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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Frau versucht Neunjährigen zu töten - Haftbefehl

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Gast
New PostErstellt: 04.09.08, 07:03  Betreff: Frau versucht Neunjährigen zu töten - Haftbefehl  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Mecklenburg-Vorpommern
Frau versucht Neunjährigen zu töten - Haftbefehl
Eine Zellentür wird abgeschlossen. © dpa Fotograf: Stefan Sauer
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Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat am Mittwoch eine 28-Jährige wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft genommen. Nach Angaben der Ermittlungsbehörde soll die Frau am Wochenende in der Landeshauptstadt den neun Jahre alten Sohn ihres Lebensgefährten gewürgt und zweimal versucht haben, den Jungen mit einem Kissen zu ersticken. Das Kind habe nach heftiger Gegenwehr flüchten können und anschließend seine Mutter informiert, die wiederum die Polizei verständigte.

Der Vorfall ereignete sich den Angaben zufolge, als der Lebensgefährte die gemeinsame Wohnung verlassen hatte, um Alkohol zu kaufen. Ein späterer Atemalkoholtest bei der Frau ergab einen Wert von 2,6 Promille.
Schuldfähigkeit wird geprüft

Die 28-Jährige habe sich anschließend freiwillig in eine Psychiatrie begeben, sei aber nicht dort geblieben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Daraufhin sei Haftbefehl beantragt und vom Amtsgericht erlassen worden. Geprüft werde, ob die Beschuldigte psychisch stabil oder in ihrem Fall von verminderter oder keiner Schuldfähigkeit auszugehen sei. Als Motiv für ihre Handlung habe die Frau angegeben, dass der Junge nicht in die Wohnung gehöre.
Stand: 03.09.2008 16:46

http://www1.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/misshandlung100.html
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