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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Mutter misshandelt ihren Sohn - Bewährung

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Gast
New PostErstellt: 02.02.08, 10:37  Betreff: Mutter misshandelt ihren Sohn - Bewährung  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Urteil
Mutter misshandelt ihren Sohn - Bewährung
Wegen mehrfacher Misshandlung ihres Sohnes ist eine 39-jährige Frau vom Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. In ihrem Schlusswort beteuerte die Mutter unter Tränen, ihren Sohn zu lieben.

30.1.2008 12:51 Uhr


BERLIN - Die 39-jährige Angeklagte wurde der Misshandlung von Schutzbefohlenen und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter ihren sieben Jahre alten Jungen zwischen September 2006 und September 2007 in drei Fällen sowohl körperlich als auch psychisch schweres Leid zugefügt hatte.

Die Frau hatte im Prozess die Vorwürfe gestanden. Sie räumte ein, ihr Kind auf der Straße verprügelt und den Jungen in Bauch und Brust getreten zu haben. Auch die Misshandlungen des Jungen mit einem Ledergürtel gab sie zu. Die Frau war im Mai 2006 mit ihrem Sohn aus Litauen nach Deutschland gekommen.

Das Gericht wertete strafmildernd, dass sich die nicht vorbestrafte Frau "als Fremde in Deutschland" in einer "schwierigen Lebenssituation" und daher in einer "Ausnahmesituation" befunden habe. Der Junge lebt derzeit in einer Pflegefamilie.

In ihrem Schlusswort sagte die Frau unter Tränen, dass ihr das Geschehene leidtue. "Ich liebe meinen Sohn und werde alles tun, dass er zukünftig ein gutes Leben hat", fügte die 39-Jährige hinzu. Über das Umgangsrecht zwischen Mutter und Sohn muss ein Familiengericht noch entscheiden. (nal/ddp)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Tiergarten-Misshandlung;art126,2466548
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