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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 07.01.09, 14:07 Betreff: Säugling vom Balkon geworfen: Mutter vor Gericht |
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Säugling vom Balkon geworfen: Mutter vor Gericht
Berlin (ddp-bln). In einem Sicherungsverfahren muss sich seit Montag eine 29-jährige Frau wegen versuchter Tötung ihres Kindes vor dem Berliner Landgericht verantworten. Die psychisch kranke Mutter soll im April vergangenen Jahres ihre zwei Monate alte Tochter vom Balkon ihrer im dritten Stock gelegenen Schöneberger Wohnung geworfen haben.
Das Baby überlebte den Sturz. Es war auf einem Vordach in der ersten Etage des Hauses aufgeschlagen und hatte lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die unter Wahnvorstellungen leidende Mutter aufgrund ihrer Erkrankung schuldunfähig ist.
Angeklagte war nicht mehr sie selbst «Ich war jemand, den es nicht gab», äußerte die Frau vor Gericht. Sie sei derart «entfremdet» gewesen, dass sie den Tod eines Menschen in Kauf genommen habe. Sie habe auf «Geheiß einer fremden Stimme» gehandelt und sich selbst als «Tod verkörpert gesehen, der nicht sterben kann». Mit dem Verfahren wird die dauerhafte Unterbringung der 29-Jährigen in einer Psychiatrie angestrebt. Sie wird bereits seit Mai in einer Klinik behandelt. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=92787
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