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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
45-Jährige machte das Leben ihres Ex-Manns zur Hölle

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Gast
New PostErstellt: 18.05.08, 07:28  Betreff: 45-Jährige machte das Leben ihres Ex-Manns zur Hölle  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=817822&kat=27&man=3


45-Jährige machte das Leben ihres Ex-Manns zur Hölle
Angeklagte rief 250 Mal an und legte sich vor die Haustür

WENDELSTEIN - In diesem Prozess stößt das Strafrecht an seine Grenzen - selbst Richter Dieter Weidlich appelliert in der Urteilsbegründung an die Angeklagte, ihr Verhalten zu überdenken. Denn die 45-Jährige macht ihrem Ex-Mann und dessen neuer Frau das Leben zur Hölle: Sie liegt vor der Haustür auf der Lauer und ruft das Paar dauernd an. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte die Frau zu acht Monaten Haft.

Gerade einmal acht Monate soll die Angeklagte ins Gefängnis – und dafür hat Rudi F. (49) seit 2005 gekämpft. Dem Mann geht es nicht darum, seine Ex-Frau unbedingt hinter Gitter zu bringen. Er sorgt sich um die gemeinsame 14-jährige Tochter - und derzeit scheint eine Haftstrafe für ihre Mutter die einzige Chance für das Kind zu sein, wenigstens zeitweise ein normales Leben zu führen.

Selbst Kinder- und Jugendpsychologen haben längst von jedem Kontakt zwischen Mutter und Tochter abgeraten und auch der psychiatrische Gutachter im Prozess rechnet nicht damit, dass eine Therapie an den Kontrollzwängen der Angeklagten etwas ändern könnte. Martina F. (45) denkt sowieso nicht daran, eine Therapie zu machen. Sie verstand drei Verhandlungstage lang überhaupt nicht, warum sie auf der Anklagebank saß. Schließlich, so ihre Version, handelt sie nur aus Sorge um die Tochter.

Neue Partnerin gewürgt

Martina und Rudi F. (alle Namen geändert) waren über 20 Jahre verheiratet. Die Ehe scheiterte – um das Sorgerecht für das Kind wurde in mehreren Prozessen gestritten. Als Rudi F. schließlich das alleinige Sorgerecht erhielt, begann Martina F. ihren Ex-Mann und dessen neue Partnerin Johanna (44) zu terrorisieren. In nur einer Woche registrierte die Telefongesellschaft 250 Anrufe. Martina F. legte sich vor dem Haus auf die Lauer. Ging die Familie spazieren, fuhr sie mit dem Auto nebenher. Den Nachbarn erzählte sie, dass ihr Ex-Mann das Kind sexuell missbrauchen würde und an einer Tankstelle würgte sie die neue Lebenspartnerin des Ex-Gatten.

Im Oktober 2005 erwirkte die Familie eine einstweilige Verfügung. Bis auf 100 Meter sollte sich Martina F. nicht mehr dem Haus nähern dürfen, der Telefonkontakt wurde auf einen Anruf pro Tag beschränkt. Doch die Frau hielt sich nicht daran.

Im November 2007 verurteilte das Amtsgericht Schwabach die Frau zu zehn Monaten Haft. Staatsanwalt Dirk Kubina hatte damals ein Jahr und vier Monate gefordert - ein Antrag, den er auch in zweiter Instanz vor dem Landgericht wiederholte.

Angst um die Familie

Nebenkläger Maximilian Schneider hatte sich diesem Plädoyer angeschlossen und Verteidiger Christian Printz setzte auf Freispruch. Mit dem Urteil der Berufsungsinstanz, acht Monate Haft, ist nun keine Partei zufrieden. Die Angeklagte dürfte Revision einlegen, und Rudi F. hat schon jetzt erneut Angst um seine Familie.

Denn das Urteil könnte, wenn überhaupt, erst gegen Ende des Jahres rechtskräftig werden. Erst dann würde Martina F. die Haftstrafe antreten. Und erst dann hätten die Familie und die Tochter kurzzeitig Ruhe. Denn von einer Änderung ihres Verhaltens scheint Martina F. weit entfernt. Zuletzt lauerte sie zwei Tage vor dem Prozess vor seiner Haustür.

Doch Rudi F. lässt nicht locker - er erstattet weiterhin Strafanzeige. Der Mann hat Hoffnung geschöpft - denn inzwischen ist das Gesetz auf seiner Seite. Die Nachstellungen seiner Ex-Frau fielen in der aktuellen Verhandlung vor die Zeit, als das neue Gewaltschutzgesetz gültig war. Käme es zu weiteren Prozessen, wäre das neue Recht gültig und die Strafen dürften empfindlicher ausfallen.

Ulrike Löw
17.5.2008


© NÜRNBERGER NACHRICHTEN
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Jeorge H Waters
Gast
New PostErstellt: 02.07.21, 16:34  Betreff: Re: 45-Jährige machte das Leben ihres Ex-Manns zur Hölle  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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