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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 07.01.09, 14:07 Betreff: Säugling vom Balkon geworfen: Mutter vor Gericht
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Säugling vom Balkon geworfen: Mutter vor Gericht
Berlin (ddp-bln). In einem Sicherungsverfahren muss sich seit Montag eine 29-jährige Frau wegen versuchter Tötung ihres Kindes vor dem Berliner Landgericht verantworten. Die psychisch kranke Mutter soll im April vergangenen Jahres ihre zwei Monate alte Tochter vom Balkon ihrer im dritten Stock gelegenen Schöneberger Wohnung geworfen haben.
Das Baby überlebte den Sturz. Es war auf einem Vordach in der ersten Etage des Hauses aufgeschlagen und hatte lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die unter Wahnvorstellungen leidende Mutter aufgrund ihrer Erkrankung schuldunfähig ist.
Angeklagte war nicht mehr sie selbst «Ich war jemand, den es nicht gab», äußerte die Frau vor Gericht. Sie sei derart «entfremdet» gewesen, dass sie den Tod eines Menschen in Kauf genommen habe. Sie habe auf «Geheiß einer fremden Stimme» gehandelt und sich selbst als «Tod verkörpert gesehen, der nicht sterben kann». Mit dem Verfahren wird die dauerhafte Unterbringung der 29-Jährigen in einer Psychiatrie angestrebt. Sie wird bereits seit Mai in einer Klinik behandelt. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=92787
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Gast
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Erstellt: 17.01.09, 08:27 Betreff: Re: Säugling vom Balkon geworfen: Mutter vor Gericht
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Baby von Balkon geworfen: Mutter bleibt in Psychiatrie
Berlin (ddp-bln). Wegen versuchter Tötung ihres Kindes wird eine 29 Jahre alte Mutter dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Das Berliner Landgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die unter Wahnvorstellungen leidende Frau im April vergangenen Jahres im Zustand der Schuldunfähigkeit ihre zwei Monate alte Tochter vom Balkon ihrer Schöneberger Wohnung geworfen hat.
Das Baby überlebte den Sturz aus dem dritten Stock, erlitt aber lebensgefährliche Kopfverletzungen. Es war auf einem Vordach in der ersten Etage des Hauses aufgeschlagen. Das Leben des Kindes konnte nur durch sofortige ärztliche Hilfe gerettet werden. Das Mädchen lebt heute bei Pflegeeltern. Seit Mai vergangenen Jahres wird die unter einer Psychose leidende Frau in einer Klinik behandelt.
Dem Bösen Einhalt gebieten Die Mutter habe aufgrund ihrer Erkrankung »ohne Schuld gehandelt« und könne deshalb auch nicht bestraft werden, sagte die Richterin. Dem Gericht zufolge waren es «zwanghafte Stimmen» die der Frau befahlen, das Kind vom Balkon zu werfen. Aus dem Gefühl «übermächtig» zu sein und dem «Bösen Einhalt gebieten zu können« habe sie in dem Glauben gehandelt, dass dadurch »ein zu unrecht getötetes Kind wieder aufersteht«, hieß es. Eine solches »Größenwahnsystem» sei für die Allgemeinheit gefährlich, weil es ohne äußeren Anlass auftreten könne.
Die Angeklagte sei aber krankheitseinsichtig und auf einem guten Weg, führte die Richterin weiter an. Dazu bedürfe es aber weiterer therapeutischer Hilfe. Die Beschuldigte nahm das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.
15.01.2009 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=92991
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