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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Alkoholexzess: 13-Jähriger kam in Klinik

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Gast
New PostErstellt: 08.06.07, 11:11  Betreff: Alkoholexzess: 13-Jähriger kam in Klinik  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Alkoholexzess
13-Jähriger kam in Klinik

05.06.2007 21:10

Erneut ist ein Kind mit einer Alkoholvergiftung in eine Klinik gebracht worden. Lebensgefahr besteht nicht. Gegen die Mutter des 13-jährigen Jungen wird nun wegen Verdachts der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ermittelt. Sie schlief ihren Alkoholrausch aus, während ihr Kind sich betrank.

Wie die Polizei gestern mitteilte, hat sich der Junge aus Friedrichsfelde bereits am 1. Juni exzessiv betrunken. Er war in einen Getränkemarkt gegangen und hatte sich dort hochprozentigen Alkohol gekauft. Mit einem selbst geschriebenen Einkaufszettel täuschte er das Einverständnis seiner aus Russland stammenden Mutter vor. Danach trank der 13-Jährige eine ganze Flasche Wodka „auf ex“ und anschließend noch eine halbe Flasche Schnaps. „Er wollte sogar mit anderen Jugendlichen anstoßen, aber die lehnten den Alkohol ab“, sagte ein Polizeisprecher. Ein Freund brachte den nunmehr betrunkenen Jungen nach Hause und legte ihn ins Bett. Als jedoch die Mutter eines weiteren Freundes davon erfuhr, rief sie sofort den Krankenwagen.

Die Mutter des 13-Jährigen war nicht zu Hause, sondern bei ihrem Freund – auch sie schlief dort einen Alkoholrausch aus. Nun ermittelt die Polizei gegen sie. Das Jugendamt wurde informiert. Vorerst werde der Junge bei seiner Oma wohnen, hieß es gestern bei der Polizei. „Das Jugendamt wird dann klären, ob und wann der Junge wieder zur Mutter zurück kann“, sagte ein Sprecher. Auch der Verkäufer aus dem Getränkemarkt muss mit Konsequenzen rechnen: Er wurde wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz angezeigt. Alkohol darf an Kinder nicht verkauft oder ausgeschenkt werden. Ende März löste der Tod eines 16-Jährigen, der an den Folgen einer Alkoholvergiftung gestorben war, eine Debatte über Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen aus. tabu

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz;art126,2315988
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