekommen kann." Nach den Plädoyers brach die Angeklagte weinend zusammen. In ihrem Schlusswort sagte Karina K.: "Wenn ich könnte, würde ich mit Angelo tauschen."

    17.12.2007
    http://www.hna.de/fritzlarstart/00_20071217175728_Sie_soll_ins_Gefaengnis.html
ES WAR MEINE MUTTER
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