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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Bankkaufmann gesteht Tötung seiner Frau

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Gast
New PostErstellt: 27.09.07, 08:26  Betreff: Bankkaufmann gesteht Tötung seiner Frau  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Bankkaufmann gesteht Tötung seiner Frau - «Jahrelange Demütigungen»

Bamberg (ddp-bay). Ein 56-jähriger Bankkaufmann hat zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Bamberg gestanden, seine 18 Jahre jüngere Frau nach jahrelanger Demütigung zunächst mit einer Wasserwaage geschlagen und dann mit einem Nylonseil erdrosselt zu haben. «Ich habe überhaupt nicht daran gedacht, ob sie dabei ums Leben kommt, ich konnte nur die Stimme nicht mehr ertragen», sagte der wegen Mordes angeklagte fünffache Vater. Er habe nach der Tat in Dörfleins bei Bamberg kurz vor Silvester vergangenen Jahres ihren gemeinsamen fünf Jahre alten Sohn umbringen und sich danach selbst töten wollen.

Der Angeklagte ließ nach der Tat seinen ältesten Sohn die Polizei verständigen und sich widerstandslos festnehmen. Die Staatsanwaltschaft schließt nicht aus, dass die Steuerungsfähigkeit des Mannes zur Tatzeit aufgrund einer krankhaften seelischen Störung erheblich vermindert war. Er sei kein aggressiver Mensch, aber er sei fertig mit den Nerven gewesen: «Da ist ein Faden gerissen bei mir.» Er sei seiner zweiten Ehefrau, die Kampfsport trainierte, körperlich unterlegen gewesen und habe unter ihren Launen zu leiden gehabt. «Ich bedauere sehr, was passiert ist, aber ich kann es nicht rückgängig machen», sagte der 56-Jährige.

25.09.2007 Sab
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=84066
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Gast
New PostErstellt: 02.10.07, 00:12  Betreff: Re: Bankkaufmann gesteht Tötung seiner Frau  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Mann immer gedemütigt - Milde Strafe für Mord an Ehefrau

Bamberg (ddp-bay). Wegen Mordes an seiner Ehefrau ist ein Bankkaufmann vom Landgericht Bamberg zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht berücksichtigte mit der «Strafe im unteren Bereich des möglichen Rahmens» vor allem die jahrelangen Beleidigungen, denen sich der Angeklagte durch sein Opfer ausgesetzt sah. «Belinda B. bediente eine Klaviatur der Kränkungs- und Demütigungsrituale», sagte Richter Konrad Dengler.

Tatwaffe: Wasserwaage
Das von Beginn an gespannte Verhältnis zwischen der Arbeiterin und dem frühpensionierten Kaufmann eskalierte nur drei Tage nach dem Weihnachtsfest 2006. Der Anlass war nichtig: Das Fernsehempfangsteil war defekt, angesichts des bevorstehenden Auszugs seiner launischen und impulsiven Frau verweigerte Herbert B. den Kauf eines neuen. Der Streit ging ums Geld, um das Verhältnis zu seiner ersten Frau und den aus dieser Ehe stammenden vier Kindern. Und es ging um das Sorgerecht für den gemeinsamen, damals fünf Jahre alten Sohn. «Ich werde dafür sorgen, dass du ihn nie wieder siehst», soll Belinda B. ihrem Mann entgegengeschleudert haben. Da rastete er aus.

Belinda B. soll zunächst noch gelacht haben: «Du Schlappschwanz, du wehrst dich ja nicht mal, wenn ich dich schlage. Du bleibst der ewige Verlierer, du traust dich ja doch nicht.» Er antwortete: «Von dir lasse ich mich nicht mehr schlagen.» Er lief in den Flur und kam mit einer Wasserwaage in der Hand zurück. Und diesmal schlug der Mann, dem Gutachter ein Aggressionspotenzial weit unter dem Durchschnitt der Bevölkerung bescheinigten, zu. Dreimal aus einer Position, in der Belinda B. ihrem Mann nicht in die Augen sehen konnte. Sie sagte noch: «Was hast du getan?» Dann sackte sie bewusstlos zusammen. Herbert B. nahm ein Nylonseil und würgte sie zu Tode.

Angeklagter liefert Mordmerkmal
«Die Tat war ihm wesensfremd, er muss nahezu von Sinnen gewesen sein», attestierte selbst Oberstaatsanwalt Wolfgang Petrat dem Täter. Man habe es selten mit Angeklagten seines Schlages zu tun, sagte auch Richter Dengler: Nicht vorbestraft, immer auf friedliche Konfliktbewältigung bedacht - und im Moment seines Fehlverhaltens um vollumfängliche Aufklärung bemüht. «Er hätte auch schweigen und sich auf Notwehr berufen können», sagte Dengler. Aber Herbert B. machte reinen Tisch, schilderte, wie sich seine Frau vor dem Schlag von ihm abwandte - und lieferte damit selbst das Mordmerkmal der Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers.

Deshalb schloss sich die Kammer nicht der rechtlichen Einordnung der Tat als Totschlag in einem minderschweren Fall an, wie es Verteidiger Thomas Drehsen getan hatte. «Für Belinda war nach der Beschimpfung der Streit beendet. Sie versah sich keines Angriffs», sagte der Richter. Der Angeklagte habe die Situation ausgenutzt. Wohl nur auf diese Weise, so hatte es zuvor der Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden Tochter formuliert, konnte Herbert B. sein kampfsporterfahrenes Opfer niederringen.

Selbstmord-Gedanken
Seine Reue und Schuldeinsicht nahmen ihm Gericht und Staatsanwaltschaft ohne Einschränkung ab: «Ich würde alles gerne rückgängig machen, aber ich kann es nicht», hatte der 56-Jährige in seinem letzten Wort erklärt. Kurz nach der Tat hatte er sich noch selbst das Leben nehmen und seinen Sohn gleich mit töten wollen. Eines seiner vier Kinder aus erster Ehe brachte ihn davon ab und bewegte ihn dazu, sich der Polizei zu stellen.

Er habe die Stimme nicht mehr hören können, die ihn jahrelang gedemütigt habe, gab Herbert B. gleich in seiner ersten Vernehmung an. «Aber dann muss ich zwangsläufig auch den Menschen ausschalten», hielt Oberstaatsanwalt Petrat dieser Einlassung in seinem Plädoyer entgegen. Er plädierte auf eine verhältnismäßig milde Strafe von neun Jahren Haft, gab jedoch zugleich zu bedenken: «Wem nutzt man in diesem Fall mit einer Strafe?» Das Gericht unterbot seine Forderung noch - damit Herbert B. nicht ganz den Kontakt zu seinem geliebten kleinen Sohn verliert. «Er braucht den Vater. Aber er hätte auch die Mutter gebraucht», sagte der Richter.

29.09.07 wel
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=84148
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