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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo (3-jähriger Junge)

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New PostErstellt: 20.12.07, 18:10  Betreff: Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo (3-jähriger Junge)  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo 3-jähriger Junge

Donnerstag, 20.12. - Sie sind hier: Startseite Nachrichten | Lokales | Fritzlar-Homberg | Artikel
Fritzlar-Homberg
Sie soll ins Gefängnis
Prozess um toten Angelo - Kasseler Landgericht verkündet Urteil am Donnerstag
Sie soll ins Gefängnis Vor Gericht: Karina K.

Von Frank Thonicke

schwalm-eder. Im Prozess um den Tod des drei Jahre alten Angelo K. aus Fritzlar-Ungedanken hat die Staatsanwaltschaft gestern vier Jahre Haft für dessen angeklagte Mutter gefordert. Sie sei der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung schuldig.

Die 36-jährige Karina K. habe, nachdem Angelo sich beim Duschen schwerste Verbrühungen zugezogen hatte, keinen Arzt alarmiert. Zehn Tage habe Angelo sich quälen müssen, unter starken Schmerzen gelitten, dann starb der dreijährige Junge. Staatsanwalt Meyer: "Die Angeklagte hätte einen Arzt rufen müssen. Nur dadurch wäre der Tod ihres Sohnes zu verhindern gewesen."

Verteidiger Rainer-Erich Platz (Frankfurt) forderte, dass eine Freiheitsstrafe für seine Mandantin drei Jahre nicht übersteigen sollte. Für Karina K. sei es nicht erkennbar gewesen, dass ihr Sohn an den schweren Verletzungen sterben würde. Karina K. habe Angelo mit Salbe und Quark selbst behandelt. Sie dachte, dass es besser würde.

Das Urteil wird vom Kasseler Landgericht am Donnerstag um 10 Uhr verkündet. Der psychiatrische Gutachter Dr. Georg Stolpmann (Universität Göttingen) hatte zuvor erklärt, die Angeklagte sei voll schuldfähig. Dies meinte auch Staatsanwalt Meyer.

Die "durchschnittlich intelligente" Karina K. hätte daher erkennen müssen, dass ihr Sohn ohne ärztliche Hilfe sterben würde. Aus Angst, dass ihre anderen sechs Kinder ihr vom Jugendamt weggenommen würden, hätte sie keine Hilfe geholt.

Auch die Familienpflegerin, die vom Jugendamt in der Familie eingesetzt worden war, merkte nichts vom Leiden Angelos. Staatsanwalt Meyer: "Die sozialpädagogische Hilfe bestand im wesentlichen aus Besorgungsfahrten zum Einkaufen oder zu Ärzten."

Staatsanwalt: Es gibt Zweifel

Verteidiger Platz sagte, er habe bewusst darauf verzichtet, die Verantwortung für die Tragödie dem Jugendamt in die Schuhe zu schieben. Staatsanwalt Meyer erklärte weiter, dass es durchaus Zweifel an der Version des Duschunfalls gebe.

Im Prozess war die Frage aufgeworfen worden, warum Angelo nicht aus der Dusche geflohen war, wenn das Wasser so heiß war, dass es zu lebensgefährlichen Verbrühungen führte. Staatsanwalt Meyer: "Es lässt sich aber nicht beweisen, dass es kein Unfall war." Und im Zweifel müsse zugunsten der Angeklagten ein Unfall angenommen werden.

Karina K. gebar insgesamt neun Kinder. Eines starb nach der Geburt, Angelo ist tot. Die anderen wurden vom Jugendamt woanders untergebracht. Karina K. "Ich habe durch meine Schuld alle meine Kinder verloren. Das ist die härteste Strafe, die man bekommen kann." Nach den Plädoyers brach die Angeklagte weinend zusammen. In ihrem Schlusswort sagte Karina K.: "Wenn ich könnte, würde ich mit Angelo tauschen."

17.12.2007
http://www.hna.de/fritzlarstart/00_20071217175728_Sie_soll_ins_Gefaengnis.html
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Gast
New PostErstellt: 20.12.07, 18:10  Betreff: Re: Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo (3-jähriger Junge)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Kind stirbt nach Verbrühung: Vier Jahre Haft für Mutter
36-Jährige vor dem Landgericht Kassel verurteilt

Nach dem Verbrühungstod ihres drei Jahre alten Kindes ist eine achtfache Mutter in Kassel zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Angeklagte habe es "aus egoistischen Gründen" unterlassen, einen Arzt zu rufen, entschied das Landgericht am Donnerstag.

Der dreijährige Angelo hatte sich im Mai 2003 unter der Dusche etwa ein Drittel seiner Haut verbrüht und war auf einem Auge erblindet. Trotz schwerster Verbrennungen hatte die Mutter den Jungen nicht zum Arzt gebracht. Das Kind war in Fritzlar nach elftägigen Qualen gestorben. Bei sofortiger ärztlicher Behandlung hätte das Leben des Jungen gerettet werden können, hieß es in der Urteilsbegründung.
Zitat
„Der Mutter war klar, dass sich der Zu-
stand des Kindes verschlechtert, wenn sie keinen Arzt holt.“
Richter
Keine medizinische Versorgung

Die Mutter hatte nach eigener Angabe keinen Arzt gerufen, weil sie den Verlust des Sorgerechts für ihre Kinder befürchtete. Die Verteidigung schloss nicht aus, in Revision zu gehen. Sie hatte eine mildere Strafe gefordert. Das Gericht war dagegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.


"Der Mutter war klar, dass sich der Zustand des Kindes verschlechtert, wenn sie keinen Arzt holt", erklärte der Richter. "Bei sofortiger medizinische Behandlung hätten nicht nur die Leiden des Jungen erträglicher gemacht, sondern bei dem aktuellen Stand der Technik auch sein Leben gerettet werden können." Betrachte man heute die Fotos des verletzten Kindes, sei sofort klar, dass die Mutter Hilfe hätte holen müssen. Das sei ihr auch bewusst gewesen. "Es hätte nur eines Worts gegenüber der Jugendhilfe bedurft und der Junge hätte gerettet werden können."
Tatort. Quelle: ZDF
Grab von Angelo
Angst vor Jugendamt?

Die Angeklagte hatte bei der Polizei gesagt, sie habe keine Hilfe geholt, da ihr Mann im Gefängnis sitze, und sie Angst gehabt habe, das Jugendamt würde ihr das Sorgerecht für ihre Kinder entziehen. Deshalb habe sie die Verletzungen ihres Sohnes an Kopf, Brust, Rücken, Armen und Beinen mit Quark und Salben behandelt. Für die Mutter sei allerdings zu erkennen gewesen, dass so nicht nur die Schmerzen des Jungen verlängert würden, sondern dass dieser sterben werde. "Um zu verhindern, dass der Mutter das Sorgerecht entzogen wird, musste der Junge leiden und am Ende auch sterben", sagte der Richter.


Nicht zur Last gelegt wurde der 36-Jährigen, die Verletzungen ihres Kindes verursacht zu haben. Extra für den Prozess sei sie von Österreich wieder nach Deutschland gezogen. "Das zeigt, dass sie einsichtig ist", sagte der Richter. Mittlerweile sei ihr das Sorgerecht für alle ihre Kinder entzogen worden. Von dem Unfall habe die verantwortliche Familienhelferin des Jugendamts nichts mitbekommen, sagte der Richter. "Als sie sich nach dem Dreijährigen erkundigte, gab die Mutter stets an, ihr Sohn würde gerade schlafen." Beinahe beiläufig habe sie später von dem Tod ihres Kindes erzählt.

Mit Material von dpa
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/7/0,1872,7135719,00.html
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Gast
New PostErstellt: 20.12.07, 18:16  Betreff: Re: Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo (3-jähriger Junge)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

20.12.2007
Vier Jahre Haft für Mutter nach Verbrühungstod des Sohnes
Kassel (dpa) Nach dem qualvollen Verbrühungstod ihres dreijährigen Sohnes ist eine achtfache Mutter in Kassel zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht folgte am Donnerstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die heute 36 Jahre alte Frau habe «aus egoistischen Gründen» ihrem Kind nicht geholfen, hieß es zur Begründung. Aus Angst vor dem Jugendamt habe sie im Mai 2003 keinen Arzt aufgesucht, obwohl dem Kind habe geholfen werden können. Der Dreijährige wurde unter einer Dusche schwer verbrüht. Trotz schwerster Verbrennungen hatte die Mutter den Jungen nur mit «Hausmitteln» behandelt. Das Kind war nach elftägigen Qualen gestorben.
http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=4209854
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New PostErstellt: 20.12.07, 18:18  Betreff: Re: Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo (3-jähriger Junge)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

20. Dezember 2007


URTEIL
Kind stirbt an Verbrühungen - Mutter muss in Haft

Angelo wurde drei Jahre alt. Der Junge aus dem hessischen Fritzlar verbrühte sich unter einer zu heißen Dusche und starb, weil seine Mutter keine Hilfe holte. Deshalb muss die Frau nun für vier Jahre ins Gefängnis.
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Kassel - Das Kasseler Landgericht hat die 36-Jährige heute wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung verurteilt. "Sie ist verantwortlich für den Tod ihres Sohnes", sagte der Vorsitzende Richter. "Hätte sie rechtzeitig Hilfe geholt, hätte das Leiden verkürzt und Angelo nicht sterben müssen."

Ihr dreijähriger Sohn hatte offenbar alleine geduscht und sich dabei mit kochend heißem Wasser ein Drittel seines Körpers verbrüht. Die Frau hatte in Vernehmungen bei der Polizei ausgesagt, sie habe keine Hilfe geholt, weil ihr Mann im Gefängnis sitze und sie Angst gehabt habe, das Jugendamt würde ihr die Kinder wegnehmen.

Deshalb habe sie ihren Sohn mit "Hausmitteln" behandelt. Auf die schwersten Verbrennungen an Kopf, Rücken, Brust, Armen und Beinen hatte sie Quark und Fett aufgetragen und so unbewusst die Qualen des Kindes nicht gelindert, sondern verschlimmert. Nach elftägigem Leiden war Angelo im Mai 2003 gestorben.

Obwohl der Hergang nicht detailliert geklärt werden konnte, verurteilte das Gericht die Frau wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener. Sie hätte erkennen müssen, dass die Verletzungen ihres Kindes lebensbedrohend seien. Die Richter hielten ihr zugute, dass sie ihre Schuld anerkennt.

jdl/ddp/dpa

20. Dezember 2007

URTEIL
Kind stirbt an Verbrühungen - Mutter muss in Haft

Angelo wurde drei Jahre alt. Der Junge aus dem hessischen Fritzlar verbrühte sich unter einer zu heißen Dusche und starb, weil seine Mutter keine Hilfe holte. Deshalb muss die Frau nun für vier Jahre ins Gefängnis.
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Kassel - Das Kasseler Landgericht hat die 36-Jährige heute wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung verurteilt. "Sie ist verantwortlich für den Tod ihres Sohnes", sagte der Vorsitzende Richter. "Hätte sie rechtzeitig Hilfe geholt, hätte das Leiden verkürzt und Angelo nicht sterben müssen."

Ihr dreijähriger Sohn hatte offenbar alleine geduscht und sich dabei mit kochend heißem Wasser ein Drittel seines Körpers verbrüht. Die Frau hatte in Vernehmungen bei der Polizei ausgesagt, sie habe keine Hilfe geholt, weil ihr Mann im Gefängnis sitze und sie Angst gehabt habe, das Jugendamt würde ihr die Kinder wegnehmen.

Deshalb habe sie ihren Sohn mit "Hausmitteln" behandelt. Auf die schwersten Verbrennungen an Kopf, Rücken, Brust, Armen und Beinen hatte sie Quark und Fett aufgetragen und so unbewusst die Qualen des Kindes nicht gelindert, sondern verschlimmert. Nach elftägigem Leiden war Angelo im Mai 2003 gestorben.

Obwohl der Hergang nicht detailliert geklärt werden konnte, verurteilte das Gericht die Frau wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener. Sie hätte erkennen müssen, dass die Verletzungen ihres Kindes lebensbedrohend seien. Die Richter hielten ihr zugute, dass sie ihre Schuld anerkennt.

jdl/ddp/dpa

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,524631,00.html


[editiert: 20.12.07, 18:21 von Admin]
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New PostErstellt: 20.12.07, 18:19  Betreff: Re: Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo (3-jähriger Junge)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Donnerstag, 20. Dezember 2007
"Aus egoistischen Gründen "
Mutter von totem Kind verurteilt

Nach dem Verbrühungstod ihres drei Jahre alten Sohnes ist eine achtfache Mutter in Kassel zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Angeklagte habe es "aus egoistischen Gründen" unterlassen, einen Arzt zu rufen, entschied das Landgericht. Das Kind hatte sich unter der Dusche etwa ein Drittel seiner Haut verbrüht und war auf einem Auge erblindet. Bei sofortiger ärztlicher Behandlung hätte das Leben des Jungen gerettet werden können, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Mutter hatte nach eigener Angabe keinen Arzt gerufen, weil sie den Verlust des Sorgerechts für ihre Kinder befürchtete. Der Dreijährige starb im Mai 2003 im hessischen Fritzlar nach elftägiger Qual.

Die Verteidigung schloss nicht aus, in Revision zu gehen. Sie hatte eine mildere Strafe gefordert. Das Gericht war dagegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. "Der Mutter war klar, dass sich der Zustand des Kindes verschlechtert, wenn sie keinen Arzt holt", erklärte der Richter. "Bei sofortiger medizinischer Behandlung hätten nicht nur die Leiden des Jungen erträglicher gemacht, sondern bei dem aktuellen Stand der Technik auch sein Leben gerettet werden können." Betrachte man heute die Fotos des verletzten Kindes, sei sofort klar, dass die Mutter Hilfe hätte holen müssen. Das sei ihr auch bewusst gewesen. "Es hätte nur eines Worts gegenüber der Jugendhilfe bedurft und der Junge hätte gerettet werden können."

Die Angeklagte hatte bei der Polizei gesagt, sie habe keine Hilfe geholt, weil ihr Mann im Gefängnis sitze, und sie Angst gehabt habe, das Jugendamt würde ihr das Sorgerecht für ihre Kinder entziehen. Deshalb habe sie die Verletzungen ihres Sohnes an Kopf, Brust, Rücken, Armen und Beinen mit Quark und Salben behandelt.


Für die Mutter sei allerdings zu erkennen gewesen, dass so nicht nur die Schmerzen des Jungen verlängert würden, sondern dass dieser sterben werde. "Um zu verhindern, dass der Mutter das Sorgerecht entzogen wird, musste der Junge leiden und am Ende auch sterben", sagte der Richter.

Nicht zur Last gelegt wurde der 36-Jährigen, die Verletzungen ihres Kindes verursacht zu haben. Extra für den Prozess sei sie von Österreich wieder nach Deutschland gezogen. "Das zeigt, dass sie einsichtig ist", sagte der Richter. Mittlerweile sei ihr das Sorgerecht für alle ihre Kinder entzogen worden.

Von dem Unfall habe die verantwortliche Familienhelferin des Jugendamts nichts mitbekommen, sagte der Richter. "Als sie sich nach dem Dreijährigen erkundigte, gab die Mutter stets an, ihr Sohn würde gerade schlafen." Beinahe beiläufig habe sie später von dem Tod ihres Kindes erzählt.
http://www.n-tv.de/895413.html
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New PostErstellt: 20.12.07, 18:19  Betreff: Re: Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo (3-jähriger Junge)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Prozess in Kassel
Sohn durch Verbrühungen getötet - Mutter zu Haftstrafe verurteilt
Eine 36-jährige Mutter, die ihren dreijährigen Sohn trotz schwerster Verbrühungen nicht zum Arzt gebracht hatte, muss vier Jahre ins Gefängnis. Das Kind war nach einem elftägigen Martyrium im Mai 2003 gestorben.
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20.12.2007 11:40 Uhr

20.12.2007 11:40 Uhr 
KASSEL - Nach dem qualvollen Verbrühungstod ihres dreijährigen Sohnes ist eine achtfache Mutter in Kassel zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die heute 36 Jahre alte Frau habe "aus egoistischen Gründen" ihrem Kind nicht geholfen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der dreijährige Angelo war im Mai 2003 unter einer Dusche verbrüht worden. Trotz schwerster Verbrennungen hatte die Mutter den Jungen nicht zum Arzt gebracht. Das Kind war nach elftägigen Qualen gestorben.

Die 36-Jährige hatte in Vernehmungen bei der Polizei ausgesagt, sie habe keine Hilfe geholt, weil ihr Mann im Gefängnis sitze und sie Angst gehabt habe, das Jugendamt würde ihr die Kinder wegnehmen. Deshalb habe sie ihren Sohn mit "Hausmitteln" behandelt. Auf die schwersten Verbrennungen an Kopf, Rücken, Brust, Armen und Beinen hatte sie Quark und Fett aufgetragen und so unbewusst die Qualen des Kindes nicht gelindert, sondern verschlimmert.

Obwohl der Hergang nicht detailliert geklärt werden konnte, verurteilte das Gericht die Frau wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener. Sie hätte erkennen müssen, dass die Verletzungen ihres Kindes lebensbedrohend seien. Die Richter hielten ihr zugute, dass sie ihre Schuld anerkennt. (jvo/dpa)
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Prozess;art1117,2442728


[editiert: 20.12.07, 18:22 von Admin]
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New PostErstellt: 20.12.07, 18:20  Betreff: Re: Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo (3-jähriger Junge)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

20. Dezember 2007
Haftstrafe: Mutter ließ verbrühten Sohn sterben


Kassel - Weil sie ihren dreijährigen Sohn nach schwerster Verbrühung in der Dusche ohne ärztliche Hilfe sterben ließ, ist eine 36-jährige Frau zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sprach die Mutter aus dem nordhessischen Fritzlar am Donnerstag der Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener schuldig.

Der Dreijährige hatte im Mai 2003 in der Dusche schwerste Verbrennungen am Oberkörper erlitten, 30 Prozent der Haut waren betroffen. Bei medizinischer Versorgung hätte sein Leben gerettet werden können, wie das Landgericht feststellte. Die Mutter, die ihre sieben Kinder damals allein betreute, weil ihr Mann im Gefängnis war, hatte Angst vor dem Jugendamt. Deswegen behandelte sie die Verbrennungen nur mit Hausmitteln und Salbe.

Am 27. Mai 2003 starb der Junge an den schweren Verletzungen. Die Strafkammer folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine Haftstrafe unter drei Jahren plädiert.


http://www.net-tribune.de/article/201207-169.php
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New PostErstellt: 17.01.19, 22:02  Betreff: Re: Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo (3-jähriger Junge)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

    Zitat:
    Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo 3-jähriger Junge

    Donnerstag, 20.12. - Sie sind hier: Startseite Nachrichten | Lokales | Fritzlar-Homberg | Artikel
    Fritzlar-Homberg
    Sie soll ins Gefängnis
    Prozess um toten Angelo - Kasseler Landgericht verkündet Urteil am Donnerstag
    Sie soll ins Gefängnis Vor Gericht: Karina K.

    Von Frank Thonicke

    schwalm-eder. Im Prozess um den Tod des drei Jahre alten Angelo K. aus Fritzlar-Ungedanken hat die Staatsanwaltschaft gestern vier Jahre Haft für dessen angeklagte Mutter gefordert. Sie sei der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung schuldig.

    Die 36-jährige Karina K. habe, nachdem Angelo sich beim Duschen schwerste Verbrühungen zugezogen hatte, keinen Arzt alarmiert. Zehn Tage habe Angelo sich quälen müssen, unter starken Schmerzen gelitten, dann starb der dreijährige Junge. Staatsanwalt Meyer: "Die Angeklagte hätte einen Arzt rufen müssen. Nur dadurch wäre der Tod ihres Sohnes zu verhindern gewesen."

    Verteidiger Rainer-Erich Platz (Frankfurt) forderte, dass eine Freiheitsstrafe für seine Mandantin drei Jahre nicht übersteigen sollte. Für Karina K. sei es nicht erkennbar gewesen, dass ihr Sohn an den schweren Verletzungen sterben würde. Karina K. habe Angelo mit Salbe und Quark selbst behandelt. Sie dachte, dass es besser würde.

    Das Urteil wird vom Kasseler Landgericht am Donnerstag um 10 Uhr verkündet. Der psychiatrische Gutachter Dr. Georg Stolpmann (Universität Göttingen) hatte zuvor erklärt, die Angeklagte sei voll schuldfähig. Dies meinte auch Staatsanwalt Meyer.

    Die "durchschnittlich intelligente" Karina K. hätte daher erkennen müssen, dass ihr Sohn ohne ärztliche Hilfe sterben würde. Aus Angst, dass ihre anderen sechs Kinder ihr vom Jugendamt weggenommen würden, hätte sie keine Hilfe geholt.

    Auch die Familienpflegerin, die vom Jugendamt in der Familie eingesetzt worden war, merkte nichts vom Leiden Angelos. Staatsanwalt Meyer: "Die sozialpädagogische Hilfe bestand im wesentlichen aus Besorgungsfahrten zum Einkaufen oder zu Ärzten."

    Staatsanwalt: Es gibt Zweifel

    Verteidiger Platz sagte, er habe bewusst darauf verzichtet, die Verantwortung für die Tragödie dem Jugendamt in die Schuhe zu schieben. Staatsanwalt Meyer erklärte weiter, dass es durchaus Zweifel an der Version des Duschunfalls gebe.

    Im Prozess war die Frage aufgeworfen worden, warum Angelo nicht aus der Dusche geflohen war, wenn das Wasser so heiß war, dass es zu lebensgefährlichen Verbrühungen führte. Staatsanwalt Meyer: "Es lässt sich aber nicht beweisen, dass es kein Unfall war." Und im Zweifel müsse zugunsten der Angeklagten ein Unfall angenommen werden.

    Karina K. gebar insgesamt neun Kinder. Eines starb nach der Geburt, Angelo ist tot. Die anderen wurden vom Jugendamt woanders untergebracht. Karina K. "Ich habe durch meine Schuld alle meine Kinder verloren. Das ist die härteste Strafe, die man bekommen kann." Nach den Plädoyers brach die Angeklagte weinend zusammen. In ihrem Schlusswort sagte Karina K.: "Wenn ich könnte, würde ich mit Angelo tauschen."

    17.12.2007
    http://www.hna.de/fritzlarstart/00_20071217175728_Sie_soll_ins_Gefaengnis.html
    Zitat: Gast
    Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo 3-jähriger Junge

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    Fritzlar-Homberg
    Sie soll ins Gefängnis
    Prozess um toten Angelo - Kasseler Landgericht verkündet Urteil am Donnerstag
    Sie soll ins Gefängnis Vor Gericht: Karina K.

    Von Frank Thonicke

    schwalm-eder. Im Prozess um den Tod des drei Jahre alten Angelo K. aus Fritzlar-Ungedanken hat die Staatsanwaltschaft gestern vier Jahre Haft für dessen angeklagte Mutter gefordert. Sie sei der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung schuldig.

    Die 36-jährige Karina K. habe, nachdem Angelo sich beim Duschen schwerste Verbrühungen zugezogen hatte, keinen Arzt alarmiert. Zehn Tage habe Angelo sich quälen müssen, unter starken Schmerzen gelitten, dann starb der dreijährige Junge. Staatsanwalt Meyer: "Die Angeklagte hätte einen Arzt rufen müssen. Nur dadurch wäre der Tod ihres Sohnes zu verhindern gewesen."

    Verteidiger Rainer-Erich Platz (Frankfurt) forderte, dass eine Freiheitsstrafe für seine Mandantin drei Jahre nicht übersteigen sollte. Für Karina K. sei es nicht erkennbar gewesen, dass ihr Sohn an den schweren Verletzungen sterben würde. Karina K. habe Angelo mit Salbe und Quark selbst behandelt. Sie dachte, dass es besser würde.

    Das Urteil wird vom Kasseler Landgericht am Donnerstag um 10 Uhr verkündet. Der psychiatrische Gutachter Dr. Georg Stolpmann (Universität Göttingen) hatte zuvor erklärt, die Angeklagte sei voll schuldfähig. Dies meinte auch Staatsanwalt Meyer.

    Die "durchschnittlich intelligente" Karina K. hätte daher erkennen müssen, dass ihr Sohn ohne ärztliche Hilfe sterben würde. Aus Angst, dass ihre anderen sechs Kinder ihr vom Jugendamt weggenommen würden, hätte sie keine Hilfe geholt.

    Auch die Familienpflegerin, die vom Jugendamt in der Familie eingesetzt worden war, merkte nichts vom Leiden Angelos. Staatsanwalt Meyer: "Die sozialpädagogische Hilfe bestand im wesentlichen aus Besorgungsfahrten zum Einkaufen oder zu Ärzten."

    Staatsanwalt: Es gibt Zweifel

    Verteidiger Platz sagte, er habe bewusst darauf verzichtet, die Verantwortung für die Tragödie dem Jugendamt in die Schuhe zu schieben. Staatsanwalt Meyer erklärte weiter, dass es durchaus Zweifel an der Version des Duschunfalls gebe.

    Im Prozess war die Frage aufgeworfen worden, warum Angelo nicht aus der Dusche geflohen war, wenn das Wasser so heiß war, dass es zu lebensgefährlichen Verbrühungen führte. Staatsanwalt Meyer: "Es lässt sich aber nicht beweisen, dass es kein Unfall war." Und im Zweifel müsse zugunsten der Angeklagten ein Unfall angenommen werden.

    Karina K. gebar insgesamt neun Kinder. Eines starb nach der Geburt, Angelo ist tot. Die anderen wurden vom Jugendamt woanders untergebracht. Karina K. "Ich habe durch meine Schuld alle meine Kinder verloren. Das ist die härteste Strafe, die man bekommen kann." Nach den Plädoyers brach die Angeklagte weinend zusammen. In ihrem Schlusswort sagte Karina K.: "Wenn ich könnte, würde ich mit Angelo tauschen."

    17.12.2007
    http://www.hna.de/fritzlarstart/00_20071217175728_Sie_soll_ins_Gefaengnis.html
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    Zitat: Gast
    Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo 3-jähriger Junge

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    Fritzlar-Homberg
    Sie soll ins Gefängnis
    Prozess um toten Angelo - Kasseler Landgericht verkündet Urteil am Donnerstag
    Sie soll ins Gefängnis Vor Gericht: Karina K.

    Von Frank Thonicke

    schwalm-eder. Im Prozess um den Tod des drei Jahre alten Angelo K. aus Fritzlar-Ungedanken hat die Staatsanwaltschaft gestern vier Jahre Haft für dessen angeklagte Mutter gefordert. Sie sei der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung schuldig.

    Die 36-jährige Karina K. habe, nachdem Angelo sich beim Duschen schwerste Verbrühungen zugezogen hatte, keinen Arzt alarmiert. Zehn Tage habe Angelo sich quälen müssen, unter starken Schmerzen gelitten, dann starb der dreijährige Junge. Staatsanwalt Meyer: "Die Angeklagte hätte einen Arzt rufen müssen. Nur dadurch wäre der Tod ihres Sohnes zu verhindern gewesen."

    Verteidiger Rainer-Erich Platz (Frankfurt) forderte, dass eine Freiheitsstrafe für seine Mandantin drei Jahre nicht übersteigen sollte. Für Karina K. sei es nicht erkennbar gewesen, dass ihr Sohn an den schweren Verletzungen sterben würde. Karina K. habe Angelo mit Salbe und Quark selbst behandelt. Sie dachte, dass es besser würde.

    Das Urteil wird vom Kasseler Landgericht am Donnerstag um 10 Uhr verkündet. Der psychiatrische Gutachter Dr. Georg Stolpmann (Universität Göttingen) hatte zuvor erklärt, die Angeklagte sei voll schuldfähig. Dies meinte auch Staatsanwalt Meyer.

    Die "durchschnittlich intelligente" Karina K. hätte daher erkennen müssen, dass ihr Sohn ohne ärztliche Hilfe sterben würde. Aus Angst, dass ihre anderen sechs Kinder ihr vom Jugendamt weggenommen würden, hätte sie keine Hilfe geholt.

    Auch die Familienpflegerin, die vom Jugendamt in der Familie eingesetzt worden war, merkte nichts vom Leiden Angelos. Staatsanwalt Meyer: "Die sozialpädagogische Hilfe bestand im wesentlichen aus Besorgungsfahrten zum Einkaufen oder zu Ärzten."

    Staatsanwalt: Es gibt Zweifel

    Verteidiger Platz sagte, er habe bewusst darauf verzichtet, die Verantwortung für die Tragödie dem Jugendamt in die Schuhe zu schieben. Staatsanwalt Meyer erklärte weiter, dass es durchaus Zweifel an der Version des Duschunfalls gebe.

    Im Prozess war die Frage aufgeworfen worden, warum Angelo nicht aus der Dusche geflohen war, wenn das Wasser so heiß war, dass es zu lebensgefährlichen Verbrühungen führte. Staatsanwalt Meyer: "Es lässt sich aber nicht beweisen, dass es kein Unfall war." Und im Zweifel müsse zugunsten der Angeklagten ein Unfall angenommen werden.

    Karina K. gebar insgesamt neun Kinder. Eines starb nach der Geburt, Angelo ist tot. Die anderen wurden vom Jugendamt woanders untergebracht. Karina K. "Ich habe durch meine Schuld alle meine Kinder verloren. Das ist die härteste Strafe, die man bekommen kann." Nach den Plädoyers brach die Angeklagte weinend zusammen. In ihrem Schlusswort sagte Karina K.: "Wenn ich könnte, würde ich mit Angelo tauschen."

    17.12.2007
    http://www.hna.de/fritzlarstart/00_20071217175728_Sie_soll_ins_Gefaengnis.html
ES WAR MEINE MUTTER
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Milania
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New PostErstellt: 30.09.21, 13:00  Betreff: Re: Jugendamt Fritzlar-Homberg: Angelo (3-jähriger Junge)  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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