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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Baby in der Wanne ertränkt: Mutter steht vor Gericht

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Gast
New PostErstellt: 20.06.08, 07:40  Betreff: Baby in der Wanne ertränkt: Mutter steht vor Gericht  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Baby in der Wanne ertränkt: Mutter steht vor Gericht

Cottbus (ddp-lbg). Mit einem Geständnis der Angeklagten hat am
Mittwoch vor dem Cottbuser Landgericht der Prozess um die Tötung
eines Neugeborenen begonnen. Die 23-jährige Frau aus Lübben soll laut
Anklage am 13. Februar ein gesundes Mädchen kurz nach der Geburt
umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Totschlag vor.

Die Frau habe am ersten Verhandlungstag ein umfangreiches
Geständnis abgelegt, sagte ein Gerichtssprecher. Sie habe demnach das
Kind in der Badewanne ertränkt. Die Babyleiche war kurz darauf von
Verwandten im Bett der Frau entdeckt worden. In dem Prozess sind
zunächst drei Verhandlungstage bis zum 26. Juni angesetzt.

Am Vortag hatte am Cottbuser Landgericht auch der nichtöffentliche
Prozess gegen eine Schülerin aus Schwarzheide begonnen. Die heute
18-Jährige ist ebenfalls wegen Totschlages angeklagt. Der zum
Tatzeitpunkt minderjährigen Jugendlichen wird vorgeworfen, am 5.
Dezember 2007 einen Jungen kurz nach der Entbindung mit einem Strumpf
erdrosselt zu haben. Die Babyleiche war wenige Tage später in ihrem
Kinderzimmer gefunden worden. Hier wird ein Urteil nach derzeitigen
Planungen am 18. Juli erwartet.

In Brandenburg waren seit Dezember insgesamt fünf tote Babys
entdeckt worden, darunter auch in Frankfurt (Oder), Nauen und am
Gräbendorfer See.

19.06.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=88605
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Gast
New PostErstellt: 27.06.08, 20:10  Betreff: Re: Baby in der Wanne ertränkt: Mutter steht vor Gericht  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Mutter tötet Neugeborenes: mehrjährige Haftstrafe

Cottbus (ddp-lbg). Wegen Tötung ihres Neugeborenen muss eine
23-jährige Frau aus Lübben für drei Jahre und neun Monate hinter
Gitter. Das Landgericht Cottbus sprach die Angeklagte heute des
Totschlags im minderschweren Fall für schuldig. Die 1. Große
Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Frau ihr neugeborenes
Mädchen am 13. Februar in der Badewanne ertränkt hatte.

«Die Angeklagte hat dabei in einem Ausnahmezustand und vermutlich
auch im Affekt gehandelt», sagte der Vorsitzende Richter. Die
Strafkammer hielt der Angeklagten zugute, dass sie ein umfassendes
Geständnis abgelegt und die Tat bereut habe. Die Frau hatte
geschildert, wie es nach einer ersten Abtreibung im Jahr 2006 erneut
zu einer Schwangerschaft gekommen war. Aus Angst vor Problemen habe
sie dies gegenüber ihrer Familie, Bekannten und Arbeitskollegen
verheimlicht. «Bereits zu diesem Zeitpunkt war sie sich jedoch
sicher, dass sie das Kind nicht haben will», sagte der Vorsitzende
Richter.

Selbstmordversuch nach der Tat
Beweggrund für die Tötung des Neugeborenen soll laut Gericht vor
allem der ungeliebte Kindesvater gewesen sein. Auch Arbeit und
Geldverdienen sowie Freizeitinteressen hätten als Motiv eine Rolle
gespielt. Die Angeklagte habe auch überlegt, das Neugeborene in einer
Babyklappe abzulegen oder zur Adoption freizugeben. Sie habe dann
jedoch alles dem Selbstlauf überlassen. Nach der Tötung des Kindes in
der Badewanne hatte die Angeklagte versucht, sich umzubringen.

Auch die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Angeklagte
sich bereits während der Schwangerschaft entschlossen hatte, ihr Kind
zu töten. Die Anklagevertretung hatte auf eine Haftstrafe von fünf
Jahren plädiert. Die Verteidigung forderte für die als Kellnerin in
einem Spielkasino tätige Frau zwei Jahre Haft, die zur Bewährung
ausgesetzt werden sollte. Die Kammer folgte im Urteil nicht dem
Antrag der Verteidigung auf verminderte Schuldfähigkeit.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen prüfen, ob sie gegen das
Urteil Revision einlegen.

27.06.2008 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=88782
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