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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Ehepaar misshandelt 13-Jährige

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Gast
New PostErstellt: 26.07.07, 22:05  Betreff: Ehepaar misshandelt 13-Jährige  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Ehepaar misshandelt 13-Jährige
Mädchen gefesselt und mit Rohrstöcken verprügelt

Ingelheim/Mainz (ddp). Es müssen unglaubliche Schmerzen gewesen sein, die die 13-Jährige ertragen musste. Immer, wenn sie bei ihrer Ausbildung zur Artistin den Anforderungen ihrer Lehrerin nicht genügte, wurde sie bestraft. Zusammen mit ihrem Mann soll die 36-jährige Frau das Kind mehrmals gefesselt und mit Bambusstöcken auf das Mädchen eingeprügelt haben. Mehrere Monate habe das Martyrium gedauert, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Vor knapp zwei Wochen konnte das Kind offenbar flüchten. Mit Blutergüssen und Schwellungen übersät, schleppte sich das Mädchen von Ingelheim in den zwölf Kilometer entfernten Mainzer Stadtteil Gonsenheim. Dort brach es entkräftet zusammen.

Die Identität des Mädchens mongolischer Abstammung war zunächst völlig unklar. «Sie spricht kein Wort Deutsch», erklärte der Mainzer Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth auf ddp-Anfrage. Deshalb sei auch nicht leicht zu ermitteln gewesen, woher das Mädchen genau stammt und wer es derart misshandelt hatte. Am Montag schließlich wurden die Mongolin und ihr 43-jähriger Ehemann festgenommen.

Ausbildung zur Schlangenfrau
Ersten Ermittlungen zufolge sollte das Mädchen in dem Anwesen in Ingelheim von der 36-Jährigen zur Schlangenfrau ausgebildet werden. Sobald die 13-Jährige die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt habe, sei sie schwer misshandelt worden, erläuterte Mieth. Seit März soll das Mädchen außerdem unter Hausarrest gestanden haben. Bislang wissen die Ermittler weder, seit wann es in Deutschland lebt, noch, ob es eine gültige Aufenthaltsgenehmigung hat. Eine Schule hat das Kind den bisherigen Erkenntnissen zufolge jedenfalls nicht besucht.

Am 11. Juli gelang dem Mädchen laut Mieth die Flucht aus dem Haus in Ingelheim. Danach sei es die rund zwölf Kilometer querfeldein bis nach Gonsenheim gelaufen. Dort wurde das Kind am Nachmittag des 12. Juli in der Nähe der Canisiuskirche von Anwohnern entdeckt. Diese kümmerten sich sofort um das Mädchen und riefen die Polizei. Die 13-Jährige wurde in die Mainzer Uniklinik gebracht und dort behandelt.

Ermittlung der mongolischen Mutter dauert noch an
Das Mädchen befindet sich mittlerweile in einer Einrichtung des Mainzer Jugendamtes. Die Mutter konnten die Behörden bislang nicht ermitteln. Die 36-Jährige behauptet laut Staatsanwaltschaft, dass sie mit der Mutter des Mädchens verwandt sei und diese das Kind aus freien Stücken nach Deutschland geschickt habe. Das Jugendamt bemühe sich derzeit über die mongolische Botschaft, die Mutter zu erreichen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehepaar in mindestens 15 Fällen die Misshandlung Schutzbefohlener und gefährliche Körperverletzung vor. Bei der Festnahme des Paares entdeckten die Polizisten im Haus ein weiteres minderjähriges Mädchen, das nun ebenfalls vom Jugendamt betreut wird. Wie alt das zweite Kind ist und ob es auch misshandelt wurde, konnte der zuständige Oberstaatsanwalt nicht sagen.

26.07.2007 Sab


http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=82976
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Gast
New PostErstellt: 29.07.07, 15:57  Betreff: Re: Ehepaar misshandelt 13-Jährige  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

26. Juli 2007
13-Jährige mit Gewalt zum "Schlangenmädchen" ausgebildet


Mainz - In Mainz ist ein schwer misshandeltes Mädchen gefunden worden, das offenbar von einem Ehepaar mit Gewalt zu einem artistischen «Schlangenmädchen» geformt werden sollte. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft Mainz am Mittwoch mitteilten, wurde die völlig entkräftete 13-Jährige am 12. Juli nahe einer Kirche in Mainz gefunden, nachdem ihr am Tag zuvor die Flucht aus dem Haus ihrer Peiniger im nahen Ingelheim gelungen war. Sie sei mit zahlreichen Verletzungen am gesamten Körper in die Uniklinik Mainz eingeliefert worden.

Die Verletzungsmuster deuteten den Ermittlungsbehörden zufolge auf schwere und wiederholte Misshandlungen hin. Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass es sich bei der 13-Jährigen um ein Mädchen mongolischer Abstammung handelt, das bei einem in Ingelheim lebenden Ehepaar gewohnt hatte. Es bestehe der Verdacht, dass das Mädchen im Zuge einer «artistischen Ausbildung» zum Schlangenmädchen zunehmend misshandelt worden sei, wenn es die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt habe. Die Misshandlungen, die seit März mit Hausarrest einhergingen, sollen sich bis hin zu Schlägen mit Bambusstöcken erstreckt haben. Dabei sei das Mädchen mitunter auch gefesselt worden.

Am 11. Juli 2007 gelang dem Mädchen demnach die Flucht. Es schleppte sich durch die Felder bis nach Mainz, wo es entkräftet zusammenbrach und von Anwohnern gefunden wurde.

Das Ehepaar wurde am vergangenen Montag festgenommen. Es handelt sich um einen 43-jährigen Deutschen und eine 36-jährige mongolische Staatsangehörige, die sich bereits mehrere Jahre in Deutschland aufhält. Gegen beide erging Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener in mindestens 15 Einzelfällen. Die 13-Jährige und eine weitere Minderjährige, die sich im Haushalt der Eheleute aufhielt, werden vom zuständigen Jugendamt betreut.

http://www.net-tribune.de/article/260707-07.php
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Gast
New PostErstellt: 29.07.07, 15:59  Betreff: Re: Ehepaar misshandelt 13-Jährige  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

25. Juli 2007

MISSHANDLUNG
Paar wollte 13-Jährige zum Schlangenmädchen ausbilden

Mit letzter Kraft ist eine 13-Jährige vor ihren Peinigern aus dem rheinland-pfälzischen Ingelheim geflohen. Ein Ehepaar hatte das Mädchen über Wochen misshandelt, wenn es bei artistischen Übungen einen Fehler machte. Angeblich wollte das Paar den Teenager zur Schlangenfrau ausbilden.


Mainz - Die völlig entkräftete 13-Jährige wurde am 12. Juli nahe einer Kirche in Mainz gefunden, nachdem ihr am Tag zuvor die Flucht aus dem Haus ihrer Peiniger im nahen Ingelheim gelungen war, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Mainz heute mit. Sie sei mit zahlreichen Verletzungen am gesamten Körper in die Uniklinik Mainz eingeliefert worden. Ärzte hätten dort Blutergüsse und Schwellungen festgestellt. Die Verletzungsmuster deuteten den Ermittlungsbehörden zufolge auf schwere und wiederholte Misshandlungen hin.

Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Opfer um ein Mädchen mongolischer Abstammung handelt, das bei einem in Ingelheim lebenden Ehepaar gewohnt hatte. Es bestehe der Verdacht, dass das Mädchen im Zuge einer "artistischen Ausbildung" zum Schlangenmädchen zunehmend misshandelt worden sei, wenn es die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt habe. Die Misshandlungen, die seit März mit Hausarrest einhergingen, sollen sich bis hin zu Schlägen mit Bambusstöcken erstreckt haben. Dabei sei das Mädchen mitunter auch gefesselt worden.

Am 11. Juli 2007 gelang dem Mädchen die Flucht. Es schleppte sich durch Felder bis nach Mainz, wo es entkräftet zusammenbrach und von Anwohnern gefunden wurde.

Das Ehepaar wurde am vergangenen Montag festgenommen. Es handelt sich um einen 43-jährigen Deutschen und eine 36-jährige mongolische Staatsangehörige, die sich bereits mehrere Jahre in Deutschland aufhält. Gegen beide erging Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener in mindestens 15 Einzelfällen. Der Mann habe "geständige" Aussagen gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth. Der Teenager und eine weitere Minderjährige, die sich im Haushalt der Eheleute aufhielt, werden vom zuständigen Jugendamt betreut.

ffr/AP/dpa
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,496527,00.html
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Gast
New PostErstellt: 16.01.08, 09:32  Betreff: Re: Ehepaar misshandelt 13-Jährige  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Schlangenmädchen-Prozess

Opfer einer verhängnisvollen Liebe?

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© Frank Rumpenhorst/DPA
Angeklagte Tungalag vorm Mainzer Landgericht: "Sie ist meine große Liebe"

Von Peter Meuer

Das wegen Misshandlung ihrer Nichte angeklagte Ehepaar hat erstmals ausgesagt. Angeblich habe sich die 13-jährige der Ausbildung zum "Schlangenmädchen" widersetzt und sei deshalb geschlagen worden. Der Mann will aber alles nur aus Liebe getan haben.

Zu Beginn der Verhandlung lächelt Gerhard H. noch. Da fragt Richter Hans Lorenz den Angeklagten, wie lange er schon mit seiner mongolischen Frau Tungalag verheiratet sei und wie er dazu komme, Artistenauftritte in ganz Europa zu organisieren. Er - ein Verwaltungsbeamter aus Ingelheim am Rhein, mit silbergrauem Haar, Brille, Schnauzbart. Und Gerhard H. erzählt bereitwillig, im Plauderton. Von seiner Liebe zum Zirkus und der Liebe zu seiner Frau und davon, wie das eine zum anderen führte. Wie er, der schon als Kind keine Zirkusveranstaltung versäumen wollte, für Zirkusmagazine schrieb und dabei 1994 das gefeierte "Schlangenmädchen" aus der Mongolei kennen lernte. Er erzählt und blickt dabei lächelnd zu seiner Frau, die neben ihm auf der Anklagebank sitzt. "Es war wie im Märchen. Sie ist meine große Liebe."
.

Dem Angeklagten vergeht das Lächeln
Als der Richter die Vorwürfe gegen Gerhard H. und Tungalag L. anspricht, lächelt der Verwaltungsbeamte nicht mehr. Das Ehepaar soll die mittlerweile 14-jährige Nichte von Tungalag, Tuul*, die es Ende 2006 aus der Mongolei zu Ausbildungszwecken nach Deutschland geholt hatte, über Monate hinweg mit der Faust oder einem "gefährlichen Werkzeug" - gemeint ist beispielsweise ein zugespitzter Bambusstock - verprügelt haben. 16 Fälle von körperlicher Misshandlung wirft die Staatsanwaltschaft dem Ehepaar vor, die immer extremer wurden und im Juli vergangenen Jahres eskalierten. Da, so die Anklage, habe Tungalag L. das Kind mit Klebeband gefesselt, an einen Haken an der Decke aufgehängt und verprügelt. Tags darauf soll die Tante ihre Nichte erneut gefesselt und ihr ein Schlafmittel verabreicht haben, weil sie Besuch erwartete und das malträtierte Kind verbergen wollte. In der Nacht konnte sich Tuul befreien und floh zwanzig Kilometer bis nach Mainz, wo sie gefunden wurde. Ein kleines Wunder.

Tuuls Geschichte hätte auch ganz anders ausgehen können. Ob sie denn mal darüber nachgedacht habe, "dass das Mädchen hätte sterben können?", fragt fassungslos Rechtsanwalt Hans-Dieter Henkel, der das Kind als Nebenkläger vertritt. Nein, das habe sie sich nicht vorstellen können, lässt Tungalag L. ihre Dolmetscherin sagen, schaut herausfordernd in Richtung des Anwaltes. Dann senkt sie den Blick, presst die Lippen aufeinander.
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Mehr zum Thema
Misshandlungs-Prozess: Die Tante mit dem Bambusstock
Tungalag L. lebt seit Mitte der 90er Jahre in Deutschland, spricht aber kaum Deutsch. Das Gericht hat eine Übersetzerin kommen lassen, die neben der schwarzhaarigen Frau mit dem runden Gesicht sitzt. Tungalag H. gibt die Vorwürfe zu, manchmal erst auf Nachfrage. Sie beharrt aber - wie ihr Mann - darauf, dass ihre Nichte widerspenstig gewesen sei, Gegenstände im Haushalt zerstört und Widerworte gegeben habe. "Zudem bin ich selbst als Kind geschlagen worden", übersetzt die Dolmetscherin. "Solche Erziehungsmaßnahmen", behauptet sie, "sind bei uns in der Mongolei üblich."

"Mein Mann ist mitgerissen worden"
Doch sind sie auch in Ingelheim üblich? Gerhard H., der seit vielen Jahren als Müllfahnder bei der Kreisbehörde arbeitet, hat sichtlich Mühe, seinen Teil am Martyrium zu erklären, das sich hinter den Mauern eines abgeschotteten Einfamilienhauses abspielte. Er habe "zugeschlagen und getreten, aber Tuul nie gefesselt", versucht er sich zu rechtfertigen. Seine Frau springt ihm bei. "Mein Mann hat keine große Rolle gespielt, er ist mitgerissen worden", behauptet sie.

Als Gerhard H. am 9. Juli nach Hause kam, fand er Tuul gefesselt und an einem Haken hängend vor. "Geschockt" sei er zunächst gewesen. Sie habe "ein bisschen gezappelt", berichtet er. "Aber ich habe nicht verstanden, was sie mir sagen wollte, sie spricht ja nur mongolisch. Deswegen habe ich sie nicht befreit." Richter Hans Lorenz wirkt einen Moment lang fassungslos. "Das Mädchen hat geweint, geschrien, gefleht! Da braucht es doch keine Sprache, um das zu verstehen!"

Jetzt beginnt Gerhard H. zu schluchzen. Sein Anwalt Claus Henkel bittet um eine Prozesspause. Richter Lorenz fragt den Angeklagten, warum er sogar die schwersten Misshandlungen zuließ. "Sie sind schließlich der Mann im Haus, warum haben Sie nicht gesagt: bei mir nicht?"

Ein Bild des Jammers
Doch auch dieser Versuch, eine befriedigende Erklärung aus dem Beamten Gerhard H. heraus zu bekommen, scheitert. Er präsentiert sich als Bild des Jammers, seiner Frau ganz und gar verfallen. Er liebe diese Frau wirklich über alles. "Deshalb können Sie mir doch keinen Vorwurf machen!" Er schaut Hilfesuchend zu Tungalag, doch die senkt wieder den Blick. Und versucht die Schuld auf zwei Mädchen aus der Mongolei abzuschieben, die zu ihrem Artistenteam gehörten und bei ihr im Haus lebten. Sie seien bei "fast jeder" Misshandlung dabei gewesen, sagt Tungalag L. in knappen Sätzen. Tuul, die sich als ungeeignet für die extremen Körperdehnungen erwies, habe versucht, sich in den Vordergrund zu schieben, sei arrogant geworden - "daher hatte sie auch Ärger mit den anderen im Haus." Wie die Rolle der anderen Mädchen aussah, ob sie gedrängt wurden, an den Misshandlungen teilzunehmen, will der Richter an den weiteren Prozesstagen in dieser Woche klären. Am Mittwoch entscheidet sich auch, ob Tuul vor Gericht aussagen muss. Ursprünglich sollte ihr das erspart werden. Doch Tuuls Anwalt Hans-Dieter Henkel will den Vorwurf, das Mädchen sei aufsässig gewesen, nicht stehen lassen. "Machen Sie sich ein eigenes Bild", rät er dem Richter.

Gerhard H. nimmt zum Schluss des ersten Prozesstages am Mainzer Landgericht die Brille ab, sein Gesicht ist gerötet, er beginnt erneut zu weinen. "Ich habe den größten Fehler meines Lebens gemacht", schluchzt er. Richter Hans Lorenz antwortet: "Manchmal hat Liebe auch etwas Verhängnisvolles."

* Name des Kindes geändert



Artikel vom 16. Januar 2008
http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/:Schlangenm%C3%A4dchen-Prozess-Opfer-Liebe/607984.html?nv=rss
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Gast
New PostErstellt: 18.01.08, 21:30  Betreff: Re: Ehepaar misshandelt 13-Jährige  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

«Gefühllose Gesinnung»
Ehepaar wegen Misshandlung des «Schlangenmädchens» verurteilt

Mainz (ddp-rps). Im Prozess um die Misshandlung des sogenannten Schlangenmädchens hat das Mainzer Landgericht eine 36 Jahre alte Artistentrainerin zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und ihren 44-jährigen Ehemann zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Das Ehepaar muss zudem ein Schmerzensgeld von 40 000 Euro an die 13-Jährige zahlen und für sämtliche möglicherweise noch auftretenden Folgekosten der Misshandlungen aufkommen. Die Richter sahen es gestern als erwiesen an, dass die Angeklagten das Mädchen über einen Zeitraum von mehreren Monaten misshandelten und sich dabei zugleich auch der schweren Körperverletzung und der Freiheitsberaubung schuldig machten. Der Vorsitzende Richter Hans Lorenz sagte bei der Urteilsbegründung, einen ähnlich grausamen Fall von Menschenquälerei habe er bislang kaum erlebt.

Kind soll «frech» und «arrogant» gewesen sein
Das Ehepaar hatte das aus der Mongolei stammende Kind im November 2006 bei sich aufgenommen, um es für Auftritte mit einer Artistengruppe zu einem «Schlangenmädchen» auszubilden. Da die Leistungen der 13-Jährigen aus Sicht der Angeklagten hinter deren Erwartungen zurückblieben, und sie zudem «frech» und «arrogant» gewesen sei, begannen sie im Februar 2007, das Mädchen massiv körperlich zu misshandeln. Das Kind wurde dabei mit Bambusstöcken geschlagen, getreten und gefesselt an einem Haken an der Wand aufgehängt. Rädelsführerin bei den Taten, die sich über die Wochen in Häufigkeit und Brutalität steigerten, war nach Ansicht des Gerichts die 36-Jährige. Die Frau, die ebenfalls aus der Mongolei stammt und mit dem Opfer entfernt verwandt ist, war einst selbst eine bekannte «Schlangenfrau».

Im Juli 2007 gelang dem Mädchen die Flucht. Als es völlig entkräftet im Mainzer Stadtteil Gonsenheim aufgegriffen wurde, war sein Körper mit Blutergüssen und Schwellungen übersät. Derzeit befindet sich das Mädchen in einer Jugendeinrichtung. Laut ihrem Anwalt wird sie in Deutschland bleiben und bald eine Schule besuchen.

Angeklagter vergöttert seine Frau
Der Angeklagte, der vor seiner Haft als Beamter in leitender Position tätig war, handelte nach Ansicht des Gerichts aus einer «kritiklosen Vergötterung seiner Frau» heraus, die ihn schließlich ins Gefängnis und wahrscheinlich auch um seinen Beamtenstatus gebracht habe. Statt seine Frau zurückzuhalten und als «Herr im Haus Einhalt zu gebieten», wie es sein Verteidiger Claus Henkel ausdrückte, unternahm der Mann nichts gegen die Misshandlungen, sondern beteiligte sich zum Teil an diesen. Im Prozess hatten beide Angeklagten die Taten eingeräumt und ihre Reue zum Ausdruck gebracht.

Die Anklage lautete auf Misshandlung Schutzbefohlener. Die Staatsanwaltschaft attestierte den Angeklagten eine «gefühllose Gesinnung», aus der heraus sie aus «nichtigen Anlässen völlig überzogen reagiert» hätten. Sie hatte auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für den Angeklagten und fünf Jahren und sechs Monaten für dessen Ehefrau plädiert. Die Verteidigung hatte ebenfalls eine besondere Schwere der Vergehen ihrer Mandanten eingeräumt. Sie hatte Strafen von drei beziehungsweise vier Jahren gefordert. Das Urteil bezeichneten im Anschluss an die Verhandlung sowohl Verteidigung als auch Nebenklage als «gerechtfertigt». Die Angeklagten akzeptierten das Urteil und verzichteten auf Rechtsmittel.

18.01.2008 SR

http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=85982
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