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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 02.01.08, 18:41     Betreff: Drei Kinder aus verwahrloster Wohnung geholt - Jugendamt prüft Antwort mit Zitat  

Weltspiegel
02.01.2008 11:52 Uhr
Drei Kinder aus verwahrloster Wohnung geholt - Jugendamt prüft
Anklam - Nach einem Unfall ihrer Mutter sind in der Nacht zum Mittwoch drei Kinder aus einer verwahrlosten Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern geholt und dem Jugendamt übergeben worden. Die drei Jungen im Alter von 7, 12, und 14 Jahren wurden zunächst in einem Kinderheim auf der Insel Usedom untergebracht.

Das Jugendamt prüfe die genauen Umstände des Falles, sagte eine Sprecherin in Anklam. Dazu werde unter anderem mit den Kindern und der Mutter gesprochen und die Wohnung in Jarmitzow nochmals besichtigt.

Nachdem die 42-jährige Mutter gegen Mitternacht stürzte, sich ein Bein brach und ohnmächtig wurde, hatten Angehörige Rettungskräfte herbeigeholt. Diese hatten wegen des verwahrlosten Zustandes der Vierraumwohnung die Polizei informiert. So habe Müll und Asche vom Heizen neben Wäsche und Bettzeug der Kinder gelegen. Der Strom in der Wohnung sei abgestellt gewesen. Mit mehreren Kabeln sei Strom aus einer Nachbarwohnung geleitet worden, in der ein vierter, erwachsener Sohn der Frau wohnen soll. Die Familie sei laut Jugendamt bisher nicht wegen verwahrloster Umstände aufgefallen.


dpa
http://www.merkur-online.de/weltspiegel/art8915,875160
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