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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamt Bochum: Fall Justin

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Gast
New PostErstellt: 16.03.07, 03:24  Betreff: Jugendamt Bochum: Fall Justin  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

25. Oktober 2006

Ermittlungen gegen Jugendamt im Fall Justin

Nach dem gewaltsamen Tod des sieben Monate alten Justin ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen das Bochumer Jugendamt. Während des laufenden Schwurgerichtsprozesses gegen die Mutter und den Stiefvater des Kindes leitete die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hintergrund sind möglicherweise Versäumnisse bei der Betreuung der Familie. "Wir ermitteln wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung", bestätigte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch Berichte verschiedener Medien. Das Jugendamt räumte inzwischen Fehler ein.

Auslöser für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen die Strafanzeige eines Bürgers sowie die Aussage einer Jugendamtsmitarbeiterin während des Prozesses gewesen sein. Der Stiefvater soll den kleinen Justin im vergangenen November aus Ärger über das Geschrei unter der Dusche mit heißem Wasser verbrüht haben. Rund 15 Stunden lang kämpfte der Junge gegen den Tod - dann starb er an den Folgen. Einen Notarzt verständigte die Familie nicht. Seit August müssen sich der Stiefvater und die Mutter von Justin wegen Mordes vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft vermutet auch, dass der Stiefvater noch für andere Misshandlungen in Frage kommt. So hatte Justin bereits im Alter von sechs Wochen einen Oberschenkelbruch erlitten. Laut Anklage hat er den Säugling an den Beinen gepackt und so heftig durchgeschüttelt, bis es knackte. Außerdem wurden bei der Obduktion der Babyleiche ältere Knochenbrüche an beiden Oberarmen sowie am Schlüssel- und am Schienbein festgestellt.

Nach Knochenbruch Verdacht geschöpft

Nach dem Knochenbruch hatten Ärzte Verdacht geschöpft und die Behörde eingeschaltet. Wie im Prozess bekannt wurde, fanden zwar Besuche bei der Familie statt, aber weniger, als die Ärzte angeregt hatten. Außerdem sollen von den geplanten Besuchen aus verschiedenen Gründen auch noch einige ausgefallen sein, sagte ein Gerichtssprecher.
Der Leiter des Jugendamtes, Dolf Mering, erklärte, dass das Krankenhaus zunächst nur Hinweise gegeben habe, dass die Mutter ihren Sohn im Krankenhaus nicht regelmäßig besuchte und die Behörde sich um die häusliche Situation kümmern solle. Als das Kind entlassen wurde, seien mit der Mutter auch wöchentliche Besuche mit einer Sozialarbeiterin und einer Kinderkrankenschwester vereinbart worden.
Erst drei Wochen später habe das Krankenhaus in einem Brief an eine Kinderärztin und in einer Durchschrift an das Jugendamt Hinweise auf mögliche Misshandlungen gegeben. "Diese Durchschrift hat nicht zu einer Neubewertung der Situation geführt. Das Jugendamt hat an dieser Stelle einen Fehler gemacht", sagte der Amtsleiter. Konsequenzen hätten eine Erhöhung der Besuchszahl oder die "Inobhutnahme" des Kindes sein können.
Einen Rücktritt wegen des Falles lehnte Sozialdezernentin Sophie Graebsch-Wagener ab. Seit dem Fall arbeitete die Stadt an einem Frühwarnsystem, um solche Fälle zu verhindern. Sowohl Klinik- als auch Kinderärzte seien gefordert, über Verdachtsmomente zu informieren. 2005 habe das Jugendamt 128 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Am Geld liege es nicht. Die Stellen seien finanziell wie personell gut ausgestattet.(N24.de, nz)

http://www.n24.de/news_stories/article.php?articleId=78686



[editiert: 03.05.07, 20:33 von Admin]
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Gast
New PostErstellt: 22.03.07, 12:46  Betreff: Re: Jugendamt Bochum: Fall Justin  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Panorama

 > WDR.de > Panorama > ...

Elf Jahre Haft für Mutter
Lebenslang für Stiefvater von Justin

Er starb an den Folgen einer Verbrühung: Der qualvolle Tod des kleinen Justin war nach Ansicht des Bochumer Landgerichts Mord. Es verurteilte den Stiefvater am Montag (05.03.07) zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die Mutter muss für elf Jahre ins Gefängnis.

Das angeklagte Paar; Rechte: dpaBild vergrößern

Gericht verurteilte das Paar

Beide Angeklagte seien des Mordes schuldig - so entschieden die Bochumer Richter. Der 29-jährige Stiefvater habe Justin vorsätzlich an seinen schweren Verbrühungen sterben lassen. Auch die 22-jährige Mutter habe stundenlang keine Hilfe geholt. Das sieben Monate alte Baby kämpfte 15 Stunden lang mit dem Tod, bevor es an Kreislaufversagen starb. Der Prozess hatte im August begonnen.

Der Freund der Mutter hatte den Jungen im November 2005 zwei bis drei Minuten mit 60 Grad heißem Wasser abgeduscht. Dabei wurden 35 Prozent der Haut des Babys verbrüht. "Der Kurze war ein bisschen am Quengeln, da habe ich die Brause auf sein Gesicht gehalten", hatte der Mann nach seiner Festnahme gegenüber der Polizei erklärt. "Ich dachte, Wärme und Wasser machen ihn ruhiger."

Audio & Video

    * Audio: Ausbau der Sozialen Frühwarnsysteme
      [WDR5]
    * Audio: Lebenslang für Stiefvater des verbrühten Justin [WDR2]
    * Video: Lebenslang für Stiefvater von Justin
      [Aktuelle Stunde]
    * Video: Lebenslänglich für Mord an Baby [WDR aktuell]

Mehrere Knochenbrüche durch Serie von Misshandlungen

Die Mutter war bei der Tat angeblich nicht im Badezimmer. Das Urteil gegen sie lautet auf Mord durch Unterlassung, weil sie nicht sofort Hilfe geholt hatte. Das Gericht ging davon aus, dass der Mann und die Mutter des Kindes zunächst absichtlich keinen Arzt gerufen hatten, weil sie befürchteten, dass das Jugendamt ihnen das Sorgerecht entziehen würde. Erst als das Baby kaum noch atmete, hätten sie einen Krankenwagen gerufen. Der Notarzt konnte allerdings nur noch den Tod des Kindes feststellen

Die tödliche Verbrühung war der Höhepunkt einer ganzen Serie von Misshandlungen. Laut Gericht hatte der Stiefvater dem Kleinen schon im Alter von sechs Wochen einen Oberschenkel gebrochen. Er habe den Säugling an den Beinen gepackt und durchgeschüttelt. Außerdem wurden damals bei der anschließenden Untersuchung bereits verheilte Knochenbrüche an beiden Oberarmen, am anderen Oberschenkel, an einem Schienbein sowie am Schlüsselbein festgestellt.
Scharfe Kritik am Bochumer Jugendamt

Die Ärzte hatten schon damals die Behörden eingeschaltet und - so die Richter - eindeutig von einem Verdacht auf Kindesmisshandlung gesprochen. Das Schwurgericht übte in diesem Zusammenhang scharfe Kritik am Bochumer Jugendamt. "Das Jugendamt hat die Tragweite der ärztlichen Erkenntnisse offenbar nicht realisiert", sagte Richter Hans-Joachim Mankel. Möglicherweise sei der Bericht aber auch gar nicht gelesen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Zusammenhang noch während des laufenden Verfahrens Ermittlungen gegen das Jugendamt aufgenommen. Hintergrund sind mögliche Versäumnisse bei der Betreuung der Familie. Ob die Ermittlungen fortgesetzt werden, soll sich nach Angaben von Oberstaatsanwalt Christian Petlalski erst nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe entscheiden.

Stand: 05.03.2007, 15:52 Uhr

http://www.wdr.de/themen/panorama/14/bochum_baby/070305.jhtml

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Gast
New PostErstellt: 01.07.08, 21:41  Betreff: Re: Jugendamt Bochum: Fall Justin  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

"Geringe Schuld" am Kindestod
Bochum, 01.07.2008, Von Rolf Hartmann
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Fall Justin: Staatsanwalt stellt Ermittlung gegen Sozialarbeiterin des Jugendamtes ein. Sie muss 1500 Euro an ein Kinderhospiz zahlen

Der Fall des in der Wanne zu Tode verbrühten Kleinkindes Justin hatte im November 2005 in ganz Deutschland Aufsehen erregt. Wegen Mordes durch Unterlassen wurde Justins Mutter und ihr Lebensgefährte im März 2007 verurteilt, sie bekam elf Jahre Haftstrafe, er lebenslänglich. Im Oktober 2007 bestätigte der Bundesgerichtshof die Urteile des Bochumer Schwurgerichts, verwarf die Revision.

Jetzt schloss die Bochumer Staatsanwaltschaft die letzte Akte zu diesem Fall: Sie stellte ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen eine 30jährige Sozialarbeiterin des Bochumer Jugendamtes wegen geringer Schuld ein. Gegen eine Auflage: Sie muss 1 500 Euro an einen Kinderhospizverein zahlen.

Die Sozialarbeiterin war damals für die Beurteilung von Fällen mutmaßlicher Kindeswohlgefährdung zuständig - und zwar bei der Familienbetreuung im Sozialen Dienst. Ihr Versagen: Als eine Krankenhausärztin dem Jugendamt einen dringlichen Brief schrieb, weil sie am Körper des kleinen Justin Spuren früherer Misshandlungen entdeckt habe, blieb der Alarm-Brief bei der Sozialarbeiterin unbeachtet liegen. Ein Versäumnis, das vom Schwurgericht im Prozess gegen die beiden Mordbeschuldigten zur Sprache kam.

Wie Oberstaatsanwalt Wolfgang Dörsch schilderte, hatte seine Behörde bei ihren Ermittlungen gegen die Sozialarbeiterin einen Verwaltungsexperten als Gutachter eingeschaltet. Der war nach Beurteilung der damaligen Abläufe im Jugendamt schließlich zu dem Ergebnis gelangt, dass die Sozialarbeiterin nur geringe Schuld treffe. Dörsch: "Er hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass das Verfahren eingestellt wird." Diesem Rat sei die Staatsanwaltschaft schließlich gefolgt. Auch das zuständige Amtsgericht habe für diese Lösung die Zustimmungserklärung erteilt.

Dass das Verfahren gegen die Sozialarbeiterin so spät in Gang kam, hing mit dem Mordprozess zusammen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen im Jugendamt so lange ruhen lassen, bis das Urteil des Schwurgerichts vorlag. Davon war abhängig, unter welchem strafrechtlichen Vorwurf gegen die Stadtbedienstete zu ermitteln war.

Wie Stadtsprecher Thomas Sprenger auf Anfrage schilderte, war die Sozialarbeiterin wegen ihres Versagens disziplinarisch ermahnt worden. Sie wurde versetzt, allerdings innerhalb des Sozialen Dienstes.

http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/bochum/2008/7/1/news-59631355/detail.html
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