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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Frau steht wegen Tötung ihres Babys vor Gericht

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Gast
New PostErstellt: 29.11.07, 20:52  Betreff: Frau steht wegen Tötung ihres Babys vor Gericht  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

«Keine gewissenlose Kindsmörderin»
Frau steht wegen Tötung ihres Babys vor Gericht

Hof (ddp-bay). Das Kind, das Iris S. am 5. Oktober vergangenen Jahres zur Welt brachte, hatte wohl keine Überlebenschance: «Es lag plötzlich zwischen meinen Beinen. Ich hatte die Schwangerschaft verdrängt», sagt die 33-Jährige am Donnerstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Hof aus. Sie habe eine Decke über den Säugling gelegt, der keinen Laut von sich gegeben habe. Dann habe sie sich um ihren Sohn Luca gekümmert. Als sie drei Stunden später nachgeschaut habe, sei kein Leben mehr in dem kleinen Körper gewesen. Sie habe die Leiche und die Nachgeburt in eine Tonne gelegt und diese auf den Balkon gestellt.

Seit heute muss sich die dreifache Mutter in dem Fall wegen Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihr zur Last, das Kind aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben, weil sie ihre Partnerschaft nicht belasten wollte. Zum Prozessauftakt bestätigt die Angeklagte: Ihr Freund habe keine weiteren Kinder gewollt. Sie habe ihm schon die beiden ersten gemeinsamen Schwangerschaften erst sehr spät gebeichtet. An die Möglichkeit, erneut schwanger zu sein, habe sie im Mai 2006 schon geglaubt. «Aber ich war so sehr mit dem Kampf um meinen ältesten Sohn beschäftigt, dass ich das verdrängt habe.»

Neugeborenes hatte nicht geschrien
An jenem Oktobermorgen schien sich Iris S. in einer Ausnahmesituation befunden haben: Ihr zwölfjähriger Sohn Kevin wollte ihre Wohnung zum Monatsende verlassen, um zu seinem Vater - dem früheren Mann von Iris S. - umzuziehen. Es war kein Geld mehr in der Kasse, zugleich waren aber zwei weitere Kinder zu versorgen. Und ihren Freund, mit dem sie über ihre Probleme hätte reden können, sah sie nur am Wochenende. Als die Wehen eingesetzt hätten, habe sie instinktiv gehandelt. Als das Kind aber da gewesen sei, habe sie «alles falsch gemacht, was man falsch machen kann». Schluchzend sitzt sie vor Richter Georg Hornig und sagt: «Wenn es wenigstens geschrien hätte, damit ich reagiert hätte.»

Iris S. beschloss, mit niemandem über das Geschehene zu sprechen. Jeden Abend, so gibt sie im Gericht an, sei sie zu der Tonne auf dem Balkon gegangen. «Ich habe mit ihm gesprochen oder gebetet.» Sogar einen Namen gab sie ihrem toten Sohn: Ben. Im Januar dieses Jahres entdeckte ihre Mutter die Leiche.

Stillschweigend nahm sie das Bündel an sich und versenkte es in einem Tümpel nahe dem Haus in Tauperlitz. Kurz darauf stellte sie ihre Tochter zur Rede, verriet aber nicht, wo sie das Kind hingebracht hatte. Für ihre Tochter muss eine Welt zusammengebrochen sein: «Das war doch kein Abfallprodukt, das man einfach wegschmeißen kann.»

Tat zuerst bei Pfarrer gebeichtet
Dem seelischen Druck habe sie nicht mehr standgehalten, sagt Iris S. Obwohl ihre Mutter sie wegen der rechtlichen Konsequenzen zum Stillschweigen aufgefordert hatte, zog sie zuerst einen Pfarrer ins Vertrauen und ging dann zur Polizei. Am 9. März dieses Jahres erschien sie auf der Wache in Hof und erstattete Anzeige. Sie sei erpresst worden und solle regelmäßig hohe Beträge an einen Unbekannten zahlen. Als die Beamten fragten, weshalb sie erpresst werde, sagte sie: «Weil ich mein Kind tot zur Welt gebracht habe.»

Stundenlange Vernehmungen folgten, die letzte dauerte bis kurz nach elf Uhr. Irgendwann sei ihr alles zu viel geworden, berichtet Iris S. «Da habe ich nur noch gesagt, was die Beamten hören wollten.» Da war nicht mehr von einer Totgeburt die Rede - sondern, dass das Kind gelebt habe und dass sie es getötet habe, um ihren Freund nicht zu verlieren. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl. Nun droht Iris S. lebenslange Haft. Dabei, so sagt sie, habe sie sich mit der falschen Aussage zu ihrem angeblichen Tötungsvorsatz nur selbst bestrafen wollen. «Aber mein Kind absichtlich umbringen, das war bestimmt nicht meine Absicht.»

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Säugling in der 32. Schwangerschaftswoche voll lebensfähig war. In der Untersuchungshaft hat Iris S. ihren langjährigen Partner geheiratet. Er verweigerte heute ebenso die Aussage wie ihre Mutter. Wegen der Beseitigung der Leiche kann die Rentnerin als Familienangehörige juristisch nicht belangt werden. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt, das Urteil wird für den 7. Dezember erwartet.

29.11.2007 SR
aktualisiert 17:30 Uhr
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=85188
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