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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 19.08.08, 14:18     Betreff: Re: Mutter war nicht da - Kind schellte bei Nachbarn Antwort mit Zitat  

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Fünfjähriger suchte nachts seine Mama
Bochum, 18.08.2008
, 1 Kommentar
, Trackback-URL
Polizei schaltete das Jugendamt ein

In der Nacht zu Sonntag, gegen 0.30 Uhr, schellte es an der Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus in Wattenscheid. Als die 59 und 61 Jahre alten Mieter die Tür öffneten, sahen sie im Hausflur den fünfjährigen Sohn ihrer Nachbarn. Der Junge suchte seine Mutter. Diese hätte im Laufe des Tages die Wohnung verlassen, um im Supermarkt einzukaufen. Bisher sei sie noch nicht zurückgekehrt.

Polizeibeamte, die daraufhin von den Zeugen alarmiert worden waren, nahmen die Wohnung in Augenschein. Sie stellten fest, dass sich die Räume in verwahrlostem Zustand befanden. Neben herumliegenden Kleidungsstücken und Essensresten entdeckten sie in der Küche scharfe Messer, die dort ungeschützt herumlagen, aber auch benutzte Drogenspritzen. Die Balkontür der Wohnung stand offen, sodass es dem Fünfjährigen ein Leichtes gewesen wäre, auf die Brüstung zu klettern. Das Kind, das sich eingenässt hatte, erzählte, dass seine Mutter nachts öfters nicht nach Hause käme. Daraufhin verständigten die Polizisten das Jugendamt, das den Jungen in Obhut nahm. Gegen die 36-jährige Mutter wurde Strafanzeige wegen Verletzung der Fürsorgepflicht erstattet. Nach Angaben des Jugendamtes besteht "seit geraumer Zeit" ein Betreuungskontakt zur Mutter. Das Kind sei nicht verwahrlost. jst

http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/bochum/2008/8/18/news-70221087/detail.html
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