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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Mit Bratpfanne auf Ex-Freund eingeschlagen - Hausfrau vor Gericht

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Gast
New PostErstellt: 11.01.08, 11:59  Betreff: Mit Bratpfanne auf Ex-Freund eingeschlagen - Hausfrau vor Gericht  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Mit Bratpfanne auf Ex-Freund eingeschlagen - Hausfrau vor Gericht

Augsburg (ddp-bay). Weil sie wie wild mit einer Pfanne und den Fäusten auf ihren Ex-Geliebten eingeschlagen hat, muss sich heute eine 32-jährige Hausfrau vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Unter dem Vorwand, er solle endlich seine Sachen abholen, soll die 32-jährige Hausfrau ihren Ex-Partner in ihre Wohnung gelockt und ihn dort attackiert haben. Zunächst setzte es laut Staatsanwaltschaft vier, fünf schmerzhafte Ohrfeigen, gleich darauf folgten zwei Schläge mit einer Pfanne auf den Hinterkopf.

Trotz starker Kopfschmerzen und Übelkeit gelang es dem Mann, der aufgebrachten Frau die Pfanne zu entreißen. Vor der Haustür wartete die neue Freundin des Opfers und rief die Polizei. Bevor die Beamten helfend eingreifen und die rasende Hausfrau ruhigstellen konnten, warf diese auch noch den Computer ihres Verflossenen vom Balkon auf die Straße.

Angeklagt ist die Frau wegen Freiheitsberaubung, vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung.

10.01.2008 SR
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=85851
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