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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 12.09.08, 20:46 Betreff: Jugendamt Waren: Junge (3 Jahre)
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Eifersucht als Motiv Schwere Vorwürfe auch gegen Eltern und Jugendamt
Neubrandenburg (ddp-nrd). Wegen schwerer Misshandlung eines Kleinkindes muss eine 19-Jährige für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Jugendkammer des Landgerichtes Neubrandenburg sah es am Dienstag als erwiesen an, dass sich die junge Frau der gefährlichen Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener schuldig gemacht hat. Die 19-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, der Prozess war unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden.
Die junge Frau aus einem Dorf bei Waren hatte Anfang des Jahres den dreijährigen Sohn ihres Lebensgefährten mit dem Kopf auf den Boden geschlagen und ihn in eine mit heißem Wasser gefüllte Wanne gesetzt. Dabei zog sich das Kind lebensgefährliche Verletzungen zu.
Kaltblütiges Vorgehen In der Urteilsbegründung verwies der Richter auf das kaum erklärbare Ausmaß der Brutalität und der Missachtung der Schmerzen eines Kindes durch die Angeklagte. Die Taten seien kein einmaliges Ausrasten gewesen, sondern eine überlegte Bestrafung. Dennoch habe die Beschuldigte nicht gewollt, dass der Junge sterbe.
In der zweitägigen Verhandlung hatte die Angeklagte die Taten zugegeben. Sie sei eifersüchtig auf ihn sowie seine Schwester gewesen. Beide sind Kinder aus einer früheren Beziehung ihres Freundes, mit dem sie nun selbst ein Baby hat.
Machtkampf eskalierte Zwischen der Angeklagten und dem Dreijährigen habe sich ein Machtkampf entwickelt, sagte der Richter. Der kostete dem Kind fast das Leben. Durch das Schlagen auf dem Boden zog es sich einen Schädelbruch und einen leichten Schlaganfall zu. Das Bad im heißen Wasser verursachte schwere Verbrühungen, die in einer Spezialklinik in Berlin behandelt werden mussten. Das Leben des Kindes habe zeitweise an einem seidenen Faden gehangen, sagte der Richter.
Der Anwalt, der den Jungen in dem Prozess als Nebenkläger vertreten hatte, sagte, dass die Verhandlung die Tat an sich zwar weitgehend aufgeklärt habe. Die Hintergründe seien jedoch nicht verständlich geworden. Die Angeklagte habe auf ihn einen «zurückgezogenen» und «coolen» Eindruck gemacht, als ob sie emotional nicht tief berührt sei, sagte der Anwalt. Auch während der Urteilsverkündung zeigte die junge Frau keine Regung. Sie folgte blass und mit starrem Blick den Ausführungen des Gerichtes.
Revision noch möglich Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte drei Jahre gefordert, ob sie mit dem Richterspruch einverstanden ist, ließ sie nach Prozessende offen. Der Nebenkläger plädierte auf sechs Jahre wegen versuchten Totschlages durch Unterlassung, diesem Vorwurf folgte das Gericht aber nicht.
Der Fall des misshandelten Kindes ist mit dem Urteil noch nicht abgeschlossen. Gegen Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes Waren laufen ebenso noch Ermittlungsverfahren wie gegen die leiblichen Eltern des Jungen. Ihnen wird der Vorwurf gemacht, die Misshandlungen nicht bemerkt zu haben oder bemerkt haben zu wollen.
10.09.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=90332
Täter und Opfer immer jünger
Güstrow (ddp-nrd). In Fällen von Kindesmisshandlung werden Expertenangaben zufolge sowohl die Täter als auch die Opfer immer jünger. Die Fallzahlen bei Misshandlungen von Kindern unter drei Jahren hätten sich seit 2002 fast verdoppelt, sagte der Vorsitzende des Landesverbandes der Deutschen Kinderhilfe Mecklenburg-Vorpommern, Rainer Becker, der Nachrichtenagentur ddp. 2007 seien in Deutschland rund 3373 Kinder misshandelt worden, davon 62 in Mecklenburg-Vorpommern. Der Anteil von Kleinkindern wird dabei auf etwa sieben Prozent geschätzt.
Junge Erziehungsberechtigte seien immer häufiger mit Kindern überfordert, sagte Becker. «Offenbar schaffen es manche nicht, zu Säuglingen eine Beziehung aufzubauen», betonte er. Hinzu kämen persönliche Probleme und mangelnde Erfahrung mit Kleinkindern in der Familie. Werdenden Eltern müsse deshalb der Umgang mit Kleinkindern rechtzeitig vermittelt werden, forderte Becker.
Mit Verweis auf den Prozess vor dem Landgericht Neubrandenburg bedauerte Becker, dass die Öffentlichkeit in dem Verfahren wegen Kindesmisshandlung ausgeschlossen worden war. Am Dienstag wurde eine 19-Jährige zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hatte den dreijährigen Sohn ihres Lebensgefährten verbrüht und damit lebensbedrohlich verletzt.
Juristisch sei der Ausschluss der Öffentlichkeit zwar nachvollziehbar, sagte Becker. Damit habe allerdings die Angeklagte die Möglichkeit für eine minimale Form der Wiedergutmachung verpasst. «Die Öffentlichkeit hätte aus der Verhandlung Schlüsse ziehen können, um betroffenen Kindern künftig besser zu helfen», sagte Becker. Erfahrungsgemäß steige nach einer prozessbegleitenden Berichterstattung zudem die Hinweisbereitschaft der Bevölkerung.
10..09.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=90332&subid=90333
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