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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 20.06.08, 07:40 Betreff: Baby in der Wanne ertränkt: Mutter steht vor Gericht
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Baby in der Wanne ertränkt: Mutter steht vor Gericht
Cottbus (ddp-lbg). Mit einem Geständnis der Angeklagten hat am Mittwoch vor dem Cottbuser Landgericht der Prozess um die Tötung eines Neugeborenen begonnen. Die 23-jährige Frau aus Lübben soll laut Anklage am 13. Februar ein gesundes Mädchen kurz nach der Geburt umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Totschlag vor.
Die Frau habe am ersten Verhandlungstag ein umfangreiches Geständnis abgelegt, sagte ein Gerichtssprecher. Sie habe demnach das Kind in der Badewanne ertränkt. Die Babyleiche war kurz darauf von Verwandten im Bett der Frau entdeckt worden. In dem Prozess sind zunächst drei Verhandlungstage bis zum 26. Juni angesetzt.
Am Vortag hatte am Cottbuser Landgericht auch der nichtöffentliche Prozess gegen eine Schülerin aus Schwarzheide begonnen. Die heute 18-Jährige ist ebenfalls wegen Totschlages angeklagt. Der zum Tatzeitpunkt minderjährigen Jugendlichen wird vorgeworfen, am 5. Dezember 2007 einen Jungen kurz nach der Entbindung mit einem Strumpf erdrosselt zu haben. Die Babyleiche war wenige Tage später in ihrem Kinderzimmer gefunden worden. Hier wird ein Urteil nach derzeitigen Planungen am 18. Juli erwartet.
In Brandenburg waren seit Dezember insgesamt fünf tote Babys entdeckt worden, darunter auch in Frankfurt (Oder), Nauen und am Gräbendorfer See.
19.06.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=88605
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Erstellt: 27.06.08, 20:10 Betreff: Re: Baby in der Wanne ertränkt: Mutter steht vor Gericht
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Mutter tötet Neugeborenes: mehrjährige Haftstrafe
Cottbus (ddp-lbg). Wegen Tötung ihres Neugeborenen muss eine 23-jährige Frau aus Lübben für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Das Landgericht Cottbus sprach die Angeklagte heute des Totschlags im minderschweren Fall für schuldig. Die 1. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Frau ihr neugeborenes Mädchen am 13. Februar in der Badewanne ertränkt hatte.
«Die Angeklagte hat dabei in einem Ausnahmezustand und vermutlich auch im Affekt gehandelt», sagte der Vorsitzende Richter. Die Strafkammer hielt der Angeklagten zugute, dass sie ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Tat bereut habe. Die Frau hatte geschildert, wie es nach einer ersten Abtreibung im Jahr 2006 erneut zu einer Schwangerschaft gekommen war. Aus Angst vor Problemen habe sie dies gegenüber ihrer Familie, Bekannten und Arbeitskollegen verheimlicht. «Bereits zu diesem Zeitpunkt war sie sich jedoch sicher, dass sie das Kind nicht haben will», sagte der Vorsitzende Richter.
Selbstmordversuch nach der Tat Beweggrund für die Tötung des Neugeborenen soll laut Gericht vor allem der ungeliebte Kindesvater gewesen sein. Auch Arbeit und Geldverdienen sowie Freizeitinteressen hätten als Motiv eine Rolle gespielt. Die Angeklagte habe auch überlegt, das Neugeborene in einer Babyklappe abzulegen oder zur Adoption freizugeben. Sie habe dann jedoch alles dem Selbstlauf überlassen. Nach der Tötung des Kindes in der Badewanne hatte die Angeklagte versucht, sich umzubringen.
Auch die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Angeklagte sich bereits während der Schwangerschaft entschlossen hatte, ihr Kind zu töten. Die Anklagevertretung hatte auf eine Haftstrafe von fünf Jahren plädiert. Die Verteidigung forderte für die als Kellnerin in einem Spielkasino tätige Frau zwei Jahre Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Kammer folgte im Urteil nicht dem Antrag der Verteidigung auf verminderte Schuldfähigkeit. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen prüfen, ob sie gegen das Urteil Revision einlegen.
27.06.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=88782
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