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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 07.01.09, 14:07     Betreff: Säugling vom Balkon geworfen: Mutter vor Gericht Antwort mit Zitat  

Säugling vom Balkon geworfen: Mutter vor Gericht

Berlin (ddp-bln). In einem Sicherungsverfahren muss sich seit
Montag eine 29-jährige Frau wegen versuchter Tötung ihres Kindes vor
dem Berliner Landgericht verantworten. Die psychisch kranke Mutter
soll im April vergangenen Jahres ihre zwei Monate alte Tochter vom
Balkon ihrer im dritten Stock gelegenen Schöneberger Wohnung
geworfen haben.

Das Baby überlebte den Sturz. Es war auf einem Vordach in der
ersten Etage des Hauses aufgeschlagen und hatte lebensgefährliche
Kopfverletzungen erlitten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus,
dass die unter Wahnvorstellungen leidende Mutter aufgrund ihrer
Erkrankung schuldunfähig ist.

Angeklagte war nicht mehr sie selbst
«Ich war jemand, den es nicht gab», äußerte die Frau vor Gericht.
Sie sei derart «entfremdet» gewesen, dass sie den Tod eines Menschen
in Kauf genommen habe. Sie habe auf «Geheiß einer fremden Stimme»
gehandelt und sich selbst als «Tod verkörpert gesehen, der nicht
sterben kann». Mit dem Verfahren wird die dauerhafte Unterbringung
der 29-Jährigen in einer Psychiatrie angestrebt. Sie wird bereits
seit Mai in einer Klinik behandelt. Der Prozess wird am Mittwoch
fortgesetzt.
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=92787
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