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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Säugling vom Balkon geworfen: Mutter vor Gericht

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Gast
New PostErstellt: 07.01.09, 14:07  Betreff: Säugling vom Balkon geworfen: Mutter vor Gericht  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Säugling vom Balkon geworfen: Mutter vor Gericht

Berlin (ddp-bln). In einem Sicherungsverfahren muss sich seit
Montag eine 29-jährige Frau wegen versuchter Tötung ihres Kindes vor
dem Berliner Landgericht verantworten. Die psychisch kranke Mutter
soll im April vergangenen Jahres ihre zwei Monate alte Tochter vom
Balkon ihrer im dritten Stock gelegenen Schöneberger Wohnung
geworfen haben.

Das Baby überlebte den Sturz. Es war auf einem Vordach in der
ersten Etage des Hauses aufgeschlagen und hatte lebensgefährliche
Kopfverletzungen erlitten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus,
dass die unter Wahnvorstellungen leidende Mutter aufgrund ihrer
Erkrankung schuldunfähig ist.

Angeklagte war nicht mehr sie selbst
«Ich war jemand, den es nicht gab», äußerte die Frau vor Gericht.
Sie sei derart «entfremdet» gewesen, dass sie den Tod eines Menschen
in Kauf genommen habe. Sie habe auf «Geheiß einer fremden Stimme»
gehandelt und sich selbst als «Tod verkörpert gesehen, der nicht
sterben kann». Mit dem Verfahren wird die dauerhafte Unterbringung
der 29-Jährigen in einer Psychiatrie angestrebt. Sie wird bereits
seit Mai in einer Klinik behandelt. Der Prozess wird am Mittwoch
fortgesetzt.
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=92787
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Gast
New PostErstellt: 17.01.09, 08:27  Betreff: Re: Säugling vom Balkon geworfen: Mutter vor Gericht  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Baby von Balkon geworfen: Mutter bleibt in Psychiatrie

Berlin (ddp-bln). Wegen versuchter Tötung ihres Kindes wird eine
29 Jahre alte Mutter dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Das
Berliner Landgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die
unter Wahnvorstellungen leidende Frau im April vergangenen Jahres im
Zustand der Schuldunfähigkeit ihre zwei Monate alte Tochter vom
Balkon ihrer Schöneberger Wohnung geworfen hat.

Das Baby überlebte den Sturz aus dem dritten Stock, erlitt aber
lebensgefährliche Kopfverletzungen. Es war auf einem Vordach in der
ersten Etage des Hauses aufgeschlagen. Das Leben des Kindes konnte
nur durch sofortige ärztliche Hilfe gerettet werden. Das Mädchen lebt
heute bei Pflegeeltern. Seit Mai vergangenen Jahres wird die unter
einer Psychose leidende Frau in einer Klinik behandelt.

Dem Bösen Einhalt gebieten
Die Mutter habe aufgrund ihrer Erkrankung »ohne Schuld gehandelt«
und könne deshalb auch nicht bestraft werden, sagte die Richterin.
Dem Gericht zufolge waren es «zwanghafte Stimmen» die der Frau
befahlen, das Kind vom Balkon zu werfen. Aus dem Gefühl «übermächtig»
zu sein und dem «Bösen Einhalt gebieten zu können« habe sie in dem
Glauben gehandelt, dass dadurch »ein zu unrecht getötetes Kind wieder
aufersteht«, hieß es. Eine solches »Größenwahnsystem» sei für die
Allgemeinheit gefährlich, weil es ohne äußeren Anlass auftreten
könne.

Die Angeklagte sei aber krankheitseinsichtig und auf einem guten
Weg, führte die Richterin weiter an. Dazu bedürfe es aber weiterer
therapeutischer Hilfe. Die Beschuldigte nahm das Urteil an. Es ist
damit rechtskräftig.

15.01.2009 Ta
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=92991
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