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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 20.05.09, 18:36 Betreff: Frau wollte Ehemann erlösen: Zu Bewährungsstrafe verurteilt
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Frau wollte Ehemann erlösen: Zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ellwangen (ddp-bwb). Wegen eines Sterbehilfe-Versuchs an ihrem Ehemann ist eine 49 Jahre alte Frau aus Bad Mergentheim am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte im November vergangenen Jahres versucht hatte, ihren im Wachkoma liegenden Ehemann zu ersticken. Das Gericht entsprach mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte lediglich gefordert, dass die verhängte Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden solle.
Das Urteil lautete auf versuchten Totschlag und Körperverletzung. Die Frau gestand die Vorwürfe, bestritt aber einen Tatvorsatz. Ein mitangeklagter, dem Komapatienten nahestehender 27 Jahre alter Mann wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er verweigerte die Aussage.
Erlösung gesucht Die Frau schilderte vor Gericht unter Tränen, sie habe ihrem Mann mit einem feuchten Waschlappen den Mund abwischen wollen. Dann habe sie gedacht «Ich helfe Dir jetzt» und habe dem Mann den Waschlappen «auf den Mund gedrückt». Als Motiv gab sie seinen häufig geäußerten Wunsch an, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten und ein «Dahinvegetieren» zu verhindern.
Sie habe es als ihre Aufgabe gesehen, den an irreversiblen Gehirnschäden leidenden Mann zu erlösen. Es habe sich um einen spontanen Entschluss gehandelt, betonte die Frau. Nach Angaben der 49-Jährigen hob der Patient leicht den Kopf und öffnete die Augen. Dieser Blick sei für sie ein Stoppsignal gewesen, sagte sie. «Das war der Auslöser aufzuhören. Er hat mir gezeigt, dass er das alleine macht», beschrieb sie. Der Mitangeklagte habe davon nichts mitbekommen. Der junge Mann sei zwar im Raum gewesen, habe aber zum Beten die Augen geschlossen gehabt.
Pfleger hat Vorgänge anders erlebt Auch für die Vorsitzende Richterin war kein anderes Motiv ersichtlich, als dass die Angeklagte dem Mann helfen wollte, mit dem sie seit 2007 in zweiter Ehe verheiratet war. Schließlich starb dieser zwei Tage nach der Tat im November 2008 an den Folgen der Vorerkrankung.
Ein wenig anders als die Angeklagte schilderte ein Pfleger des Krankenhauses die Tat. Er sei alarmiert worden durch einen Blick auf den Monitor im Stationszentrum, der einen starken Abfall der Sauerstoffsättigung gezeigt habe. Darum sei er ins Zimmer geeilt und habe gesehen, wie die Angeklagte ihrem Mann den Mund zugehalten habe. «Ich bin erschrocken und habe gesagt: ŽSo geht es aber nichtŽ», gab er seine erste Reaktion wieder. Daraufhin habe die 49-Jährige ihn aufgefordert, das Zimmer zu verlassen. Er sei geschockt gewesen, weil ihm Ähnliches in seinem Beruf noch nie passiert sei. Am nächsten Tag habe er dann die Stationsleitung informiert.
Handlung der Frau offenbar ohne tödliche Folgen Nach Aussage des für den Patienten zuständigen Oberarztes wurde die Frau daraufhin in die Klinik bestellt. Dort habe sie gesagt, sie wisse, dass es die Ärzte nicht tun dürften, darum habe sie es getan. Das Personal sei angewiesen worden, keinen Angehörigen mehr alleine in das Krankenzimmer zu lassen, sagte der Mediziner. Das Großhirn des Patienten sei zu diesem Zeitpunkt aber bereits tot gewesen, die Wahrscheinlichkeit des Überlebens «äußerst gering».
Er halte es für unwahrscheinlich, dass der spätere Tod des Patienten etwas mit der Tat zu tun gehabt habe, sagte der Arzt. Der Patient habe kurz nach dem Erstickungsversuch wieder den vorherigen Gesundheitszustand erreicht und sei 48 Stunden später schließlich an Atmungs- und Kreislaufversagen gestorben. Hahn betonte, dass nach intensiver Befragung der Verwandten und des Hausarztes klar gewesen sei, dass der Patient in diesem Zustand keine lebensverlängernden Maßnahmen gewollt habe. Darum sei am Tattag umgestellt worden von maximaler Intensivtherapie auf palliative Maßnahmen.
20.05.2009 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=95557
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